BA 2025-11 - Neubau einer Reitstallüberdachung mit Koppel auf dem Grundstück Fl.Nr. 950, Gemarkung Möttingen, Balgheimer Str.


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderatssitzung, 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 28.04.2025 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Bauantrag wurde am 31.03.2025 digital vom Landratsamt an die Gemeinde übermittelt.
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem oben genannten Grundstück eine Reitstallüberdachung mit zugehöriger Koppel zu errichten. Es handelt sich um einen Pensionsstall, der in Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden soll. Der Stall ist für die Unterbringung von maximal fünf Pferden vorgesehen.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt ist der Sachkundenachweis vom Antragsteller oder einer von ihm benannten verantwortlichen Person noch zu erbringen. Der Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist erforderlich, wenn Pferde gewerblich gehalten oder betreut werden sollen, beispielsweise in einem Pensionsstall. Dieser Nachweis dient dazu, sicherzustellen, dass die verantwortliche Person über ausreichende Kenntnisse in der artgerechten Haltung, Pflege und Betreuung von Pferden verfügt. Die Voraussetzungen für eine Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sind grundsätzlich gegeben, vorbehaltlich der Erfüllung tierschutzrechtlicher Anforderungen.
Die Nachbarunterschriften wurden nicht vollständig beigebracht. Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-11 – Neubau einer Reitstallüberdachung mit Koppel auf dem Grundstück Fl.Nr. 950, Gemarkung Möttingen, Balgheimer Straße und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2025 16:35 Uhr