Datum: 19.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:39 Uhr bis 20:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:21 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
19.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2022 wird genehmigt.
Diskussionsverlauf
Marktrat Stöckeler verweist darauf, dass das Abstimmungsergebnis unter TOP 7 „14:1“ statt „15:0“ lauten muss.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2022 wird mit der Änderung des Abstimmungsergebnisses unter TOP 7 genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
19.05.2022
|
ö
|
informativ
|
2 |
Dokumente
Download TOP 2 - Bauvorhaben.pdf
zum Seitenanfang
3. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
19.05.2022
|
ö
|
informativ
|
3 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.04.2022 wurden vom Marktgemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
Der Marktgemeinderat bewilligt den Kauf einer Containeranlage von der Gemeinde Gammelsdorf für die Neuschaffung einer vorübergehenden Kindergartengruppe zu einem Preis von 130.000,00 Euro. Ebenso werden die Nebenkosten für den Transport, den Aufbau sowie die Anschlusskosten bewilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der Anregungen aus dem Gremium einen Entwurf für eine neue Stellplatzsatzung zu erstellen und dem Gremium in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.
zum Seitenanfang
4. Hochwasser- und Rückhaltekonzept - Vorstellung der Möglichkeiten inkl. Zuwendungen durch Dipl.-Ing. Ulrich Voerkelius (ggf. mit Grundsatzbeschluss)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
19.05.2022
|
ö
|
informativ
|
4 |
Sachverhalt
Hochwasser entsteht im Hinterland. Wirksamer Hochwasserschutz muss daher in der Fläche ansetzen. Die Wasserrückhaltung in der Fläche - also im gesamten Einzugsgebiet, in den Auen und in den Gewässern selbst - kann im Hochwasserfall entscheidend zur Entschärfung der Gefahr für die Unterlieger beitragen. Dies gilt vor allem für Gewässer mit kleinem Einzugsgebiet. Deshalb werden kommunale integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte an Gewässern dritter Ordnung und die daraus resultierenden integral wirkenden Umsetzungsmaßnahmen vom Freistaat Bayern besonders gefördert.
Integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte sind Planungskonzepte, die
- nicht nur das Gewässer, sondern das gesamte Einzugsgebiet oberhalb von Hochwassergefährdungen an Gewässern dritter Ordnung betrachten,
alle drei Handlungsfelder des Hochwasserschutzes (natürlicher Rückhalt, technischer Hochwasserschutz, Hochwasservorsorge) berücksichtigen,
aufzeigen, wie ggf. in Kombination verschiedener Maßnahmen ein Schutz vor dem hundertjährlichen Hochwasser für bestehende Siedlungsbereiche an Gewässern dritter Ordnung erreicht werden kann und die
neben dem Hochwasserschutz auch die Verbesserung der Gewässergüte und Gewässerökologie, die Verringerung der Bodenerosion sowie die Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes als Ziel haben.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat befürwortet die Erstellung eines Hochwasser- und Rückhaltekonzeptes. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Angebote einzuholen und dem Marktgemeinderat zur Entscheidung über die tatsächliche Beauftragung vorzulegen.
Diskussionsverlauf
Dipl.-Ing. Ulrich Voerkelius stellt den Ablauf eines integrierten Hochwasserschutzkonzeptes (IHSK) vor.
Im Laufe des Vortrags inkl. Nachfragen werden folgende Punkte angesprochen:
- Die Überrechnung des Kanalnetztes ist nicht Bestandteil des IHSK. Diese würde lediglich ein noch tiefer gehendes Konzept berücksichtigen.
Es sollen können und sollen mögliche Kooperationen mit umliegenden Kommunen geprüft werden.
Bei Der Kostenanteil der Kommune für die Erstellung eines IHSK beläuft sich auf ca. 30.000,00 € bis 40.000,00 €.
Eine Untersuchung der Bodensubstand beinhaltet das IHSK teilweise, z. B. in Bezug auf die Versickerungsfähigkeit.
Die Gefahr des Abgangs von Böden und Hängen wäre Teil eines geologischen Konzeptes, jedoch nicht des IHSK.
