Vorstellung der Prüfungsergebnisse zur Brückenprüfung sowie Beratung und ggf. Beschlussfassung über das weitere Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  116. Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 116. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 4

Sachvortrag

In der Bauausschusssitzung am 2. April 2019 wurden die Ergebnisse der Brückenprüfungen für vier Holzbrücken und sieben Stahlbetonbrücken vorgestellt. Der Ausschuss hat beschlossen, die Holzbrücken komplett zu erneuern und nach Abschluss aller erforderlichen Prüfungen, im Herbst 2019 über das weitere Vorgehen zu beraten. Für die Erneuerung der Holzbrücken wurde Ende September der Auftrag erteilt. Die Arbeiten können, nicht wie geplant, bis Jahresende abgeschlossen werden, sollen aber bis spätestens Frühjahr 2020 erfolgen. Insbesondere an der Brücke zwischen Pilotyweg und Waldschmidtweg muss, aus Gründen des Baumschutzes, mit den betroffenen Eigentümern, bei einem Ortstermin Ende November, nach einer Lösung gesucht werden.

Bis Anfang November wurden alle geplanten Brückenprüfungen durchgeführt. Als prüfpflichtige Ingenieurbauwerke gelten u. a. Brücken mit einer lichten Weite >= 2,0 m (rechtwinklig zwischen den Widerlagern gemessen). Somit liegen aktuell insgesamt 22 Prüfberichte vor:

  4 St.         Holzbrücken (prüfpflichtig nach DIN 1076)
  1 St.         Metall/Naturstein-Brücke (prüfpflichtig nach DIN 1076)
12 St.         Stahlbetonbrücken (prüfpflichtig nach DIN 1076)
  1 St.         Stahlbetonbrücke-„Steinerbrückl“ (nicht prüfpflichtig)
  4 St.         Hofzufahrten aus Stahlbeton am Lüßbach in Münsing (nicht prüfpflichtig)

Das „Steinerbrückl“ über den Lüßbach am östlichen Ortseingang von Münsing wurde geprüft, da dieses u. a. von schweren landwirtschaftlichen Maschinen befahren und häufig frequentiert wird. Auch ein Teil der Hofzufahrten in Münsing wurde geprüft, um einen Überblick über den Zustand dieser zu erhalten.

Für kommunale Baulastträger ist die DIN 1076 verbindlich und sie ist das grundlegende Werk für die Erfassung des Brückenzustands. Sämtlichen Prüfberichten liegen eine Fotodokumentation und eine Bauwerksskizze bei. Bei Bedarf wurde eine Schadensskizze erstellt und zusätzlich die Unterlagen des Gemeindearchivs gesichtet.

Leider liegen nur für vier Brücken und zwei Hofzufahrten am Lüßbach in Münsing Pläne, Prüfberichte und jeweils eine statische Berechnung vor. Diese wurden im Zuge des Lüßbachausbaus in Münsing erstellt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die restlichen Brücken und Hofzufahrten im Ortsbereich von Münsing während des Bachausbaus nach gleichen Grundlagen geplant und gebaut wurden.

Für alle anderen Brücken liegen keine Unterlagen vor und es kann nicht festgestellt werden, ob die Bauwerke ingenieurmäßig bemessen und errichtet wurden. Somit kann zwar anhand der Prüfung eine Aussage über den Zustand getroffen werden, es liegen aber keine statischen Berechnungen und Angaben zur Tragfähigkeit (Brückenklasse, auf deren Grundlage eine Gesamtbelastung der Brücke nach Tonnen angegeben wird) vor. Ebenso fehlt oft eine Angabe zum Baujahr.



Der Zustand der Brücken wird nach einer Zustandsnote (vergleichbar mit Schulnoten) bewertet, die von 1,0 bis 4,0 reicht und die wie folgt beschrieben wird:

Notenbereich        Zustand
1,0 – 1,4        sehr gut
1,5 – 1,9        gut
2,0 – 2,4        befriedigend
2,5 – 2,9        ausreichend
3,0 – 3,4        nicht ausreichend
3,5 – 4,0        ungenügend

Die Prüfung für die 22 Brücken bzw. Hofeinfahrten ergab folgenden Zustand:

Notenbereich                Anzahl der Brücken
1,0 – 1,4                keine
1,5 – 1,9                2 Stück
2,0 – 2,4                5 Stück
2,5 – 2,9                6 Stück
3,0 – 3,4                5 Stück
3,5 – 4,0                4 Stück

Bevor es ein fest von der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) bzw. der RI-EBW-PRÜF (Richtlinie für die Erhaltung von Bauwerken) vorgegebenes Benotungssystem gab, war das Problem für Auftraggeber, dass die Prüfungsergebnisse bei unterschiedlichen Bauwerksprüfern, aber bei etwa gleich gearteter Schäden, mitunter vollkommen anders bewertet wurden. Das ist für Auftraggeber natürlich unbefriedigend, insbesondere, wenn diese überregional oder gar bundesweit agieren und entsprechend viele Bauwerke zu prüfen und zu unterhalten haben und infolgedessen auch mehrere Prüfer dafür benötigen.

