Datum: 23.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:08 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 23.02.2023 und 09.03.2023
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
3 Neubau einer Kindertageseinrichtung - Vorstellung einer ersten Bedarfsermittlung mit Diskussion und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
4 Erweiterung und Sanierung der gemeindlichen Kläranlage - Beschlussfassung über die Aufnahme eines langfristigen Kredits
5 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Markt Nandlstadt (Gewerbegebiet Kitzberger Feld, Untere Dorfstraße Baumgarten, Paddle-Tennis-Plätze) - Aufstellungsbeschluss
6 Neuaufstellung eines Bebauungsplans "Gewerbegebiet Kitzberger Feld II" auf den Flur-Nummern 31/24 (Teilfläche), 421 (Teilfläche), 422/2, 422/3, 422/4, 422/5 (Teilfläche), 422/6, und 423 der Gemarkung Nandlstadt (Aufstellungsbeschluss)
7 Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 22 "Korbinianstraße" - Satzungsbeschluss
8 Aufstellung eines Bebauungsplanes "Airischwand Ost" auf den Fl.-Nr. 9 Tfl, 26, 27, 1184 und 1197 Tfl. der Gem. Airischwand sowie den Fl.-Nr. 23/3 und 1206 (jew. Teilflächen als Verkehrsfläche) Gem. Airischwand - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
9 Aufstellung eines Bebauungsplanes "Airischwand Ost" auf den Fl.-Nr. 9, 26, 27 und 1184 jeweils der Gemarkung Airischwand sowie auf Teilflächen der Fl.-Nr. 23/3 und 1206 jeweils der Gemarkung Airischwand - Aufstellungsbeschluss
10 Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut) "Kitzbergerfeld-Weg I", mit einer Länge von 120 m
11 Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut) "Kitzbergerfeld-Weg I", mit einer Länge von 3 m
12 Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut) "Kitzbergerfeld-Weg I", mit einer Länge von 42 m
13 Widmung der Straße „Kitzberger Feld II“ als Ortsstraße
14 Widmung der Straße „Galgenbeetl“ als Ortsstraße
15 Antrag auf Aufstellung von Getränke-/Snackautomaten in der Marktstraße sowie in der Freisinger Straße
16 Antrag der GOL-Fraktion auf Beteiligung der Marktgemeinde Nandlstadt an der Initiative des Deutschen Städtetags "Tempo 30"
17 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage, Enercon E175, NH 162 m, WEA 1 auf der Flur-Nr. 1102 der Gemarkung Airischwand - Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
18 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage, Enercon E175, NH 162 m, WEA 2 auf der Flur-Nr. 1117 der Gemarkung Airischwand - Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
19 Bekanntgaben und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.03.2023.pdf

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1. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 23.02.2023 und 09.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 23.02.2023 und 09.03.2023 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö informativ 2
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3. Neubau einer Kindertageseinrichtung - Vorstellung einer ersten Bedarfsermittlung mit Diskussion und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird kurze Ausführungen zum derzeitigen Bedarf, zu den rechtlichen Vorgaben, ersten Ideen und groben Kostenschätzungen geben sowie die Möglichkeit zum Austausch mit einer Fachfrau. Eine Beschlussfassung ist nicht geplant.

