Bauantrag: Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle - Fl.-Nr. 1559 der Gemarkung Baumgarten, Schwaig 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 26.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem Betrieb des Antragstellers um einen privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Da es sich bei der landwirtschaftlichen Lagerhalle um ein dem Betrieb dienendes Gebäude handelt, dass nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, liegt die Genehmigungsfähigkeit als privilegiertes Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vor. Von Seiten des Bauamtes bestehen keine Bedenken. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf der Fl.-Nr. 1559 der Gemarkung Baumgarten, Schwaig 21, wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Lageplan Schwaig 21 (.pdf)

Datenstand vom 16.02.2023 16:33 Uhr