Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 432 und 434 an der Loitshauser Straße gemäß § 13a BauGB - Änderungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 432 und 434 an der Loitshauser Straße gemäß dem Änderungsplan des Planungsbüros Wof Bachmann, Schleching, in der Fassung vom 09.08.2022 samt Begründung zu ändern. 
Der Bebauungsplan wird in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB). 
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2024 08:09 Uhr