Die aus dem IHSK resultierenden Maßnahmen werden bei gleichzeitiger ökologischer Aufwertung bis zu 70 % gefördert.
Im aktuellen Haushaltsjahr ist für ein IHSK nichts vorgesehen, jedoch ist ein Start aufgrund der Auslastung der in Frage kommenden Büros vor dem kommenden Jahr ohnehin unrealistisch.
Beschluss
Der Marktgemeinderat befürwortet die Erstellung eines Hochwasser- und Rückhaltekonzeptes (integriertes Hochwasserschutzkonzept). Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Angebote einzuholen und dem Marktgemeinderat – nach entsprechender Beteiligung und Genehmigung der zuständigen Fachbehörden – zur Entscheidung über die tatsächliche Beauftragung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download TOP 4 - Präsentation IHS.pdf
zum Seitenanfang
5. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt für die Bereiche Airischwand, Hausmehring und Nandlstadt -Ortsteil Reith- (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
19.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt für die Bereiche Airischwand, Hausmehring und Nandlstadt (Ortsteil Reith) liegt vor. Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat, diesen zu billigen und den Beschluss über die entsprechende Auslegung zu fassen.
Beschlussempfehlung
Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt für die Bereiche Airischwand, Hausmehring und Nandlstadt (Ortsteil Reith) wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt für die Bereiche Airischwand, Hausmehring und Nandlstadt (Ortsteil Reith) wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download TOP 5 - Entwurf 1. Änderung FLNP (Hausmehring, Airischwand, Reith).pdf
zum Seitenanfang
6. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 "Solarpark Airischwand I" auf den Flur-Nrn. 1195 und 1196 der Gemarkung Airischwand sowie einer Teilfläche der Flur-Nr. 1197 der Gemarkung Airischwand (Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
19.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Die im Rahmen der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 "Solarpark Airischwand I" auf den Flur-Nrn. 1195 und 1196 der Gemarkung Airischwand sowie einer Teilfläche der Flur-Nr. 1197 der Gemarkung Airischwand erfolgte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Die Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro Längst & Voerkelius gesichtet und vom Marktgemeinderat abgewägt. Nun liegt der aktuelle Entwurf vor, welcher gebilligt und erneut ausgelegt werden muss.
Beschlussempfehlung
Der vorliegende Entwurf eines vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 23 „Solarpark Airischwand I“ auf den Flur-Nummern 1195 und 1196 sowie 1197 (Gemarkung Airischwand) wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Der vorliegende Entwurf eines vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 23 „Solarpark Airischwand I“ auf den Flur-Nummern 1195 und 1196 sowie 1197 (Gemarkung Airischwand) wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download TOP 6 - Entwurf BPlan Solarpark Airischwand I.pdf
zum Seitenanfang
7. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungpslanes Nr. 25 "Solarpark Airischwand II" auf der Flur-Nr. 1192 der Gemarkung Airischwand (Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
19.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Die im Rahmen der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 "Solarpark Airischwand II" auf der Flur-Nr. 1192 der Gemarkung Airischwand erfolgte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Die Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro Längst & Voerkelius gesichtet und vom Marktgemeinderat abgewägt. Nun liegt der aktuelle Entwurf vor, welcher gebilligt und erneut ausgelegt werden muss.
