Stellungnahme:
Niederschlagswasser; Widersprüchlichkeiten im Entwurf B-Plan und Begründung:
1
. Unter Ziffer B 7.1 des Bebauungsplanentwurfes wird angegeben, dass das
Niederschlagswasser zu versickern ist. Unter Ziffer B 7.2 wird angegeben, dass
aufgrund der anstehenden Böden eine Versickerung nicht möglich ist und das
Wasser zu einem oberirdischen Gewässer zu leiten ist. Eine Einleitung von
Niederschlagswasser ist die gemeindliche Kanalisation ist nicht zulässig.
Das WWA München begrüßt die Festsetzung des letzten Satzes unter Ziffer B 7.2,
da dieser den Grundsätzen der Abwasserbeseitigung gem. § 55 Abs. 2 WHG
entspricht.
Wir bitten die Ziffer B 7.1 des Entwurfs ersatzlos zu streichen und unter Ziffer
B 7.2 weiter auszuführen, dass das Niederschlagswasser über einen Graben in den
Bründlbach geleitet werden soll.
2. Gleiches gilt für die ersten zwei Sätze in der Begründung unter Ziffer 9.4:
„Das Plangebiet wird in einem Trennsystem entwässert. Die Niederschlagswässer
aus den Verkehrsflächen werden über Rinnen und Straßensinkkästen gefasst, in
Absetzschächten sedimentiert und über Sickerschächte in den Untergrund
geleitet.“
Diese Aussagen stehen im Widerspruch zum Ergebnis des Bodengutachtens, nachdem
keine Versickerung möglich ist. Auch die ersten zwei Sätze unter Ziffer 9.4 der
Begründung sind zu löschen.
3
. Das auf der Straßenfläche anfallende Niederschlagswasser ist aufgrund der
geringen Belastung und den Vorgaben des § 55 Abs. 2 WHG zu sammeln und auch über
den Graben Richtung Bründlbach zu führen. Aufgrund der vorliegenden Topographie
sind dazu allenfalls geringfügige Geländemodellierungen notwendig.
Das Niederschlagswasser darf nicht in die Mischkanalisation eingeleitet werden.
Wir bitten dies in der Begründung zu ändern.