Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung eines Stahlgitter-Mobilfunksendemastes auf dem Grundstück Fl.Nr. 417, Gem. Holzhausen; Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  112. Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 112. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 7

Sachvortrag

Die Gemeinde ist nach § 36 BauGB auch berufen, über das Einvernehmen zum Bauantrag zu befinden. Aus den Beschlussfassungen zu TOP 5 und TOP 6 wird sich ergeben, dass das Einvernehmen zu einem Standort, der sich mit der in der weiteren Planung zur verfolgenden Konzeption nicht verträgt, in der Konsequenz versagt werden muss.

Dem Vorhaben stehen damit Grundzüge der Planung entgegen. Dies wäre dann vorliegend erst recht der Fall, aufgrund der den Ort und Landschaft verunstaltenden Erscheinung, die optische Unruhe schafft.

Beschluss

Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 BauGB zum Bauantrag der DFMG für die Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 417 wird versagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.10.2019 13:40 Uhr