Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, München mit Schreiben vom 25.08.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.15
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.15

Sachverhalt

Stellungnahme:
die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgen-
de Stellungnahme zur o.g. Bauleitplanung ab.
Planung
Der Markt Nandlstadt möchte die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für
weitere Wohnbebauung schaffen. Das Plangebiet befindet sich am östlichen
Rand des Ortsteils Reith, umfasst ca. 0,4 ha und ist derzeit teilweise mit land-
wirtschaftlichen Gebäuden bebaut. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird es
bereits als gemischte Baufläche dargestellt. Künftig soll der Bereich als allge-
meines Wohngebiet festgesetzt werden. Eine entsprechende Anpassung des
Flächennutzungsplans soll im Wege einer Berichtigung erfolgen.
Bewertung
Die angestrebte Nachnutzung einer ehemaligen Hofstelle ist in Hinblick
Auf das LEP-Ziel 3.2 (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) grundsätzlich zu
begrüßen.
Der Bedarf für die Planung kann im konkreten Fall mit dem prognostizierten Be-
völkerungswachstum1 nachvollziehbar begründet werden. Wir weisen allerdings
vorsorglich darauf hin, dass bei künftigen Vorhaben ein Bedarfsnachweis den Planunterlagen
beizufügen ist. Hierzu verweisen wir auf die Auslegungshilfe des StMWi – Anforderungen an
die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der
landesplanerischen Überprüfung (Stand 15.09.2021), welche im Internet unter
Flächensparoffensive Bayern: Festlegungen der Landesentwicklung und standardisierter Be-
darfsnachweis (flaechensparoffensive.bayern) abrufbar ist.
Gemäß Demographiespiegel Bayern wird für den Markt Nandlstadt für den Zeitraum 2019-2039
ein prozentualer Anstieg der Altersgruppe „65 und älter“ um 59% erwartet, während für die Al-
tersgruppen zwischen 18 und 65 Jahren eine leicht rückläufige Entwicklung erwartet wird. Im
Hinblick auf die Anforderungen einer demographiegerechten Siedlungsentwicklung i.S.d. LEP-
Ziels 1.2.1 und der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum empfehlen wir daher dringend
auf verdichtete und insbesondere altengerechte bzw. barrierefreie Wohnformen hinzuwirken
und den Schwerpunkt auf Einfamilienhäuser zu überdenken. Da flächenintensive Wohnformen
zumeist auch in Bezug auf Erschließungs- und Instandhaltungskosten besonders kosteninten-
siv sind, regen wir zudem an, die langfristige Wirtschaftlichkeit der geplanten Ausweisung mit-
tels des FolgekostenSchätzers2 zu überprüfen.
Ergebnis
Die gegenständliche Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht
entgegen.
Die o.g. Punkte bitten wir bei künftigen Verfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 25.08.2022.

Der Marktrat bedankt sich für die Einschätzung der Höheren Landesplanungsbehörde, dass die vorliegende Planung den Erfordernissen der Raumplanung nicht entgegensteht.
Weiterhin teilt der Marktrat mit, dass die in der Stellungnahme angeführten Punkte bei künftigen Verfahren berücksichtigt werden sollen.

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Datenstand vom 26.01.2023 18:19 Uhr