Antrag auf Nutzung der Hopfenhalle durch den Sportschützengau Freising vom 11. Juli 2025 bis 13. Juli 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 28.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Sportschützengau Freising beantragt mit Schreiben vom 25.11.2024 die Nutzung der Hopfenhalle für die Durchführung einer Jubiläumsveranstaltung zum 100-jährigen Bestehen. Der Antrag wurde dem Kultur-, Vereins- und Festausschuss am 14.01.2025 zur Vorberatung vorgelegt.
Man war sich einig, dass die Hopfenhalle an den Schützengau Freising vermietet werden soll. Es folgte eine Diskussion über die Höhe des Benutzungsentgelts. Die Mitglieder des Kultur- Vereins- und Festausschusses entschieden 6:1 den Vorschlag nach § 3 Abs. 2 zu Nr. 3 b in Höhe von 600,00 € pro Veranstaltungstag mit der derzeit gültigen Nebenkostenpauschale und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu befürworten.
Beschlussempfehlung
Der Marktrat stimmt dem Vorschlag des Kultur-, Vereins- und Festausschusses zu. Die Hopfenhalle darf vom Schützengau Freising vom 11.06.2025 – 13.06.2025 für ein Benutzungsentgelt von 600,00 € zzgl. der gültigen Nebenkostenpauschale von 250,00 € und der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Veranstaltungstag genutzt werden.
Diskussionsverlauf
Marktrat Unger erkundigt sich, ob das genehmigte Veranstaltungskontingent trotz der Veranstaltung eingehalten werde und eigene Veranstaltungen des Marktes nicht gefährde. Der Vorsitzende beteuert, dass das Kontingent nicht überschritten werde.
Marktrat Klier bittet ausdrücklich darum, eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Hopfenhalle vorzubereiten.
Beschluss
Der Marktrat stimmt dem Vorschlag des Kultur-, Vereins- und Festausschusses zu. Die Hopfenhalle darf vom Schützengau Freising vom 11.06.2025 – 13.06.2025 für ein Benutzungsentgelt von 600,00 € zzgl. der gültigen Nebenkostenpauschale von 250,00 € und der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Veranstaltungstag genutzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 23.02.2025 18:19 Uhr