Diskussionsverlauf

Tanja Schranner-Seehofer, Leiterin des Johannes-Kindergartens, informiert über die derzeitige Situation:
  • Der Markt Nandlstadt hat – anders als die Gemeinden rundherum – sofort auf die fehlenden Betreuungsplätze reagiert und schnellstmöglich eine Containeranlage zur kurzfristigen Bedarfserfüllung errichtet.
  • Im Johannes-Kindergarten kommen 45 Anmeldungen auf 41 freie Regelplätze und zwei Anmeldungen auf vier freie Integrativplätze, somit befinden sich vier Kinder auf der Warteliste. Bis zum Anfang des Kindergartenjahres und auch unterjährig werden weitere Anfragen hinzukommen.
  • In der Korbinian-Kita kommen 11 Neuanmeldungen auf 23 freie Plätze im Kindergarten, dazu wechseln 17 Kinder von der Krippe in den Kindergarten. Daher befinden sich dort fünf Kinder auf der Warteliste. In der Krippe kommen 22 Neuanmeldungen auf 17 freie Plätze. Auch hier werden die Zahlen noch ansteigen.
  • Aktuell können keine Anmeldungen in den Einrichtungen entgegengenommen werden, da dies die Zeit nicht hergibt. Interessierte Eltern müssen sich an das Rathaus wenden.
  • In den letzten Jahren wurden immer wieder Löcher gestopft (Anbau am Johannes-Kindergarten sowie in der Korbinian-Kita, Container-Anlage). Hier hat die Verwaltung vorbildhaft reagiert. Allerdings müsse nun auch zukunftsorientiert und langfristig geplant werden.
  • Im Johannes-Kindergarten sind derzeit sechs Gruppen untergebracht. Allerdings existiert kein richtiger und vorgeschriebener Personalraum, keine vernünftige Küche und die Pause müssen die Beschäftigten in der Küche als Durchgangszimmer oder direkt im Gruppenraum verbringen, was rechtlich so keinesfalls in Ordnung ist. Es müsste daher eine Gruppe ausgelagert werden, um die benötigten Sozialräume zu schaffen. 
  • Mit der Container-Gruppe und einer weiteren Gruppe zum Auffangen der Warteliste besteht bereits jetzt ein Bedarf für drei Kindergartengruppen.
  • Dazu kommen zwei weitere Krippengruppen, sodass aus Sicht von Frau Schranner-Seehofer eine mindestens fünfgruppige Einrichtung benötigt wird.

Sodann stellt Architektin Meyer Ihre durchgeführte grobe Bedarfsanalyse vor. 

Im Anschluss wird über mögliche Nutzungen von Dachräumen, Dachneigungen und PV-Anlagen diskutiert, was allerdings nicht Thema der Sitzung ist. Hingewiesen wird nochmals darauf, Räume für das EKP nicht zu vergessen.

Dokumente
Download Kinderhaus Nandlstadt - Anmerkungen Bebauungsplan.pdf
Download Kinderhaus Nandlstadt - geschätzte Grundfläche in Baufeld.pdf
Download Kinderhaus Nandlstadt - Raumprogramm.pdf
Download Raumprogramm + Bebauungsplan-Anmerkungen - Nandlstadt.pdf

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4. Erweiterung und Sanierung der gemeindlichen Kläranlage - Beschlussfassung über die Aufnahme eines langfristigen Kredits

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Kämmerer Martin Anneser wird die aktuellen Konditionen des derzeitigen variablen Darlehens sowie dessen Entwicklung präsentieren sowie die Konditionen für eine langfristige Kreditaufnahme. 
Das weitere Vorgehen jedoch wird alleinig dem Marktgemeinderat im Rahmen dessen Entscheidungsbefugnis überlassen.
Nähere Informationen erfolgen in der Sitzung.

Hinweis: 
Eine Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung kommt ausdrücklich nicht in Betracht, da dies dem Grundsatz der Öffentlichkeit widersprechen würde. Aus Sicht der Verwaltung hat die Öffentlichkeit jederzeit das Recht auf transparent geführte Diskussionen.

Beschluss 1

Das variable Darlehen soll wie bisher weitergeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 20

Beschluss 2

Für eine Summe von 2.500.000,00 Euro wird ein festverzinsliches Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren aufgenommen. Der restliche Betrag bleibt weiterhin variabel verzinst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, nochmals tagesaktuelle Angebote einzuholen und dem günstigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Kläranlage - variables Darlehen aktuell.pdf
Download Kläranlage - Vorschlag Verwaltung.pdf

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5. 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Markt Nandlstadt (Gewerbegebiet Kitzberger Feld, Untere Dorfstraße Baumgarten, Paddle-Tennis-Plätze) - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 5

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Markt Nandlstadt in den Bereichen Nandlstadt (Kitzberger Feld und Paddle-Tennis-Plätze in der Waldbadstraße) und Baumgarten (Untere Dorfstraße).

Diskussionsverlauf

Es wird ausgiebig und kontrovers über das Für und Wider des geplanten Vorhabens diskutiert.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Markt Nandlstadt in den Bereichen Nandlstadt (Kitzberger Feld und Paddle-Tennis-Plätze in der Waldbadstraße) und Baumgarten (Untere Dorfstraße).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Die Markträte Bogner und Buchberger waren gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen. Marktrat Unger bittet festzuhalten, dass die vier gegen die Änderung des FLNP stimmenden Mitglieder des Marktgemeinderates grundsätzlich für die Änderungen "Untere Dorfstraße Baumgarten" und "Paddle-Tennisplätze in der Waldbadstraße" gestimmt hätten und sich die Gegenstimmen ausschließlich auf die Erweiterung des Gewerbegebietes "Kitzberger Feld" beziehen.

