Beratung und Beschlussfassung über den Neuerlass der Zweitwohnungsteuersatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
117. Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Zweitwohnungsteuersatzungen zweier bayerischer Gemeinden für verfassungswidrig erklärt hat, empfiehlt der Bayerische Gemeindetag einen Neuerlass, falls sich der Steuermaßstab auch nach der Jahresrohmiete berechnet. Die Jahresrohmiete wird vom Finanzamt berechnet, was derzeit durch die Reform der Grundsteuer umstritten ist.
Die neue vorliegende Zweitwohnungsteuersatzung entspricht der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages mit der Maßgabe dass die Nettokaltmiete als Steuermaßstab herangezogen wird.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und des Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes die in der Anlage ersichtliche Zweitwohnungsteuersatzung. Die
Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13.12.2011 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.02.2020 08:19 Uhr