Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Ortszentrum" der Gemeinde Marquartstein - Aufstellungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.01.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt die Neuaufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortszentrum“ für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 291, 291/1, 292, 293, 294, 295, 295/1-/2, 295/4, 296, 296/1-/2, 303/1, 310/2, 310/6-7, 310/9, 347, 347/1, T. a. 349, 350, 350/1, 351, 352, 352/1-/3, 353, 354, 354/3, 355, 355/1, 356, 356/1-/2, 357, 358, 358/1, 359, 360, 361, 362, 362/1, 363, T. a. 407, 464/3, 473/2, 475, 475/1, 476, 476/1, 476/3-/7, 477, 477/5-/6, 478, 478/2, 480, 480/1, 482, 482/1-/2, T. a. 495, T. a. 495/2, T. a. 629/7 und T. a. 745 an der Bahnhofstraße, Lanzinger Straße, Loitshauser Straße, Pettendorfer Straße und Staudacher Straße, der wie folgt umgrenzt ist:
Im Norden durch die Bebauung im Bereich des bisherigen Bebauungsplanes „Bruckfeld“,
im Süden durch die Bundesstraße B305, forstwirtschaftliche Flächen und die Tiroler Achen,
im Osten durch die Tiroler Achen und
im Westen durch die Pettendorfer und Loitshauser Straße, durch die Bebauung im Bereich des bisherigen Bebauungsplanes „Bruckfeld“, sowie durch forstwirtsch aftliche Flächen.
Die Umgrenzung dieses Gebietes ist im beiliegenden Lageplan, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, eingezeichnet.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) aufgestellt; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB).
Das Gebiet wird wie bisher als Mischgebiet (MI) mit Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.  
   
   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2019 10:31 Uhr