Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzungen für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 01.07.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Satzungen für die Kindertageseinrichtungen (Benutzungs- und Gebührensatzung) aus dem Jahr 2019 werden mit samt ihren Änderungssatzungen aufgehoben.

In dem Entwurf der jetzigen Satzungen sind die dort beschlossenen Änderungen eingearbeitet. Des Weiteren sind folgenden Änderungen eingearbeitet worden:

Gebührensatzung
§ 5 Abs. 2 – Änderung der Zuständigkeit
§ 6 Abs. 1 – Änderung der Zuständigkeit
§ 6 Abs. 2 – Änderung der Formulierung
§ 6 Abs. 3 – Verwaltungskostenbeitrag für Buchungsänderungen während des Betriebsjahres
§ 6 Abs. 5 – Gebühr für die App „Stramplerbande“
§ 7 Abs. 2 – Anpassung des Getränkegeldes einheitlich auf 4 Euro unabhängig von der Betreuungszeit
§ 7 Abs. 3 – die Gebühr für das Mittagessen erhöht sich auf 3,70 Euro. Ab September 2025 einheitlicher Caterer Ascher für alle KiTas
§ 7 Abs. 4 – Erhöhung der Frühstücks-/Nachmittagspauschalen auf 14 bzw. 16 Euro

Benutzungssatzung
§ 6 Abs. 1 – Formulierung geändert
§ 6 Abs. 2 – entfällt
§ 6 Abs. 4 - hinzugefügt
§ 7 Abs. 1 Nr. a – Zurückstellung hinzugefügt
§ 7 Abs. 1 Nr. e – Formulierung geändert
§ 8 Abs. 2 – entfällt
§ 8 Abs. 4 – hinzugefügt
§ 8 Abs. 5 – hinzugefügt
§ 10 Abs. 3 – Formulierung geändert
§ 10 Abs. 4 – Formulierung geändert
§ 11 Abs. 6 und 7 – bisherige Regelung in zwei Absätze aufgeteilt und neu formuliert
§ 13a – neu hinzugefügt
§ 14 Abs. 2 – neu formuliert
§ 15 Abs. 1 – neu formuliert
§ 16 Abs. 2 – Option für Inanspruchnahme vom Mittagessen von 12 Uhr auf 13 Uhr für die Kindergartenkinder verlängert
§ 16 Abs. 2 – Teilnahme am Frühstück und Mittagessen für Krippenkinder verpflichtend

Datenstand vom 01.07.2025 20:05 Uhr