Beschluss über die Änderung zur Ausweisung eines Sondergebietes "Feuerwehr"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2025 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Hausmehring“ wurde vom Landratsamt Freising im Hinblick auf die Lösung der wasserrechtlichen Fragen die komplette Abtrennung des „Sondergebietes Feuerwehr“ vom restlichen Bereich des Bebauungsplanes empfohlen:

„Der Bereich des SO Feuerwehrhauses muss auch verfahrens- und bauleitplanungsrechtlich förmlich vom restlichen Bebauungsplan getrennt und als neues selbständiges Bebauungsplanverfahren behandelt werden, damit auch die Entwässerungsproblematik auf dem Gelände des Feuerwehrhauses vom übrigen Geltungsbereich getrennt ordnungsgemäß gelöst werden kann.
Diese verfahrensrechtliche Trennung ist sogar ohne weitere Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB mit einem Satzungsbeschluss zulässig, wenn dadurch keine unbewältigt bleibenden Konfliktfelder geschaffen und keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden, die die Grundzüge der Planung berührten (VGH Mannheim Beschl. v. 20.9.1996 – 8 S 2466.95 –). Sollte das Ihr Ziel sein, achten Sie bitte unbedingt darauf, bei der Abtrennung sämtliche auch (oder nur) für das neue SO geltenden Festsetzungen einschließlich Begründung und Umweltbericht aus dem „alten“ Bebauungsplan unverändert in den neuen B-Plan samt Begründung zu übernehmen und keine im Vergleich zum alten Bebauungsplan wesentlich neuen Festsetzungen vorzusehen, die neue oder stärkere Betroffenheiten von öffentlichen oder privaten Belangen schaffen.
Im Zweifel bleibt es Ihnen selbstverständlich unbenommen, zur Sicherheit den abgetrennten Bebauungsplan „SO Feuerwehrhaus“ erneut – ggf. auch für eine verkürzte angemessene Frist – auszulegen.“

Nach nochmaliger Rücksprache mit dem Landratsamt Freising hat man sich darauf geeinigt, nochmals eine erneute, verkürzte Auslegung für das Sondergebiet „Feuerwehr“ durchzuführen, allerdings in abgespeckter Form.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt, den bisherigen Planungsumgriff des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hausmehring“ zu ändern und den Bereich für das geplante Feuerwehrgerätehaus samt Außenanlagen gemäß dem vorliegenden Entwurf in einem separaten Bebauungsplan Nr. 31-1 „Hausmehring – Sondergebiet Feuerwehr“ darzustellen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den bisherigen Planungsumgriff des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hausmehring“ zu ändern und den Bereich für das geplante Feuerwehrgerätehaus samt Außenanlagen gemäß dem vorliegenden Entwurf in einem separaten Bebauungsplan Nr. 31-1 „Hausmehring – Sondergebiet Feuerwehr“ darzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
250429_01_Nandlstadt_Hausmehring_SO_Feuerwehr_Titelblatt (.pdf)
250429_02_Nandlstadt_Hausmehring_SO_Feuerwehr_Begründung (.pdf)
250429_03_Nandlstadt_Hausmehring_SO_Feuerwehr_Lageplan (.pdf)
250429_04_Nandlstadt_Hausmehring_SO_Feuerwehr_Bestand-Bewertung_Ausgleich (.pdf)
250429_05_Nandlstadt_Hausmehring_SO_Feuerwehr_Bodengutachten (.pdf)
250429_06_Nandlstadt_Hausmehring_SO_Feuerwehr_saP (.pdf)
250429_07_1_Nandlstadt_Hausmehring_SO_Feuerwehr_Entwässerungskonzept (.pdf)
250429_07_2_Nandlstadt_Hausmehring_SO_Feuerwehr_Entwässerungskonzept_Plan (.pdf)

Datenstand vom 12.05.2025 14:34 Uhr