Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 - Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, mit Schreiben vom 30.09.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.16
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.16

Sachverhalt

Stellungnahme:

Niederschlagswasser; Widersprüchlichkeiten im Entwurf B-Plan und Begründung:

1. Unter Ziffer B 7.1 des Bebauungsplanentwurfes wird angegeben, dass das Niederschlagswasser zu versickern ist. Unter Ziffer B 7.2 wird angegeben, dass aufgrund der anstehenden Böden eine Versickerung nicht möglich ist und das Wasser zu einem oberirdischen Gewässer zu leiten ist. Eine Einleitung von Niederschlagswasser ist die gemeindliche Kanalisation ist nicht zulässig. Das WWA München begrüßt die Festsetzung des letzten Satzes unter Ziffer B 7.2, da dieser den Grundsätzen der Abwasserbeseitigung gem. § 55 Abs. 2 WHG entspricht. Wir bitten die Ziffer B 7.1 des Entwurfs ersatzlos zu streichen und unter Ziffer B 7.2 weiter auszuführen, dass das Niederschlagswasser über einen Graben in den Bründlbach geleitet werden soll.

2. Gleiches gilt für die ersten zwei Sätze in der Begründung unter Ziffer 9.4: „Das Plangebiet wird in einem Trennsystem entwässert. Die Niederschlagswässer aus den Verkehrsflächen werden über Rinnen und Straßensinkkästen gefasst, in Absetzschächten sedimentiert und über Sickerschächte in den Untergrund geleitet.“ Diese Aussagen stehen im Widerspruch zum Ergebnis des Bodengutachtens, nachdem keine Versickerung möglich ist. Auch die ersten zwei Sätze unter Ziffer 9.4 der Begründung sind zu löschen.

3. Das auf der Straßenfläche anfallende Niederschlagswasser ist aufgrund der geringen Belastung und den Vorgaben des § 55 Abs. 2 WHG zu sammeln und auch über den Graben Richtung Bründlbach zu führen. Aufgrund der vorliegenden Topographie sind dazu allenfalls geringfügige Geländemodellierungen notwendig. Das Niederschlagswasser darf nicht in die Mischkanalisation eingeleitet werden. Wir bitten dies in der Begründung zu ändern.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München vom 30.09.2022.

Der Marktrat teilt dazu mit, dass in Folge der Stellungnahme des WWA die Niederschlagswasserentsorgung im Baugebiet konzeptionell überarbeitet und mit dem WWA abgestimmt wurde. 
Auf Basis mehrerer Baggerschürfe konnte die Sickerfähigkeit des Bodens, auf den in Rede stehenden Grundstücken, nachgewiesen werden. 
Das Niederschlagswasserentsorgungskonzept wurde folglich auf Versickerung umgestellt. Die entsprechenden Passagen in den Festsetzungen durch Text und in der Begründung wurden diesbezüglich angepasst.

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München vom 30.09.2022.

Der Marktrat teilt dazu mit, dass in Folge der Stellungnahme des WWA die Niederschlagswasserentsorgung im Baugebiet konzeptionell überarbeitet und mit dem WWA abgestimmt wurde. 
Auf Basis mehrerer Baggerschürfe konnte die Sickerfähigkeit des Bodens, auf den in Rede stehenden Grundstücken, nachgewiesen werden. 
Das Niederschlagswasserentsorgungskonzept wurde folglich auf Versickerung umgestellt. Die entsprechenden Passagen in den Festsetzungen durch Text und in der Begründung wurden diesbezüglich angepasst.

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2023 15:46 Uhr