Dokumente
Download 230323__NA_SO_Kitzberger Feld_VZ_GELTUNGSBEREICH_02.pdf
Download 230323__NA_SO_Kitzberger Feld_VZ_GELTUNGSBEREICH_03.pdf

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6. Neuaufstellung eines Bebauungsplans "Gewerbegebiet Kitzberger Feld II" auf den Flur-Nummern 31/24 (Teilfläche), 421 (Teilfläche), 422/2, 422/3, 422/4, 422/5 (Teilfläche), 422/6, und 423 der Gemarkung Nandlstadt (Aufstellungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 6

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kitzberger Feld II“ auf den Flur-Nummern 31/24 (Teilfläche), 421 (Teilfläche), 422/2, 422/3, 422/4, 422/5 (Teifläche), 422/6 und 423 der Gemarkung Nandlstadt.

Diskussionsverlauf

Es soll unbedingt eine sichere Querung der Kreisstraße verfolgt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kitzberger Feld II“ auf den Flur-Nummern 31/24 (Teilfläche), 421 (Teilfläche), 422/2, 422/3, 422/4, 422/5 (Teifläche), 422/6 und 423 der Gemarkung Nandlstadt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Bogner war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

Dokumente
Download 230323__NA_SO_Kitzberger Feld_VZ_GELTUNGSBEREICH_02.pdf
Download 230323__NA_SO_Kitzberger Feld_VZ_GELTUNGSBEREICH_03.pdf

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7. Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 22 "Korbinianstraße" - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nachdem die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und die Mitteilung der Abwägungsergebnisse an die entsprechenden Behörden durchgeführt wurden, kann nun der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 22 „Korbinianstraße“ gefasst werden. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat genehmigt den vorliegenden Entwurf und beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 22 „Korbinianstraße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 26.01.2023 als Satzung. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt den vorliegenden Entwurf und beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 22 „Korbinianstraße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 26.01.2023 als Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download 230224_NANDL_BP22-1Ä-Korbinianstrasse.pdf
Download 230224_NANDL_BP22-1Ä-Korbinianstrasse_Begruendung.pdf

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8. Aufstellung eines Bebauungsplanes "Airischwand Ost" auf den Fl.-Nr. 9 Tfl, 26, 27, 1184 und 1197 Tfl. der Gem. Airischwand sowie den Fl.-Nr. 23/3 und 1206 (jew. Teilflächen als Verkehrsfläche) Gem. Airischwand - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Aufgrund immissionsschutzrechtlicher Bedenken und nachbarschützender Belange soll nun im Bebauungsplan „Airischwand Ost“ anstatt eines allgemeinen Wohngebietes entsprechend dem Flächennutzungsplan ein Dorfgebiet festgesetzt werden. Eine Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ist deshalb nicht mehr möglich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll nun im Regelverfahren erfolgen. Auch hat sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Vergleich zum ursprünglich beschlossenen Geltungsbereich noch geändert. Das Grundstück, Fl.-Nr. 9 der Gemarkung Airischwand, soll nun vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen. Das Grundstück, Fl.-Nr. 1197 Tfl. der Gemarkung Airschwand, soll nicht mehr durch den Bebauungsplan überplant werden. Diese Änderungen wurden mit den Antragsstellern und den betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmt. 
Um diese Änderungen umsetzen zu können, ist zunächst der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom 28.04.2022 aufzuheben. Danach ist ein neuer Aufstellungsbeschluss mit dem neuen Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu fassen. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Airischwand Ost“ auf den Fl.-Nr. 9 Tfl, 26, 27, 1184 und 1197 Tfl. der Gem. Airischwand sowie den Fl.-Nr. 23/3 und 1206 (jew. Teilflächen als Verkehrsfläche) Gem. Airischwand, vom 28.04.2022, TOP 7 der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Airischwand Ost“ auf den Fl.-Nr. 9 Tfl, 26, 27, 1184 und 1197 Tfl. der Gem. Airischwand sowie den Fl.-Nr. 23/3 und 1206 (jew. Teilflächen als Verkehrsfläche) Gem. Airischwand, vom 28.04.2022, TOP 7 der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

Dokumente
Download Alter Geltungsbereich Bebauungsplan Airischwand Ost.pdf
Download Neuer Geltungsbereich Bebauungsplan Airischwand Ost.pdf