Der Vorteil, der mit der Einführung des festen Bewertungs- bzw. Benotungssystems gegeben war, nämlich dass gleichartige Schäden weitegehend gleichartig bewertet werden, kann gleichzeitig aber auch ein nicht unerheblicher Nachteil sein: Es kann nicht dasselbe sein, wenn bei einer Fußgängerbrücke in München, die über eine mehrspurige und vielbefahrene Straße führt, auf der viele Personen auf dem Weg zu einer Veranstaltung oder auf die Wies`n gehen und die zudem vielleicht auch noch eine große Absturzhöhe hat, das Geländer fehlt oder ob dies bei einer Brücke wie bei der Brücke M18 Weipertshausen oder Amb2 Kugelmühlbach der Fall ist. Das Benotungssystem kennt für die Bedeutung des Bauwerks aber keinen Auslegungsspielraum. Bei der Bauwerksprüfung im Hochbau ist das ein wenig anders. Die Bauwerke werden hier ganz richtig nach Schadensfolgen in Schadensfolgeklassen eingeordnet. Weiterhin wird bei der Bauwerksprüfung im Hochbau auch noch unterschieden, ob das jeweilige Tragwerk „robust“ ist und sozusagen Tragreserven hat, oder ob es empfindlich ist und der Ausfall von bereits einem Bauteil einen Gesamteinsturz zur Folge haben kann. Auch diese Unterscheidung findet man bei der Bewertung der Brückenschäden nicht.

Wichtig ist aber bei der Brückenprüfung sehr wohl, dass man (u. U.) gravierende Mängel eben nicht übersieht und liegen lässt. Eine Note „4“ hat also auch den Sinn, dass die Bauherrenseite von Prüferseite auf einen Zustand aufmerksam gemacht wird, mit dem irgendwas geschehen muss. Was, sei erst mal dahingestellt. Die Note „4“ muss nicht zwingend mit einem „katastrophalen“ Bauwerkszustand zu tun haben, der „Sofortmaßnahmen“ baulich notwendig macht. Eine Sofortmaßnahme kann eben auch darin bestehen, sich ein Bild und eine Gefährdungsbeurteilung zu machen.

Für die neun Brücken mit der Zustandsnote 3,0 bis 4,0 wurde eine Gefahrenanalyse durchgeführt, da diese vordringlich betrachtet werden sollen. Eine Übersichtsliste wird dem Gemeinderat vorgestellt. Der Neubau der Holzbrücken (St4, Amb1 und H3) wurde bereits beschlossen und der Auftrag vergeben. Somit verbleiben sechs Stahlbetonbrücken in mangelhaftem oder schlechtem Zustand.
Die beiden Brücken entlang der Brunnenstraße (H1 und H2) sind vor allen Dingen durch Korrosion in Ihrer Dauerhaftigkeit gefährdet. Aufgrund des zusätzlichen Busverkehrs (Linienbus und Schulbus) besteht eine erhöhte Verkehrsbedeutung. Eine akute Gefährdung der Standsicherheit wird aufgrund der geringen Spannweiten und der daraus resultierenden Achslasten nicht gesehen. Auch ist ein Begegnungsverkehr zweier schwerer Fahrzeuge nicht möglich. Im Prüfbericht wird eine objektbezogene Schadensanalyse vorgeschlagen. Dazu soll als erstes untersucht werden, ob die korrodierten Stellen chloridbelastet sind. Eine kurzfristige Nutzungseinschränkung soll nicht erfolgen. Die Brücken werden aber durch den Bauhof zukünftig regelmäßig auf eine Verschlechterung des Zustands kontrolliert.

Die Radwegebrücke am Karniffelbadeplatz ist ebenfalls durch Korrosion in Ihrer Dauerhaftigkeit angegriffen. Durch eine auf der Südseite gelegene Sperre kann sie aber im Normalbetrieb nicht durch Kraftfahrzeuge befahren werden. Eine Gewichtsbeschränkung auf 3,5 t wird empfohlen.

Die schlechten Noten für die restlichen drei als mangelhaft oder schlecht benoteten Stahlbetonbrücken (Amb2, M1 und M18) am Kugelmühlbach und am Lüßbach im Außenbereich von Münsing resultieren insbesondere auf fehlende Geländer. Da diese Brücken nur von landwirtschaftlichem Verkehr benutzt werden, stellt sich die Frage, ob ein Geländer aufgrund der niedrigen Absturzhöhe notwendig ist.

Insgesamt besteht in naher Zukunft ein Sanierungsbedarf mehrerer Brücken. Dem Bauausschuss soll deshalb in einer der nächsten Sitzungen ein Sanierungsvorschlag nach Prioritäten vorgestellt werden.

Diskussionsverlauf

Anhand einer Liste wird der Zustand der Brücken, die mindestens eine mangelhafte Zustandsnote (Bereich ab 3,0) aufweisen, diskutiert. Da die drei Brücken ohne Geländer hauptsächlich von landwirtschaftlichen Geräten befahren werden, würde ein Geländer die Befahrung einschränken. Dies wird von Teilen des Gemeinderats, aufgrund der geringen Verkehrsbedeutung, als nicht erforderlich gesehen. GR Ramerth warnt, dass vor allen Dingen bei der Brücke nähe Kugelmühle, der Brückenrand von Radfahrern schwer erfasst werden kann und eine Absturzgefahr besteht.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Brückenprüfung zur Kenntnis und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Bei den drei Brücken mit fehlendem Geländer (Amb2, M1 und M18), wird zeitnah ein Geländer montiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Datenstand vom 11.12.2019 08:30 Uhr