Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 23.08.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 14.11.2024
Beratungsreihenfolge
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hausmehring“ entschieden.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass auf den angrenzenden Flächen für Landwirtschaft des Geltungsbereiches die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Folgende Hinweise zum Schutz der Landwirte werden redaktionell in die Begründung oder in den Bebauungsplan mit aufgenommen:
- Unvermeidbare Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.
Auf eine ausreichende Abstandsfläche zur angrenzenden Acker- und Grünlandfläche ist zu achten, da diese von Landwirten mit modernen Arbeitsmaschinen und Geräten befahren werden und dabei nicht beeinträchtigt werden sollen.
Bei geplanten Grenzbepflanzungen, welche an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen, wird empfohlen ab einer Bewuchshöhe von 2 Metern Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück einzuhalten, um zukünftige Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen dürfen von den Maßnahmen der Ausgleichsflächen nicht beeinflusst werden.
Der Marktgemeinderat unterstützt die Empfehlung den qualitativ hochwertigen Boden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen und fügt diesen Punkt als Hinweis redaktionell in die Begründung mit ein.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hausmehring“ entschieden.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass auf den angrenzenden Flächen für Landwirtschaft des Geltungsbereiches die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Folgende Hinweise zum Schutz der Landwirte werden redaktionell in die Begründung oder in den Bebauungsplan mit aufgenommen:
- Unvermeidbare Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.
Auf eine ausreichende Abstandsfläche zur angrenzenden Acker- und Grünlandfläche ist zu achten, da diese von Landwirten mit modernen Arbeitsmaschinen und Geräten befahren werden und dabei nicht beeinträchtigt werden sollen.
Bei geplanten Grenzbepflanzungen, welche an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen, wird empfohlen ab einer Bewuchshöhe von 2 Metern Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück einzuhalten, um zukünftige Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen dürfen von den Maßnahmen der Ausgleichsflächen nicht beeinflusst werden.
Der Marktgemeinderat unterstützt die Empfehlung den qualitativ hochwertigen Boden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen und fügt diesen Punkt als Hinweis redaktionell in die Begründung mit ein.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Stellungnahme AELF (.pdf)
Datenstand vom 05.12.2024 13:40 Uhr