Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Attenkirchen und antwortet dazu wie folgt.
Zu 1.
Der Markt Nandlstadt ist bestrebt, seinen historischen Marktkern zu stärken und zu entwickeln. Ebenso hat im Markt Nandlstadt die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung. Deshalb wurde während der Planungsphase bereits eine Untersuchung zu dem möglichen Standort des geplanten Sondergebiets durchgeführt. Diese Untersuchung ist Teil des Bebauungsplanes. Bei der Untersuchung konnten keine geeigneten Flächen, weder innerhalb des Ortsgebiets noch am Ortsrand identifiziert werden, die zur Ausweisung der geplanten Bauflächen in gleichem Maße geeignet wären. Aus diesem Grund hat sich der Markt Nandlstadt nach Abwägung aller Faktoren dazu entschlossen, die vorliegende Bauleitplanung durchzuführen.
Zu 2:
Wie in der Stellungnahme richtig angemerkt wird, beträgt der Verflechtungsbereich von Nandlstadt derzeit 7.307 Einwohner und der von Zolling beträgt 7.474. Dies entspricht einem Unterschied von lediglich 169 Einwohnern. Dazu sei angemerkt, dass der Verflechtungsbereich des Marktes Nandlstadt aus den Orten Nandlstadt und Rudelzhausen besteht, wohingegen sich der Bereich Zollings aus Zolling, Attenkirchen, Wolfersdorf und Haag a.d. Amper zusammensetzt. Der zentrale Ort Zolling hat rund 650 Einwohner weniger als der zentrale Ort Nandlstadt (Stand September 2023) und verfügt dennoch über insgesamt deutlich mehr Quadratmeter an VK-Flächen. Entsprechend verfügt der Verflechtungsbereich Zolling somit über deutlich mehr m²/VK-Fläche pro Kopf als der Verflechtungsbereich Nandlstadt. Der Markt Nandlstadt ist bestrebt, seinen Bürgerinnen und Bürgern ein vergleichbares Angebot zu ermöglichen.
Zu 3:
Die Erwartung der Gemeinde wird zur Kenntnis genommen. Es ist dazu mitzuteilen, dass die zum Ausdruck gebrachte „Erwartung“ eher einer Vermutung entspricht. Eine Verlagerung von Fahrbewegungen ist derzeit nicht zu erwarten. Insofern wird das Schutzgut Mensch auch nicht negativ beeinflusst. Es bleibt weiterhin anzumerken, dass in der Stellungnahme unter 4. angeführt wird, dass die Bevölkerung von Attenkirchen einen Supermarkt überwiegend ablehnt. Entsprechend ist hier nicht mit einer Zunahme der Fahrbewegungen zu rechnen. Weiterhin wird wohl niemand aus Zolling nach Nandlstadt zum Einkaufen fahren, wenn das Oberzentrum Freising mit seinen Einkaufsmöglichkeiten deutlich näher liegt. Das Schutzgut Mensch wird also nicht durch zusätzliche Fahrbewegungen nachteilig belastet.
Der Markt Nandlstadt ist nicht für die Fahrplangestaltung des MVV verantwortlich, teilt jedoch das Bedauern der Gemeinde Attenkirchen über den zukünftig eingeschränkten ÖPNV zwischen den beiden Gemeinden.
Zu 4:
Die These der Gemeinde Attenkirchen, sie sei in Ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht und ihrer Planungshoheit beeinträchtigt, wird vom Marktgemeinderat zurückgewiesen. Die vorliegende Bauleitplanung nimmt keinen mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Verwaltungsentscheidungen oder Planungsabsichten im Bereich der Gemeinde Attenkirchen. Es kann nicht nachvollzogen werden, wie die regionalen Anbieter in der Gemeinde Attenkirchen benachteiligt werden, wenn in der angeführten Bürgerbefragung eine Mehrheit der Bürger Supermärkte sogar im eigenen Gemeindegebiet von Attenkirchen ablehnt.
Der Marktrat weist nachdrücklich zurück, dass die Gemeinde Attenkirchen in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht bzw. ihrer kommunalen Planungshoheit durch die Bauleitplanung im Gemeindegebiet des Marktes Nandlstadt eingeschränkt wird.
Der Marktrat hinterfragt außerdem die in der Stellungnahme vorgebrachte Einschätzung, dass ein Imbiss auf einem Supermarktparkplatz in Konkurrenz zu den in der Stellungnahme aufgeführten, qualitätvollen Gastronomien in der Gemeinde Attenkirchen und im Markt Nandlstadt treten kann. Der Marktgemeinderat schätzt die gebotene Qualität in den bestehenden Restaurants als deutlich höherwertig ein.
Zu 5:
Der Markt Nandlstadt teilt dazu mit, dass die in der gesamten Stellungnahme angeführten regionalplanerischen Belange der Prüfung und Abwägung bereits im Vorfeld zur Erstellung der Bauleitplanung untersucht und der Regierung von Oberbayern zu deren Einschätzung vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 20.07.2023 und in der abgegebenen Stellungnahme bestätigt die Regierung von Oberbayern die regionalplanerische Richtigkeit und somit auch die Angemessenheit der in Rede stehenden Bauleitplanung. Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Attenkirchen ist somit nicht nachteilig betroffen.
Eine Abstimmung bzgl. weiterer zukünftiger Entwicklungen kann zwischen dem Markt Nandlstadt und der Gemeinde Attenkirchen im Zuge der laufenden Landkreisentwicklungsplanung erfolgen und wird von Seiten des Marktes Nandlstadt begrüßt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.