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9. Aufstellung eines Bebauungsplanes "Airischwand Ost" auf den Fl.-Nr. 9, 26, 27 und 1184 jeweils der Gemarkung Airischwand sowie auf Teilflächen der Fl.-Nr. 23/3 und 1206 jeweils der Gemarkung Airischwand - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Aufgrund immissionsschutzrechtlicher Bedenken und nachbarschützender Belange soll nun im Bebauungsplan „Airischwand Ost“ anstatt eines allgemeinen Wohngebietes entsprechend dem Flächennutzungsplan ein Dorfgebiet festgesetzt werden. Eine Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ist deshalb nicht mehr möglich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll nun im Regelverfahren erfolgen. Auch hat sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Vergleich zum ursprünglich beschlossenen Geltungsbereich noch geändert. Das Grundstück, Fl.-Nr. 9 der Gemarkung Airischwand, soll nun vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen. Das Grundstück, Fl.-Nr. 1197 Tfl. der Gemarkung Airschwand, soll nicht mehr durch den Bebauungsplan überplant werden. Diese Änderungen wurden mit den Antragsstellern und den betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmt. 
Um diese Änderungen umsetzen zu können, ist zunächst der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom 28.04.2022 aufzuheben. Danach ist ein neuer Aufstellungsbeschluss mit dem neuen Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu fassen. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Airischwand Ost" auf den Fl.-Nr. 9, 26, 27 und 1184 jeweils der Gemarkung Airischwand sowie auf Teilflächen der Fl.-Nr. 23/3 und 1206 jeweils der Gemarkung Airischwand im Regelverfahren. Der beiliegende Lageplan des Ingenieur- und Planungsbüros Martin Huber vom 14.03.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Airischwand Ost" auf den Fl.-Nr. 9, 26, 27 und 1184 jeweils der Gemarkung Airischwand sowie auf Teilflächen der Fl.-Nr. 23/3 und 1206 jeweils der Gemarkung Airischwand im Regelverfahren. Der beiliegende Lageplan des Ingenieur- und Planungsbüros Martin Huber vom 14.03.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

Dokumente
Download Neuer Geltungsbereich Bebauungsplan Airischwand Ost.pdf

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10. Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut) "Kitzbergerfeld-Weg I", mit einer Länge von 120 m

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Kitzberger Feld“ hat der Markt Nandlstadt die planungsrechtliche Voraussetzung zur Erweiterung des Gewerbegebietes Kitzberger Feld geschaffen. Um eine effiziente Bebauung der Grundstücke zu erreichen, wurde im Rahmen der Erschließung die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut) „Kitzbergerfeld-Weg I“, mit einer Länge von 120 m, rückgebaut und einer Bauparzelle zugeordnet. Die Belange der Allgemeinheit wurden bereits im Rahmen der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Kitzberger Feld“ berücksichtigt. Nachdem mittlerweile die Erschließungsarbeiten abgeschlossen sind und der Rückbau der Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges erfolgt ist, hat diese Teilstrecke jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Die Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut) ist nach Art. 8 BayStrWG einzuziehen: 
Bezeichnung des Straßenzuges: Kitzbergerfeld-Weg I
einzuziehendes Straßengrundstück: Fl.-Nr. 373/7 Gemarkung Nandlstadt
neuer Endpunkt: nördliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl.-Nr. 373/7 Gemarkung Nandlstadt bei Fl.-Nr. 372/1 Gemarkung Nandlstadt
Länge der einzuziehenden Teilstrecke: 0,120 km

Beschlussempfehlung

Die im Rahmen der Erschließung rückgebaute Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Kitzbergerfeld-Weg I“, mit einer Länge von 120 m, wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. 

Beschluss

Die im Rahmen der Erschließung rückgebaute Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Kitzbergerfeld-Weg I“, mit einer Länge von 120 m, wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Einziehung.pdf

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11. Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut) "Kitzbergerfeld-Weg I", mit einer Länge von 3 m

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Kitzberger Feld“ hat der Markt Nandlstadt die planungsrechtliche Voraussetzung zur Erweiterung des Gewerbegebietes Kitzberger Feld geschaffen. Um eine effiziente Bebauung der Grundstücke zu erreichen, wurde im Rahmen der Erschließung die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut) „Kitzbergerfeld-Weg I“, mit einer Länge von 3 m, rückgebaut und einer Bauparzelle zugeordnet. Die Belange der Allgemeinheit wurden bereits im Rahmen der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Kitzberger Feld“ berücksichtigt. Nachdem mittlerweile die Erschließungsarbeiten abgeschlossen sind und der Rückbau der Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges erfolgt ist, hat diese Teilstrecke jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Die Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut) ist nach Art. 8 BayStrWG einzuziehen: 
Bezeichnung des Straßenzuges: Kitzbergerfeld-Weg I
einzuziehendes Straßengrundstück: Fl.-Nr. 373/5 Gemarkung Nandlstadt
neuer Endpunkt: nördliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl.-Nr. 373/7 Gemarkung Nandlstadt bei Fl.-Nr. 372/1 Gemarkung Nandlstadt
Länge der einzuziehenden Teilstrecke: 0,003 km

