Landratsamt Freising, Wasserrecht, Freising mit Schreiben vom 04.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.12
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.12

Sachverhalt

Stellungnahme:
Der Fachbereich Gewässerausbau teilt mit:
Im Planungsgebiet befinden sich keine Gewässer, der Gewässerausbau ist nicht betroffen.
Im Bebauungsplan werden sowohl Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser als auch zur Einleitung
in Oberflächengewässer getroffen, auch in der Begründung werden beide Möglichkeiten genannt. Lediglich die Einlei-
tung des Niederschlagswassers in die Kanalisation wird nicht zugelassen, was begrüßt wird. Laut Bodengutachten ist
eine Versickerung nicht möglich. Wir bitten, die Festsetzungen und die Begründung entsprechend anzupassen (s. dazu
auch die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts München vom 30.09.2022).
Sofern das gesammelte Niederschlagswasser von Baugrundstücken und Straßenflächen in den Graben Richtung
Bründlbach geleitet wird, sollte hinsichtlich der zulässigen Grundflächen (130/140 qm mit Überschreitung bis zu einer
GRZ von 0,6) und Straßenflächen dargelegt werden, dass die Voraussetzungen für das erlaubnisfreie Einleiten von
Niederschlagswasser gemäß TRENOG erfüllt sind. Andernfalls sollte bereits im Bebauungsplanverfahren mit dem
Landratsamt Freising und dem Wasserwirtschaftsamt geklärt werden, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis in Aussicht
gestellt werden kann, da auf die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung kein Rechtsanspruch besteht.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Wasserrecht.

Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass der Gewässerbau durch die vorliegende Planung nicht betroffen ist, da sich im Planungsgebiet keine Gewässer befinden.
Der Marktrat folgt dem Hinweis der Abteilung Wasserrecht auf die nicht mögliche Versickerung im Plangebiet. Die entsprechenden Hinweise werden deshalb redaktionell aus der Planung entfernt.
Hinsichtlich der Beseitigung des Niederschlagswassers hat sich der Marktrat dazu entschieden, die Einleitung in den Bründlbach konzeptionell prüfen zu lassen. Dazu wurde ein entsprechendes Konzept erstellt und mit der Abteilung Wasserrecht und dem WWA München einvernehmlich abgestimmt. Die Voraussetzungen für eine wasserrechtliche Erlaubnis sind somit gewährleistet.


Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Datenstand vom 26.01.2023 18:19 Uhr