Beschlussempfehlung
Der vorliegende Entwurf eines vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 25 „Solarpark Airischwand II“ auf der Flur-Nummer 1192 (Gemarkung Airischwand) wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Der vorliegende Entwurf eines vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 25 „Solarpark Airischwand II“ auf der Flur-Nummer 1192 (Gemarkung Airischwand) wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download TOP 7 - Entwurf BPlan Solarpark Airischwand II.pdf
zum Seitenanfang
8. Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 24 „Moosburger Straße“ (Satzungsbeschluss)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
19.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 24 „Moosburger Straße“ ist so weit abgeschlossen, dem Marktgemeinderat liegt die finale Fassung mitsamt allen Anlagen zum Satzungsbeschluss vor.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Moosburger Straße“ in der Fassung vom 30.01.2020, zuletzt geändert am 28.04.2022, und beschließt diesen als Satzung.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Moosburger Straße“ in der Fassung vom 30.01.2020, zuletzt geändert am 28.04.2022, und beschließt diesen als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Dokumente
Download TOP 8 - BPlan Moosburger Straße - Abwägungsvorschlag.pdf
Download TOP 8 - BPlan Moosburger Straße - Ausgleichsfläche.pdf
Download TOP 8 - BPlan Moosburger Straße - BBP.pdf
Download TOP 8 - BPlan Moosburger Straße - BEG.pdf
Download TOP 8 - BPlan Moosburger Straße - Deckblatt.pdf
Download TOP 8 - BPlan Moosburger Straße - Erläuterungsbericht Entwässerung.pdf
Download TOP 8 - BPlan Moosburger Straße - Neubau von vier Wohngebäuden, Nandlstadt Baugrundgutachten.pdf
Download TOP 8 - BPlan Moosburger Straße - saP.pdf
zum Seitenanfang
9. Fest der Sinne 2023 (Ermächtigungsbeschluss mit Festlegung des finanziellen Rahmens)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
19.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Für das kommende Jahr stehen die Planungen für das turnusmäßig stattfindende Fest der Sinne an. Es ist aus Sicht der Verwaltung wichtig, wie auch in den vergangenen Jahren bereits jetzt das Budget für das Fest der Sinne festzulegen, um dem Organisationsteam die Möglichkeit zu schaffen, kostengünstiger planen und wichtige organisatorische Fragen klären bzw. Künstler verpflichten zu können.
In der Vergangenheit wurde dem Kultur-, Vereins- und Festausschuss Handlungsfreiheit dahingehend eingeräumt, dass dieser grundsätzlich frei über das Budget bestimmen darf, so lange die Ausgaben für das Fest die gegenüberstehenden Einnahmen nicht um mehr als 20.000,00 Euro übersteigen.
Die Verwaltung schlägt dem Marktgemeinderat daher vor, dem Kultur-, Vereins- und Festausschuss auch für das Fest der Sinne 2023 einen frei verfügbaren finanziellen Rahmen bis zu einem Defizit von 20.000,00 Euro einzuräumen.
Beschlussempfehlung
Für das „Fest der Sinne“ im kommenden Jahr wird im Haushalt für 2023 ein „Defizitausgleich“ in Höhe von 20.000,00 € veranschlagt. Über das Budget kann der Kultur-, Vereins- und Festausschuss in dem genannten Rahmen frei verfügen.
Diskussionsverlauf
Marktrat Klier führt aus, dass die pandemiebedingte Situation endlich wieder Planungen für größere Feste zulasse. Das Fest der Sinne habe sich in den vergangenen Jahren etabliert, sei eine Attraktion für die gesamte Region und stelle einen Imagegewinn für den Markt Nandlstadt dar. Der Kultur-, Vereins- und Festausschuss werde wie immer bemüht sein, durch Sponsorenakquise deutlich unter dem vorgeschlagenen Defizit zu bleiben.
Beschluss
Für das „Fest der Sinne“ im kommenden Jahr wird im Haushalt für 2023 ein „Defizitausgleich“ in Höhe von 20.000,00 € veranschlagt. Über das Budget kann der Kultur-, Vereins- und Festausschuss in dem genannten Rahmen frei verfügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
19.05.2022
|
ö
|
informativ
|
10 |
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende verweist auf den bevorstehenden Autoslalom sowie auf die Fronleichnams-Prozession am 16.06.2022 um 10:00 Uhr. Auch erinnert er an das Marktfest am 26.06.2022 mit Johannimarkt ab 11:00 Uhr.
Sodann berichtet er, dass sowohl am Spielplatz in der Drechslerstraße wie auch in der Sonnenstraße jeweils ein Spielgerät teilweise demontiert bzw. die Verschraubungen gelockert worden seien. Er bringt deutlich zum Ausdruck, dass dies kein Spaß mehr sei und eine Gefahr für spielende Kinder darstelle.
In Bezug auf die auch regelmäßig demontierten Ortsschilder bittet Marktrat Nocker darum, evtl. den Einsatz von Kameras zu prüfen.
Anfragen in der öffentlichen Sitzung werden nicht gestellt.
Datenstand vom 21.07.2022 08:33 Uhr