Beschlussempfehlung

Die im Rahmen der Erschließung rückgebaute Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Kitzbergerfeld-Weg I“, mit einer Länge von 3 m, wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. 

Beschluss

Die im Rahmen der Erschließung rückgebaute Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Kitzbergerfeld-Weg I“, mit einer Länge von 3 m, wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Einziehung.pdf

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12. Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut) "Kitzbergerfeld-Weg I", mit einer Länge von 42 m

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Kitzberger Feld“ hat der Markt Nandlstadt die planungsrechtliche Voraussetzung zur Erweiterung des Gewerbegebietes Kitzberger Feld geschaffen. Um eine effiziente Bebauung der Grundstücke zu erreichen, wurde im Rahmen der Erschließung die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut) „Kitzbergerfeld-Weg I“, mit einer Länge von 42 m, rückgebaut und einer Bauparzelle zugeordnet. Die Belange der Allgemeinheit wurden bereits im Rahmen der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Kitzberger Feld“ berücksichtigt. Nachdem mittlerweile die Erschließungsarbeiten abgeschlossen sind und der Rückbau der Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges erfolgt ist, hat diese Teilstrecke jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Die Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut) ist nach Art. 8 BayStrWG einzuziehen: 
Bezeichnung des Straßenzuges: Kitzbergerfeld-Weg I
einzuziehendes Straßengrundstück: Fl.-Nr. 373/4 Gemarkung Nandlstadt
neuer Endpunkt: nördliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl.-Nr. 373/7 Gemarkung Nandlstadt bei Fl.-Nr. 372/1 Gemarkung Nandlstadt
Länge der einzuziehenden Teilstrecke: 0,042 km

Beschlussempfehlung

Die im Rahmen der Erschließung rückgebaute Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Kitzbergerfeld-Weg I“, mit einer Länge von 42 m, wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. 

Beschluss

Die im Rahmen der Erschließung rückgebaute Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Kitzbergerfeld-Weg I“, mit einer Länge von 42 m, wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Einziehung.pdf

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13. Widmung der Straße „Kitzberger Feld II“ als Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Im Rahmen der Durchsicht des Bestandsverzeichnisses nach BayStrWG wurde festgestellt, dass die Ortsstraße „Kitzberger Feld II“ nicht rechtswirksam gewidmet ist. Die Straßenfläche befindet sich im Eigentum des Marktes Nandlstadt. Die Straße ist ordnungsgemäß fertiggestellt, dient dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage und hat die Funktion einer Ortsstraße. Die Widmung der Straße „Kitzberger Feld II“ ist gemäß Art. 6 BayStrWG entsprechend nachzuholen: 
Bezeichnung des Straßenzuges: Kitzberger Feld II
Straßenklasse: Ortsstraße
zu widmendes Straßengrundstück: Fl.-Nr. 426 Tfl. und 441/1 jeweils Gemarkung Nandlstadt
Anfangspunkt: Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Straße von Nandlstadt nach Kitzberg (Fl.-Nr. 426 Tfl. Gemarkung Nandlstadt) bei Fl.-Nr. 441/2 Gemarkung Nandlstadt
Endpunkt: Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl.-Nr. 374 Gemarkung Nandlstadt bei Fl.-Nr. 374/8 Gemarkung Nandlstadt
Länge: 0,267 km
Straßenbaulastträger: Markt Nandlstadt
Widmungsbeschränkung: keine

Beschlussempfehlung

Die Straße „Kitzberger Feld II“ wird gem. Art. 6 BayStrWG i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet. 

