Stellungnahme:
Der Fachbereich Gewässerausbau teilt mit:
Im Planungsgebiet befinden sich keine Gewässer, der Gewässerausbau ist nicht betroffen.
Im Bebauungsplan werden sowohl Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser als auch zur Einleitung
in Oberflächengewässer getroffen, auch in der Begründung werden beide Möglichkeiten genannt. Lediglich die Einlei-
tung des Niederschlagswassers in die Kanalisation wird nicht zugelassen, was begrüßt wird. Laut Bodengutachten ist
eine Versickerung nicht möglich. Wir bitten, die Festsetzungen und die Begründung entsprechend anzupassen (s. dazu
auch die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts München vom 30.09.2022).
Sofern das gesammelte Niederschlagswasser von Baugrundstücken und Straßenflächen in den Graben Richtung
Bründlbach geleitet wird, sollte hinsichtlich der zulässigen Grundflächen (130/140 qm mit Überschreitung bis zu einer
GRZ von 0,6) und Straßenflächen dargelegt werden, dass die Voraussetzungen für das erlaubnisfreie Einleiten von
Niederschlagswasser gemäß TRENOG erfüllt sind. Andernfalls sollte bereits im Bebauungsplanverfahren mit dem
Landratsamt Freising und dem Wasserwirtschaftsamt geklärt werden, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis in Aussicht
gestellt werden kann, da auf die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung kein Rechtsanspruch besteht.