Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 29.12.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 16.05.2024 ö beschließend 8.2.2

Sachverhalt

Vollzug der Baugesetze; 
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 26 „Altfalterbach-Ost" 85405 Nandlstadt; 
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange an der Planung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB; 

Sehr geehrte Damen und Herren, 
für die Beteiligung an o.g. Planungsvorhaben bedanken wir uns. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg-Erding gibt zur Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 26 eine gemeinsame Stellungnahme der Bereiche Landwirtschaft und Forsten ab. 
Wie in ihrer Begründung beschrieben, handelt es sich bei diesem Planungsvorhaben um eine Wohnbebauung. Das Planungsgebiet beläuft sich auf ca. 0,29 ha. Der Geltungsbereich verteilt sich in der Gemarkung Baumgarten 8268 auf fol­gende FI.Nr. 1263/3, 1319, 1319/1, 1331/6 sowie als TF, 1264, 1311, 1311/1, 1322/3, 1323 und 1331.

Landwirtschaftliche Belange: 
Der Geltungsbereich ist im Norden, Osten und Westen räumlich umgrenzt von landw. Flächen. Auf diesen Flächen dürfen die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch dieses Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden. Des Weiteren befinden sich in der näheren Umgebung des Planungsgebietes noch weitere landwirtschaftliche Flächen. Daher kann es zu unvermeidbaren Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die Landwirtschaft kommen. Diese können auch zur üblichen Ruhezeit (22:00 - 06:00 Uhr), am Wochenende, Sonn­ und Feiertagen auftreten. Sie sind im ortsüblichen Umfang zu dulden. 
Die Bauwerber sind auf diesen Umstand hinzuweisen. 

Falls Grenzbepflanzungen angrenzend zu landwirtschaftlichen Flächen geplant sind, wird empfohlen ab einer Bewuchshöhe von 2 Metern Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück einzuhalten, um zukünftige Beeinträchtigungen zu vermeiden. Gleiches gilt für die Ausgleichsfläche. 
Die Ausgleichsfläche befindet sich in der Gemarkung Schweinersdorf auf der FI.Nr. 273/3 in einer Entfernung von ca. 350 m Luftlinie zum Bauvorhaben. Hier soll eine 5-reihigen Heckenbepflanzung erfolgen. 

Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände. 

Forstfachliche und waldrechtliche Belange: 
Von den vorgelegten Planungen ist kein Wald im Sinne der Waldgesetze (Art. 2 BayWaldG i. V. m. § 2 BWaldG) betroffen. Aus waldrechtlicher und forstfachlicher Sicht ergeben sich insofern keine Einwände. 
Wir weisen darauf hin, dass die Flurnummer 1322/3 im Norden und Nordosten an Wald bzw. Bäume grenzt. 
Mit der Ausgleichsflächenplanung besteht aus forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht Einverständnis. 

Mit freundlichen Grüßen 
gez. Dr. Florian Zormaier 
Forstdirektor

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft.
Die Marktgemeinde teilt mit, dass der Punkt bezüglich der Arbeiten der landwirtschaftlichen Betriebe und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke ausgehenden Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen, bereits auf dem Bebauungsplan unter „C Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ Punkt 7 enthalten ist. An dieser Stelle kann redaktionell ergänzt werden, dass dies auch zu Ruhezeit, am Wochenende und Sonn- und Feiertagen auftreten kann.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass falls Grenzpflanzungen angrenzend zu landwirtschaftlichen Flächen geplant sind und diese eine Bewuchshöhe von 2 Metern aufweisen, mindestens 4 Meter zum Nachbargrundstück einzuhalten ist.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft.
Die Marktgemeinde teilt mit, dass der Punkt bezüglich der Arbeiten der landwirtschaftlichen Betriebe und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke ausgehenden Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen, bereits auf dem Bebauungsplan unter „C Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ Punkt 7 enthalten ist. An dieser Stelle kann redaktionell ergänzt werden, dass dies auch zu Ruhezeit, am Wochenende und Sonn- und Feiertagen auftreten kann.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass falls Grenzpflanzungen angrenzend zu landwirtschaftlichen Flächen geplant sind und diese eine Bewuchshöhe von 2 Metern aufweisen, mindestens 4 Meter zum Nachbargrundstück einzuhalten ist.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2024 17:15 Uhr