Beschluss

Die Straße „Kitzberger Feld II“ wird gem. Art. 6 BayStrWG i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Widmung Kitzberger Feld II.pdf

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14. Widmung der Straße „Galgenbeetl“ als Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

Im Rahmen der Durchsicht des Bestandsverzeichnisses nach BayStrWG wurde festgestellt, dass die Ortsstraße „Galgenbeetl“ nicht rechtswirksam gewidmet ist. Die Straßenfläche befindet sich im Eigentum des Marktes Nandlstadt. Die Straße ist ordnungsgemäß fertiggestellt, dient dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage und hat die Funktion einer Ortsstraße. Die Widmung der Straße „Galgenbeetl“ ist gemäß Art. 6 BayStrWG entsprechend nachzuholen: 
Bezeichnung des Straßenzuges: Galgenbeetl
Straßenklasse: Ortsstraße
zu widmendes Straßengrundstück: Fl.-Nr. 426 Tfl. und 447/2 jeweils Gemarkung Nandlstadt
Anfangspunkt: Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Straße von Nandlstadt nach Kitzberg (Fl.-Nr. 426 Tfl. Gemarkung Nandlstadt) bei Fl.-Nr. 447 Gemarkung Nandlstadt
Endpunkt: Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl.-Nr. 374 Gemarkung Nandlstadt bei Fl.-Nr. 374/6 Gemarkung Nandlstadt
Länge: 0,148 km
Straßenbaulastträger: Markt Nandlstadt
Widmungsbeschränkung: keine

Beschlussempfehlung

Die Straße „Galgenbeetl“ wird gem. Art. 6 BayStrWG i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet. 

Beschluss

Die Straße „Galgenbeetl“ wird gem. Art. 6 BayStrWG i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Widmung Galgenbeetl.pdf

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15. Antrag auf Aufstellung von Getränke-/Snackautomaten in der Marktstraße sowie in der Freisinger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 15

Sachverhalt

Es liegen der Verwaltung zwei Anträge auf Aufstellung jeweils eines Getränke-/Snackautomaten vor:
  • Marktstraße (auf Höhe des Anwesens Marktstraße 14)
  • Freisinger Straße 1 (gegenüber dem Gasthaus „Oberbräu“)

Die Automaten sollen 24/7 bedient werden können, angeboten werden sollen alkoholfreie Getränke und Snacks.

Die Verwaltung sieht die Anträge kritisch. Die komplette Marktstraße einschließlich des „Oberbräu“ befindet sich im Ensembleschutz. Beide Automaten würden das städtebauliche Ortsbild deutlich einschränken. Deshalb wird empfohlen, den Anträgen nicht zu entsprechen.

Beschlussempfehlung

Die Aufstellung je eines Getränke-/Snackautomaten in Höhe Marktstr. 14 sowie Freisinger Str. 1 wird abgelehnt.

Beschluss

Die Aufstellung je eines Getränke-/Snackautomaten in Höhe Marktstr. 14 sowie Freisinger Str. 1 wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Aw: Aufstellung Getränke- und Snackautomat.pdf
Download Snack-Automat.pdf
Download Getränkeautomaten.pdf

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16. Antrag der GOL-Fraktion auf Beteiligung der Marktgemeinde Nandlstadt an der Initiative des Deutschen Städtetags "Tempo 30"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 16

Beschlussempfehlung

Der Markt Nandlstadt beteiligt sich an der Initiative „Tempo 30“ des Deutschen Städtetags. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, ein entsprechendes Positionspapier zu unterzeichnen.

Beschluss

Der Markt Nandlstadt beteiligt sich an der Initiative „Tempo 30“ des Deutschen Städtetags. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, ein entsprechendes Positionspapier zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12

Dokumente
Download 2023-03-13 GOL Antrag Tempo 30 Initiative Stätetag+Anhang.pdf

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17. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage, Enercon E175, NH 162 m, WEA 1 auf der Flur-Nr. 1102 der Gemarkung Airischwand - Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 17

Sachverhalt

Die Firma tetra r. e. GmbH stellt einen Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gem. § 9 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage, Enercon E175, NH 162 m, WEA 1, auf der Flur-Nummer 1102 der Gemarkung Airischwand. Im Zuge des Vorbescheids soll die Rechtmäßigkeit eines Typenwechsels bezogen folgende ausgewählte Punkte geklärt werden:

  • Stellen die Windenergieanlagen auch nach einem Wechsel des Anlagentyps im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens an den in den Genehmigungsbescheiden jeweils genehmigten Anlagenstandorten weiterhin ein grundsätzlich privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB dar?
  • Widersprechen die Windenergieanlagen auch nach einem Wechsel des Anlagentyps im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB)?
  • Stehen dem Vorhaben auch bei einem Wechsel des Anlagentyps im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens keine öffentlichen Belange nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entgegen?

Mit Schreiben vom des Landratsamtes Freising vom 24.01.2023, eingegangen per Email am selben Tag, wurde der Markt Nandlstadt über das Bauvorhaben informiert und um Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB gebeten. Zwischenzeitlich wurden seitens des Bauamtes dann noch konkretisierende Unterlagen nachgefordert.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Beantragung der Zurückstellung des Antrags auf Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (Enercon E175, NH 162 m, WEA 1) auf der Flur-Nr. 1102 der Gemarkung Airischwand gemäß § 15 Abs. 3 BauGB (analog) i. V. m. § 35 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB aufgrund des Beschlusses vom 20.10.2022 zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Ausweisung von Konzentrationszonen zur Windenergienutzung in Anlehnung an das bereits mit Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2012 begonnene Verfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Ausweisung von Konzentrationszonen zur Windenergienutzung. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Genehmigungsbehörde einzureichen.
Hilfsweise beschließt der Marktgemeinderat im Falle der Ablehnung des Zurückstellungsgesuches die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens im Sinne des § 36 Abs. 1 und 2 Satz 1 BauGB.

Diskussionsverlauf

Marktrat Schranner kritisiert das Vorgehen des Betreibers wie auch der Genehmigungsbehörde unter dem Aspekt des allen Beteiligten bekannten weiterhin laufenden Verfahrens für eines der bislang bereits beantragten niedrigeren Windenergieanlagen.

Auch Marktrat Klier teilt diese Meinung und spricht gleichzeitig der Verwaltung sein Lob für den ausgearbeiteten Kompromissvorschlag aus. Auch appelliert er an das Gremium, hier das laufende Bauleitverfahren sowie die Planungshoheit der Gemeinde im Auge zu behalten, unabhängig von der persönlichen Einstellung für oder gegen die beantragten Windenergieanlagen.

Bauamtsleiter Pichlmaier kritisiert, dass hier seitens des Betreibers ein schnelles Genehmigungsverfahren ohne konkrete Prüfungspunkte angestrebt worden sei. Kritische Punkte seien bewusst im Antrag ausgeklammert worden, um auf unkompliziertem Wege Tatsachen zu schaffen. Er plädiere klar dafür, zunächst den Teilflächennutzungsplan schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen und das Vorhaben solange zurückzustellen.

Marktrat Mörwald bemängelt das schon jahrelange „Rumgegurke“. Laut aktuellem Bericht des Weltklimarates müsse allen klar sein, dass die Energiewende viel zu langsam vorangehe. Es müsse schnell gehandelt werden, auch im Hinblick auf die Verantwortung unseren Nachkommen gegenüber. Der Flächennutzungsplan stehe dem Vorhaben nicht entgegen, diesen könne man trotzdem weiter vorantreiben. Höhere Windräder würden auch einen höheren Ertrag bedeuten.

Marktrat Urbaneck teilt diese Ansicht, sieht jedoch aufgrund der schon massiven Vergrößerung der Anlagen eine markante Beeinträchtigung des Sicht- und Landschaftsbildes.

Marktrat Schönegge erinnert noch einmal daran, dass die bereits 2014 beantragten Windräder jährlich ca. 20.000 Tonnen CO² einsparen hätten können. Er sei erschüttert, dass im Gremium nicht alle den Ernst der Lage erkannt und die Situation erkannt hätten. Das ehemalige Marktgemeinderatsgremium habe es zu verantworten, dass in der Zeit seit 2014 ca. 160.000 Tonnen vermeidbares CO² in die Atmosphäre gelangt seien. Bei einer Zurückstellung würden nochmals mindestens weitere 40.000 Tonnen CO² hinzukommen, welche man mit dem Bau der Windkraftanlagen vermeiden könne.

Marktrat Selmayer erwidert, es hätte sehr wohl jede/r die Situation verstanden und den Ernst der Lage erkannt. Trotzdem solle man den Teilflächennutzungsplan abwarten, sowohl im Hinblick auf die Planungshoheit der Gemeinde wie auch die Akzeptanz in der Bevölkerung.

Marktrat Unger verurteilt die Anschuldigungen an das vorherigen Marktgemeinderatsgremium und stellt klar, dass alle Mitglieder nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hätten. Man hätte hier auch klar die Meinung der Bevölkerung zu dieser Zeit widergespiegelt, welche sich u.a. in einer Umfrage deutlich gezeigt hätte.

