Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen in Münsing, Ammerlander Straße 16 (Flur Nr. 1594); Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Gemeinderates, 30.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 10

Sachvortrag

Die Verwaltung erinnert an das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung vom 26. April 2022. Zum geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen konnte das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Auf die bauplanungsrechtliche Bewertung im Sachvortrag wird verwiesen.

Das Landratsamt hat den Antrag zwischenzeitlich geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung für das gegenständliche Vorhaben nicht versagt werden kann. Siehe hierzu die Ausführungen des Kreisbauamtes vom 05.08.2022.

Die vom Planfertiger berechnete Grundfläche und aus den Bauvorlagen entnommene Grundfläche ohne Nebenanlagen (§ 19 Abs. 2 BauNVO) beträgt 310,72 m². Das Kreisbauamt hat eine „oberirdische“ Grundfläche von lediglich ca. 81 m² (ohne Garage) ermittelt. Bei einer in der Umgebung maximal vorhandenen Grundfläche von ca. 245 m², geht das Kreisbauamt somit davon aus, dass sich das Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB einfügt.

Aufgrund des vorhandenen Geländeverlaufs auf dem Baugrundstück sowie der reduzierten Gebäudekubatur im Erdgeschoss und Obergeschoss, ist die Ermittlung der überbauten Grundfläche tatsächlich anspruchsvoll.

Die Verträglichkeit der geplanten baulichen Anlagen im Außenbereich wird weiterhin angezweifelt.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 30.06.2022 bzw. vom 14.07.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
(Somit ist das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Datenstand vom 21.09.2022 10:02 Uhr