Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Pfaffenhofen mit Schreiben vom 24.08.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.4
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen,
wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beein-
trächtigt werden.
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungs-
einrichtungen.
Kabel
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links
zur Trassenachse.
Der ungehinderte Zugang, sowie die ungehinderte Zufahrt, zu unseren Kabeln muss je-
derzeit gewährleistet sein, damit Aufgrabungen z. B. mit einem Minibagger, möglich
sind. Befinden sich unsere Anlagen innerhalb der Umzäunung, ist für Wartung und Re-
paraturarbeiten am Eingangstor der PV-Anlage ein Schlüsseltresor zu installieren. Die
Kosten trägt der Betreiber der PV-Anlage. Den Schließzylinder stellt die Bayernwerk
Netz GmbH.
Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Be-
pflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit
eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des
Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt
werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeig-
nete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Sitz: Regensburg
Amtsgericht Regensburg
HRB 9476
Beachten Sie bitte die Hinweise im “Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und
Kanäle", Ausgabe 2013 vom FGSV Verlag www.fgsv-verlag.de (FGSV-Nr. 939), bzw. die
DVGW-Richtlinie GW125.
Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen beste-
henden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass
Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme
vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und
Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade-
und Fischgewässer und Aufforstungen.
Kabelplanung(en)
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erfor-
derlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Be-
gleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk Netz GmbH oder es
sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie
die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es not-
wendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich früh-
zeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mit-
geteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit her-
zustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.
Ausführung von Leitungsbauarbeiten sowie Ausstecken von Grenzen und Höhen:
Vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen sind die Verlegezonen mit end-
gültigen Höhenangaben der Erschließungsstraßen bzw. Gehwegen und den erforderli-
chen Grundstücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträger (Gemeinde)
abzustecken.
Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist uns ein angemessenes Zeitfenster zur
Verfügung zu stellen, in dem die Arbeiten ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen
durchgeführt werden können.
Für Kabelhausanschlüsse dürfen nur marktübliche und zugelassene Einführungssys-
teme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Ein Prü-
fungsnachweis der Einführung ist nach Aufforderung vorzulegen. Wir bitten Sie, den
Hinweis an die Bauherren in der Begründung aufzunehmen.
Das beiliegende “Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ ist zu beachten.
Die beiliegenden “Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und
Freileitungen“ sind zu beachten.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online
über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter:
https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftspor-
tal.html
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen
jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu
beteiligen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH. 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb ihrer Anlagen nicht beeinträchtigt wird. Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass sich im überplanten Bereich bereits Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Ein Hinweis auf das „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und die Kanäle“, Ausgabe 2013 sowie zu Hauseinführungen und die einzuhaltenden Pflanzabstände werden redaktionell in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 9.5 Elektroversorgung ergänzt. 

Die in der Stellungnahme angeführten Hinweise auf die geplante Verlegung von Kabelleitungen im überplanten Bereich und die zugehörigen Merkblätter, werden durch den Marktrat zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden an den Erschließungsplaner zur Beachtung bei der Erschließungsplanung weitergegeben.

Eine Planänderung wird dadurch nicht veranlasst.

Dokumente
Merkblatt_zum_Schutz_der_Verteilungsanlagen (.pdf)
Sicherheitshinweise_Bayernwerk (.pdf)

Datenstand vom 26.01.2023 18:19 Uhr