Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 298 an der Staudacher Straße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.02.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben aus folgenden Gründen nicht zu:
  1. Die Geschoßflächenzahl wird mit 0,73 deutlich überschritten; die beantragten 0,49 übersehen das ‚Dachgeschoß‘, welches aufgrund seiner Höhe zur GFZ hinzuzuzählen ist.  
  2. Die Dachneigung geht mit 35° deutlich über die max. zulässige von 24° gemäß örtlicher Bauvorschrift hinaus. Ein Befreiungsantrag liegt nicht vor.
  3. Die Dachüberstände sind zu gering. Ein Befreiungsantrag liegt nicht vor.  
  4. Der Schleppgaube wird aus ortsgestalterischen Gründen nicht zugestimmt. Ein Befreiungsantrag liegt nicht vor. 
  5. Der Abstandsflächenplan ist unzureichend, da nach altem Recht. 
  6. Angaben zur Versickerungsfähigkeit der versiegelten Flächen liegen nicht vor. Hinsichtlich der Entwässerung mittels Sickerschachts ist noch eine Begründung vorzulegen, warum keine flächige Versickerung möglich ist sowie ein Nachweis, wie die Entwässerung der Stellplätze erfolgen soll.   
  7. Die Nachbarbeteiligung fehlt. 
  8. Ein Katasterplan zur Bauvorlage fehlt. 
Auch bei Vorlage einer entsprechenden Bebauungsplanänderung sieht der Gemeinderat keine Möglichkeit für eine Zustimmung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2023 12:04 Uhr