Antrag auf Baugenehmigung; Neubau zweier Carports mit Müllraum in Münsing, Am Labbach (Fl.Nr. 83/14 u. 83/16)


Daten angezeigt aus Sitzung:  111. Sitzung des Gemeinderates, 27.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 111. Sitzung des Gemeinderates 27.08.2019 ö beschließend 7

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 30/MÜNSING (südlich Pallaufhof) und ist deshalb nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Im Bebauungsplan ist ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Die Antragstellerin beabsichtigt, die Errichtung zweier Carports (Carport 1 mit Müllraum und 15 Stellplätzen mit 5,25 m x 43,47 m / Carport 2 mit 16 Stellplätzen mit 5,25 m x 41,22 m). Es sind Pultdächer mit 7° vorgesehen.

Im Bebauungsplan sind entsprechende Flächen für Carports festgesetzt. Jedoch werden die Baugrenzen jeweils im Westen um 1 m bzw. um 3,50 m überschritten.

Aus den Bauvorlagen geht zudem hervor, dass die festgesetzte maximale Höhe an der Ostseite jeweils um ca. 25 cm überschritten wird. Anstelle von Gründächern ist nun eine Blecheindeckung vorgesehen.

Durch die beantragten Abweichungen von den Baugrenzen, der maximalen Höhe und der festgesetzten Dacheindeckung werden aus Sicht der Verwaltung die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichungen sind geringfügig, städtebaulich noch vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Auch eine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ist nicht erkennbar. Von den Festsetzungen A) Ziff. 5.4 (Flächen für Garagen/Carport oder Stellplätze), I Ziff. 4 (3) (maximale Höhe der Nebenanlage 2) und I Ziff. 6.4 (1) (Dacheindeckung) des Bebauungsplans Nr. 30/MÜNSING, können entsprechende Befreiungen im beantragten Umfang erteilt werden.

Auf die Begründung zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 30/MÜNSING wird verwiesen.

Die gesicherte Erschließung ist nachgewiesen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat erkennt erhebliche ökologische Vorteile, die sich durch das festgesetzte Gründach ergeben. Zudem wird der Abfluss des Niederschlagswassers durch das Gründach zeitlich verzögert. Auch wenn die Entwässerungseinrichtungen dafür ausgelegt sind, ist dieser Punkt weiterhin von Bedeutung. Nicht zuletzt sprechen aus Sicht des Gemeinderats optische Gründe und die Lärmentwicklung bei Niederschlägen gegen ein Blechdach.

Beschluss 1

Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 28.06.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
(3. Bürgermeister Grünwald, GR Schmid und GR Eckart gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung A) Ziff. 5.4 zu den Flächen für Garagen/Carport oder Stellplätze des Bebauungsplans Nr. 30/MÜNSING wird das Einvernehmen, im beantragten Umfang, ebenfalls erteilt.
(3. Bürgermeister Grünwald, GR Schmid und GR Eckart gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 3

Zu der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung I Ziff. 4 (3) zur maximalen Höhe der Nebenanlagen 2 des Bebauungsplans Nr. 30/MÜNSING wird das Einvernehmen, im beantragten Umfang, ebenfalls erteilt.
(3. Bürgermeister Grünwald, GR Schmid und GR Eckart gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9

Beschluss 4

Zu der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung I Ziff. 6.4 (1) zur Dacheindeckung der Nebenanlage 2 des Bebauungsplans Nr. 30/MÜNSING wird das Einvernehmen, im beantragten Umfang, ebenfalls erteilt.
(3. Bürgermeister Grünwald, GR Schmid und GR Eckart gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

Datenstand vom 11.09.2019 09:36 Uhr