Landratsamt Freising, SG 43, Bauleitplanung, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, vom 16.02.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Bauleitplanung, vom 16.02.2024.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Es liegt im Interesse des Marktes Nandlstadt, die bestmögliche Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung der Sichtweite und notwendigen Sichtbeziehungen für seine Bürger zu gewährleisten und die bestmögliche sichere Fußgängerführung zum Gewerbegebiet zu schaffen. Die notwendigen Gehwege werden entsprechend der gültigen technischen Richtlinien geplant und hergestellt.
Der genaue Aufstellort der Haltstelle und ggf. die Entscheidung zur Geschwindigkeitsreduzierung, die der Markt Nandlstadt für sinnvoll erachtet, werden unter Beteiligung des Straßenbaulastträgers, der Verkehrsbehörde des Landkreises und der Polizei festgelegt. Die verkehrsrechtliche Anordnung erlässt die Straßenbehörde des Landkreises Freising.
Der Marktgemeinderat nimmt die Empfehlung der Abteilung Bauleitplanung auf, bei der Planung der Haltestelle ausreichend Aufstellflächen für wartende Personen zu errichten und wird dieser nachkommen.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Werbepylon zur Kenntnis. Insbesondere den Hinweis, dass dieser die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährden darf. Entsprechende Hinweise werden redaktionell in den hinweisen zum Bebauungsplan ergänzt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Bauleitplanung, vom 16.02.2024.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Es liegt im Interesse des Marktes Nandlstadt, die bestmögliche Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung der Sichtweite und notwendigen Sichtbeziehungen für seine Bürger zu gewährleisten und die bestmögliche sichere Fußgängerführung zum Gewerbegebiet zu schaffen. Die notwendigen Gehwege werden entsprechend der gültigen technischen Richtlinien geplant und hergestellt.
Der genaue Aufstellort der Haltstelle und ggf. die Entscheidung zur Geschwindigkeitsreduzierung, die der Markt Nandlstadt für sinnvoll erachtet, werden unter Beteiligung des Straßenbaulastträgers, der Verkehrsbehörde des Landkreises und der Polizei festgelegt. Die verkehrsrechtliche Anordnung erlässt die Straßenbehörde des Landkreises Freising.
Der Marktgemeinderat nimmt die Empfehlung der Abteilung Bauleitplanung auf, bei der Planung der Haltestelle ausreichend Aufstellflächen für wartende Personen zu errichten und wird dieser nachkommen.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Werbepylon zur Kenntnis. Insbesondere den Hinweis, dass dieser die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährden darf. Entsprechende Hinweise werden redaktionell in den hinweisen zum Bebauungsplan ergänzt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr