Bauantrag 2025-04 - Errichtung eines Außenreitplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Enkingen, Wiesenweg 11
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Gemeinderatssitzung, 24.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der oben genannte Bauantrag 2025-04 wurde am 17.02.2025 digital vom Landratsamt an die Gemeinde übersandt.
Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Enkingen, Wiesenweg 11 eine Errichtung eines Außenreitplatzes. Das Grundstück ist nach § 35 BauGB dem Außenbereich zugeordnet.
Das geplante Bauvorhaben wurde bereits als Bauvoranfrage in der Gemeinderatssitzung vom 15.01.2024 behandelt. In dieser wurde die Zustimmung erteilt, die beantragen Änderungen des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Enkingen, vorzunehmen und das Bauvorhaben anschließend zu ermöglichen. Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes wird noch im Jahr 2025 vorgenommen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Vonseiten der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken.
Diskussionsverlauf
Ein Mitglied des Gemeinderats äußert den Verdacht, dass auf dem betreffenden Grundstück bereits ein Reitplatz ohne entsprechende Baugenehmigung errichtet worden sei. Bürgermeister Böllmann entgegnet, dass ihm hierzu keine Informationen vorlägen, er den Sachverhalt jedoch prüfen werde.
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung am Dienstag, den 25.03.2025, stellte sich heraus, dass es sich bei der fraglichen Fläche um einen sogenannten Matschplatz handelt, der den Pferden als Aufenthaltsbereich dient.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-04 – Errichtung eines Außenreitplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Enkingen, Wiesenweg 11 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Datenstand vom 21.05.2025 16:32 Uhr