VEP 01 Seniorenwohnstift Ambach; Zwischenbericht zur Vorhabenplanung (Vorplanung gem. Lph. 2 HOAI zur Gebäudeplanung und zur Freianlagenplanung), Beschlussmäßige Freigabe der Planung als Grundlage für den Bebauungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  110. Sitzung des Gemeinderates, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 110. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 7

Sachvortrag

Die Verwaltung verweist zunächst auf das Ergebnis der Beratungen in der Sitzung vom 25.06.2019.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand der Vorhabenplanung zum künftigen Seniorenwohnstift in Ambach. Ferner erhält der Gemeinderat erstmals Kenntnis vom Planungskonzept für die Wohnbebauung auf dem Grundstück Simetsbergweg 7 in Ambach (Fl.Nr. 1448/5). Die wichtigsten Unterlagen hat der Gemeinderat als Anlage zur Sitzungsladung erhalten.

Beide Konzepte sollen Grundlage für den Entwurf zum Vorhaben- und Erschließungsplan 01 werden. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss soll nach Möglichkeit in der September-Sitzung erfolgen.

Diskussionsverlauf

Den zeichnerischen Darstellungen und textlichen Erläuterungen des Büros Matteo Thun ist zu entnehmen, dass das Seniorenwohnstift nun doch weitestgehend in Holzbauweise errichtet werden soll. Dies war ausdrücklicher Wunsch des Gemeinderats. Auch die weiteren Kritikpunkte aus der Sitzung vom 25.06.2019 wurden in der Zwischenzeit, aus Sicht der Verwaltung und der unabhängigen Berater, Architekt Christian Weigl und Landschaftsarchitekt Christian Ufer, vom Vorhabenträger und den beteiligten Planungsbüros im Sinne der Gemeinde bearbeitet.

Unabhängig hiervon äußert der Gemeinderat seine Bedenken bezüglich der Höhenentwicklung und Geschossigkeit bei Haus 3. Der Dachgeschossausbau in Haus 3 (Kopfbau) mit der damit verbundenen Erhöhung des Kniestocks führt zu einer Massivität, die talseitig wahrnehmbar ist, die dem Gemeinderat nicht mehr als verträglich erscheint. Die neue Dachneigung (20°) und die Eindeckung mit rotbraunen Doppelfalz-Dachziegel werden jedoch ausdrücklich befürwortet.

Die Wortmeldungen lassen erkennen, dass auf einen Dachgeschossausbau in Haus 3 ersatzlos verzichtet werden sollte. Der erhöhte Kniestock kann dann entfallen, sodass eine Reduktion der Gebäudehöhe erreicht wird.

Bezüglich der angestrebten Wohnnutzung auf dem Flurstück 1448/5 (Riviera I) äußert der Gemeinderat seine Verwunderung. Das Ziel aller Bestrebungen war es bisher, das „Sondergebiet Kursanatorium“ im Flächennutzungsplan wieder einer ähnlichen bzw. verwandten Nutzung zuzuführen. Eine reine Wohnnutzung, wie heute dem Gemeinderat erstmalig vorgestellt, weicht nun von diesem Ziel ab.

Vor einer Beschlussfassung muss aus Sicht des Gemeinderats die Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 1448/5 (Haus Riviera I) fundiert baurechtlich bewertet werden. Hier sind auch die Risiken von Abwägungsfehlern im weiteren Bebauungsplanverfahren im Hinblick auf den zur Diskussion gestellten Ausschluss einer Wohnnutzung zu beleuchten.

Bedenken immissionsschutzrechtlicher Art, insbesondere Lärmschutz, im Hinblick auf die geplanten Freischankflächen und den Veranstaltungssaal, müssen im Bebauungsplanverfahren geprüft werden. Bisher wurde vom Gutachter signalisiert, dass es hierfür Lösungen geben wird.

Herr Weigl verweist ausdrücklich auf die sehr positive ortsplanerische Gesamtlösung, wie sie dem Gemeinderat im Detail vorgestellt wurde. Speziell im Kontext mit der Planung zum Seniorenwohnstift handelt es sich um ein gutes und verträgliches Planungskonzept. Dies spricht ausdrücklich für die Einbeziehung des Grundstücks Fl.Nr. 1448/5, auch wenn dieses nicht Bestandteil des künftigen Seniorenwohnstifts sein wird. Eine ungeregelte baurechtliche Situation sollte hier nach Möglichkeit verhindert werden.

Eine Abstimmung der Planung mit der örtlichen Feuerwehr ist bisher nicht erfolgt. Der Kommandant der FF Holzhausen wird dies auf direktem Weg mit dem Kreisbrandrat nachholen.

Abschließend wird in diesem Zusammenhang noch darauf hingewiesen, dass die Detailplanung zur Tagespflege baldmöglichst von der Pflegekasse begutachtet werden sollte.

Datenstand vom 11.09.2019 09:29 Uhr