Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 432 und 434 an der Loitshauser Straße gemäß § 13a BauGB - Billigungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Gemeinderat Marquartstein wurde der vom Planungsbüro Wof Bachmann, Schleching, erarbeitete Änderungsplan zum Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 432 und 434 an der Loitshauser Straße inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurden keine Einwände vorgebracht. Im Rahmen der Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden keine Einwände vorgebracht und Empfehlungen soweit relevant berücksichtigt. 
Der Gemeinderat Marquartstein billigt daraufhin aufgrund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Planungsbüro Wof Bachmann, Schleching, gefertigten Änderungsplan in der überarbeiteten Fassung vom 15.07.2024 samt Begründung in der überarbeiteten Fassung vom 06.08.2024. 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2024 07:30 Uhr