Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut) "Kitzbergerfeld-Weg I", mit einer Länge von 120 m
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 23.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Kitzberger Feld“ hat der Markt Nandlstadt die planungsrechtliche Voraussetzung zur Erweiterung des Gewerbegebietes Kitzberger Feld geschaffen. Um eine effiziente Bebauung der Grundstücke zu erreichen, wurde im Rahmen der Erschließung die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut) „Kitzbergerfeld-Weg I“, mit einer Länge von 120 m, rückgebaut und einer Bauparzelle zugeordnet. Die Belange der Allgemeinheit wurden bereits im Rahmen der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Kitzberger Feld“ berücksichtigt. Nachdem mittlerweile die Erschließungsarbeiten abgeschlossen sind und der Rückbau der Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges erfolgt ist, hat diese Teilstrecke jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Die Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut) ist nach Art. 8 BayStrWG einzuziehen:
Bezeichnung des Straßenzuges: Kitzbergerfeld-Weg I
einzuziehendes Straßengrundstück: Fl.-Nr. 373/7 Gemarkung Nandlstadt
neuer Endpunkt: nördliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl.-Nr. 373/7 Gemarkung Nandlstadt bei Fl.-Nr. 372/1 Gemarkung Nandlstadt
Länge der einzuziehenden Teilstrecke: 0,120 km
Beschlussempfehlung
Die im Rahmen der Erschließung rückgebaute Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Kitzbergerfeld-Weg I“, mit einer Länge von 120 m, wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen.
Beschluss
Die im Rahmen der Erschließung rückgebaute Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Kitzbergerfeld-Weg I“, mit einer Länge von 120 m, wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Lageplan Einziehung (.pdf)
Datenstand vom 25.04.2023 14:32 Uhr