Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, vom 15.05.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2023 ö beschließend 4.1.5

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, vom 15.05.2023. 
Die Hinweise, dass die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden – Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten ist und dass sollte bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich verständigt werden muss, sind bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (11)“ enthalten. 
Der Punkt unter D: Begründung zur Einbeziehungssatzung „Untere Dorfstraße Baumgarten“, 7. Erschließung, technische Ver- und Entsorgung, beinhaltet, dass das Gebäude an das öffentliche Kanalnetz und an die öffentliche Trinkwasserleitung angeschlossen wird. 
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, vom 15.05.2023. 
Die Hinweise, dass die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden – Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten ist und dass sollte bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich verständigt werden muss, sind bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (11)“ enthalten. 
Der Punkt unter D: Begründung zur Einbeziehungssatzung „Untere Dorfstraße Baumgarten“, 7. Erschließung, technische Ver- und Entsorgung, beinhaltet, dass das Gebäude an das öffentliche Kanalnetz und an die öffentliche Trinkwasserleitung angeschlossen wird. 
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Buchberger war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 10.08.2023 10:41 Uhr