Landratsamt Freising - Wasserrecht vom 21.03.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 20.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Der Arbeitsbereich Gewässerbenutzung teilt mit:
Sollten die Voraussetzungen der NwFreiV und TRENGW nicht vorliegen, ist ggf. eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen.
Beschlussempfehlung
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, sollten die Voraussetzungen der NwFreiV und TRENGW nicht vorliegen, ggf. eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen ist. Der Markt Nandlstadt nimmt dies zur Kenntnis.
Bezüglich der Belange des Landratsamtes Freising – Wasserrecht ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, sollten die Voraussetzungen der NwFreiV und TRENGW nicht vorliegen, ggf. eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen ist. Der Markt Nandlstadt nimmt dies zur Kenntnis.
Bezüglich der Belange des Landratsamtes Freising – Wasserrecht ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.11.2024 09:10 Uhr