Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, Tiefbauamt, vom 08.02.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt vom 08.02.2024.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. Der Markt Nandlstadt wird Vereinbarungen für die Querung der Fußgänger auf der Kreisstraße FS32 mit Ampelschaltung und der geplanten Bushaltestelle mit dem Kreis Freising abschließen. Die entsprechende Aufstellfläche der Ampel und die voraussichtliche Platzierung der Bushaltestelle wird konzeptionell in die Planung mit aufgenommen. Die Verkehrssicherheit der Fußgänger ist für den Markt Nandlstadt unabdingbar, deshalb werden die Sichtfelder der Querenden freigehalten und notwendige Fußwege realisiert.
Es entspricht dem planerischen Willen des Marktgemeinderates, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h im Bereich der Bushaltestelle einzurichten, s. Zusatzblatt „Fußgängerüberquerung“. An dieser Stelle kann sich der Marktgemeinderat sogar eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h vorstellen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit wird mit dem Sachgebiet 33 – Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis und die Bitte zur Kenntnis, dass eine direkte Erschließung des Gewerbegebietes mit Pkws an der FS 32 nicht gestattet ist und dass die Erschließung über die Gemeindestraße mit dem größtmöglichen Abstand zum Kreuzungsbereich auszubilden ist. Entsprechende Festsetzungen wurden bereits im Bebauungsplan getroffen.
Bezüglich der kreuzenden Leitung unter der Kreisstraße, die ggf. für die Oberflächenwasserentsorgung notwendig sein wird, wird sich der Markt Nandlstadt mit dem Tiefbauamt in Verbindung setzen.
Es wird der Hinweis zur Kenntnis genommen, dass die geplante Werbeanlage entlang der Kreisstraße FS 32 die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährdet darf. Das Tiefbauamt wird im Baugenehmigungsverfahren beteiligt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt vom 08.02.2024.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. Der Markt Nandlstadt wird Vereinbarungen für die Querung der Fußgänger auf der Kreisstraße FS32 mit Ampelschaltung und der geplanten Bushaltestelle mit dem Kreis Freising abschließen. Die entsprechende Aufstellfläche der Ampel und die voraussichtliche Platzierung der Bushaltestelle wird konzeptionell in die Planung mit aufgenommen. Die Verkehrssicherheit der Fußgänger ist für den Markt Nandlstadt unabdingbar, deshalb werden die Sichtfelder der Querenden freigehalten und notwendige Fußwege realisiert.
Es entspricht dem planerischen Willen des Marktgemeinderates, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h im Bereich der Bushaltestelle einzurichten, s. Zusatzblatt „Fußgängerüberquerung“. An dieser Stelle kann sich der Marktgemeinderat sogar eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h vorstellen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit wird mit dem Sachgebiet 33 – Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis und die Bitte zur Kenntnis, dass eine direkte Erschließung des Gewerbegebietes mit Pkws an der FS 32 nicht gestattet ist und dass die Erschließung über die Gemeindestraße mit dem größtmöglichen Abstand zum Kreuzungsbereich auszubilden ist. Entsprechende Festsetzungen wurden bereits im Bebauungsplan getroffen.
Bezüglich der kreuzenden Leitung unter der Kreisstraße, die ggf. für die Oberflächenwasserentsorgung notwendig sein wird, wird sich der Markt Nandlstadt mit dem Tiefbauamt in Verbindung setzen.
Es wird der Hinweis zur Kenntnis genommen, dass die geplante Werbeanlage entlang der Kreisstraße FS 32 die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährdet darf. Das Tiefbauamt wird im Baugenehmigungsverfahren beteiligt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr