Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 24.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Markt Nandlstadt beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Ortsteil Hausmehring auf den Fl.-Nr. 735/1, 734/4, 644, 644/3, 646 und 647/1 jeweils der Gemarkung Airischwand sowie auf Teilflächen der Fl.-Nr. 734, 716, 647/2, 647, 775, 710 und 718 jeweils der Gemarkung Airischwand. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern, zwei Doppelhäusern und einem Feuerwehrhaus für die FFW Airischwand schaffen. Um eine geregelte städtebauliche Entwicklung für den Ortsteil Hausmehring zu gewährleisten, wird diese Bauleitplanung von Seiten des Bauamtes als städtebaulich notwendig erachtet.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hausmehring“ auf den Fl.-Nr. 735/1, 734/4, 644, 644/3, 646 und 647/1 jeweils der Gemarkung Airischwand sowie auf Teilflächen der Fl.-Nr. 734, 716, 647/2, 647, 775, 710 und 718 jeweils der Gemarkung Airischwand. Der beiliegende Lageplan des Bauamtes des Marktes Nandlstadt vom 24.11.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hausmehring“ auf den Fl.-Nr. 735/1, 734/4, 644, 644/3, 646 und 647/1 jeweils der Gemarkung Airischwand sowie auf Teilflächen der Fl.-Nr. 734, 716, 647/2, 647, 775, 710 und 718 jeweils der Gemarkung Airischwand. Der beiliegende Lageplan des Bauamtes des Marktes Nandlstadt vom 24.11.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Dokumente
Lageplan Hausmehring (.pdf)
Datenstand vom 12.12.2022 10:36 Uhr