Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, München mit Schreiben vom 25.08.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.15
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.15

Sachverhalt

Stellungnahme:

Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme zur o.g. Bauleitplanung ab.

Planung
Der Markt Nandlstadt möchte die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Wohnbebauung schaffen. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand des Ortsteils Reith, umfasst ca. 0,4 ha und ist derzeit teilweise mit landwirtschaftlichen Gebäuden bebaut. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird es bereits als gemischte Baufläche dargestellt. Künftig soll der Bereich als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Eine entsprechende Anpassung des
Flächennutzungsplans soll im Wege einer Berichtigung erfolgen.

Bewertung
Die angestrebte Nachnutzung einer ehemaligen Hofstelle ist in Hinblick Auf das LEP-Ziel 3.2 (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) grundsätzlich zu begrüßen. Der Bedarf für die Planung kann im konkreten Fall mit dem prognostizierten Bevölkerungswachstum1 nachvollziehbar begründet werden. Wir weisen allerdings vorsorglich darauf hin, dass bei künftigen Vorhaben ein Bedarfsnachweis den Planunterlagen beizufügen ist. Hierzu verweisen wir auf die Auslegungshilfe des StMWi – Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung (Stand 15.09.2021), welche im Internet unter Flächensparoffensive Bayern: Festlegungen der Landesentwicklung und standardisierter Bedarfsnachweis (flaechensparoffensive.bayern) abrufbar ist. Gemäß Demographiespiegel Bayern wird für den Markt Nandlstadt für den Zeitraum 2019-2039 ein prozentualer Anstieg der Altersgruppe „65 und älter“ um 59% erwartet, während für die Altersgruppen zwischen 18 und 65 Jahren eine leicht rückläufige Entwicklung erwartet wird. Im Hinblick auf die Anforderungen einer demographiegerechten Siedlungsentwicklung i.S.d. LEP-Ziels 1.2.1 und der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum empfehlen wir daher dringend auf verdichtete und insbesondere altengerechte bzw. barrierefreie Wohnformen hinzuwirken und den Schwerpunkt auf Einfamilienhäuser zu überdenken. Da flächenintensive Wohnformen zumeist auch in Bezug auf Erschließungs- und Instandhaltungskosten besonders kostenintensiv sind, regen wir zudem an, die langfristige Wirtschaftlichkeit der geplanten Ausweisung mittels des FolgekostenSchätzers2 zu überprüfen.

Ergebnis
Die gegenständliche Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen. Die o.g. Punkte bitten wir bei künftigen Verfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 25.08.2022.

Der Marktrat bedankt sich für die Einschätzung der Höheren Landesplanungsbehörde, dass die vorliegende Planung den Erfordernissen der Raumplanung nicht entgegensteht.
Weiterhin teilt der Marktrat mit, dass die in der Stellungnahme angeführten Punkte bei künftigen Verfahren berücksichtigt werden sollen.

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 25.08.2022.

Der Marktrat bedankt sich für die Einschätzung der Höheren Landesplanungsbehörde, dass die vorliegende Planung den Erfordernissen der Raumplanung nicht entgegensteht.
Weiterhin teilt der Marktrat mit, dass die in der Stellungnahme angeführten Punkte bei künftigen Verfahren berücksichtigt werden sollen.

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2023 15:46 Uhr