Errichtung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 16 KFZ-Stellplätzen sowie 15 oberirdischen Stellplätzen
- Flur-Nr. 751/90 der Gemarkung Nandlstadt, Judith-von-Bayern-Str. 5
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Nord-West II“. Die erforderlichen 31 Stellplätze sind allesamt auf dem Grundstück nachgewiesen. Aufgrund der hohen Darstellung der Tiefgaragenböschung im Südosten wurde eine Befreiung beantragt. Der Bebauungsplan wurde explizit für den Bau einer Tiefgarage geändert. Das Bauvorhaben entspricht ansonsten den Vorgaben des Bebauungsplans.
Aus Sicht des Bauamtes ist das Einvernehmen zu erteilen.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 16 KFZ-Stellplätzen sowie 15 oberirdischen Stellplätzen auf der Flur-Nr. 751/90 der Gemarkung Nandlstadt wird mit einer Befreiung vom Bebauungsplan „Nord-West II“ hinsichtlich der Höhe der Tiefgaragenböschung im Südosten wie beantragt erteilt.
Datenstand vom 17.04.2025 10:19 Uhr