Bauantrag 2024-03 Einbau eines Maschinenunterstandes in best. Jauchegrube mit Überdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 77, Gemarkung Möttingen, Hallweg 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
04. Gemeinderatssitzung, 18.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der o.g. Bauantrag ist bei der Gemeinde am 16.02.2024 eingegangen.
Der Antragssteller beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr.77, Gemarkung Möttingen, den Einbau eines Maschinenunterstandes in best. Jauchegrube mit Überdachung.
Das geplante Gebäude hat eine Größe von ca. 10X10m und eine Höhe von ca.3,80m.
Das Grundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, somit gelten die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung bzw. des Baugesetzbuches, sämtliche Festsetzungen werden eingehalten.
Die Nachbarunterschriften fehlen. Vonseiten der Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.
Diskussionsverlauf
Von mehreren Gemeinderatsmitgliedern wurde gefragt, ob der Unterstand rund oder eckig gebaut werden soll. 1. Bürgermeister Böllmann zeigt die Pläne und erläutert, dass es sich um einen Rundbehälter mit eckigem Dach handelt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-03 Eiinbau eines Maschinenunterstandes in best. Jauchegrube mit Überdachung auf dem Grundstück Fl.Nr.77, Gemarkung Möttingen, Hallweg 4 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.07.2024 12:25 Uhr