Marktrat Stöckeler meint, die Windräder würden dringend benötigtes Geld in die Gemeindekasse spülen.

Marktrat Forster fände es interessant, zu sehen inwieweit die beiden Windräder tatsächlich so negativ prägend für das Landschaftsbild seien, wie dies oft dargestellt werde. Aufgrund der Ausführungen von Johann Pichlmaier werde er sich jedoch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Beantragung der Zurückstellung des Antrags auf Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (Enercon E175, NH 162 m, WEA 1) auf der Flur-Nr. 1102 der Gemarkung Airischwand gemäß § 15 Abs. 3 BauGB (analog) i. V. m. § 35 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB aufgrund des Beschlusses vom 20.10.2022 zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Ausweisung von Konzentrationszonen zur Windenergienutzung in Anlehnung an das bereits mit Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2012 begonnene Verfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Ausweisung von Konzentrationszonen zur Windenergienutzung. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Genehmigungsbehörde einzureichen.
Hilfsweise beschließt der Marktgemeinderat im Falle der Ablehnung des Zurückstellungsgesuches die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens im Sinne des § 36 Abs. 1 und 2 Satz 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Dokumente
Download Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens - Windrad Nandlstadt.pdf
Download Planungsgebiet Übersicht.pdf
Download Stellungnahme_zu_§_36_BauGB.pdf
Download Technisches Datenblatt zum Windrad.pdf
Download Technisches Datenblatt zum Windrad Teil 2.pdf
Download WEA 1.pdf
Download WG: Korrektur der Frist zum gemeindlichen Einvernehmen.pdf
Download Windrad Plan.pdf

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18. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage, Enercon E175, NH 162 m, WEA 2 auf der Flur-Nr. 1117 der Gemarkung Airischwand - Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 18

Sachverhalt

Die Firma tetra r. e. GmbH stellt einen Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gem. § 9 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage, Enercon E175, NH 162 m, WEA 2, auf der Flur-Nummer 1117 der Gemarkung Airischwand. Im Zuge des Vorbescheids soll die Rechtmäßigkeit eines Typenwechsels bezogen folgende ausgewählte Punkte geklärt werden:

  • Stellen die Windenergieanlagen auch nach einem Wechsel des Anlagentyps im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens an den in den Genehmigungsbescheiden jeweils genehmigten Anlagenstandorten weiterhin ein grundsätzlich privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB dar?
  • Widersprechen die Windenergieanlagen auch nach einem Wechsel des Anlagentyps im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB)?
  • Stehen dem Vorhaben auch bei einem Wechsel des Anlagentyps im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens keine öffentlichen Belange nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entgegen?

Mit Schreiben vom des Landratsamtes Freising vom 24.01.2023, eingegangen per Email am selben Tag, wurde der Markt Nandlstadt über das Bauvorhaben informiert und um Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB gebeten. Zwischenzeitlich wurden seitens des Bauamtes dann noch konkretisierende Unterlagen nachgefordert.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Beantragung der Zurückstellung des Antrags auf Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (Enercon E175, NH 162 m, WEA 2) auf der Flur-Nr. 1117 der Gemarkung Airischwand gemäß § 15 Abs. 3 BauGB (analog) i. V. m. § 35 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB aufgrund des Beschlusses vom 20.10.2022 zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Ausweisung von Konzentrationszonen zur Windenergienutzung in Anlehnung an das bereits mit Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2012 begonnene Verfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Ausweisung von Konzentrationszonen zur Windenergienutzung. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Genehmigungsbehörde einzureichen.
Hilfsweise beschließt der Marktgemeinderat im Falle der Ablehnung des Zurückstellungsgesuches die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens im Sinne des § 36 Abs. 1 und 2 Satz 1 BauGB.

Diskussionsverlauf

Siehe TOP 17

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Beantragung der Zurückstellung des Antrags auf Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (Enercon E175, NH 162 m, WEA 2) auf der Flur-Nr. 1117 der Gemarkung Airischwand gemäß § 15 Abs. 3 BauGB (analog) i. V. m. § 35 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB aufgrund des Beschlusses vom 20.10.2022 zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Ausweisung von Konzentrationszonen zur Windenergienutzung in Anlehnung an das bereits mit Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2012 begonnene Verfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Ausweisung von Konzentrationszonen zur Windenergienutzung. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Genehmigungsbehörde einzureichen.
Hilfsweise beschließt der Marktgemeinderat im Falle der Ablehnung des Zurückstellungsgesuches die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens im Sinne des § 36 Abs. 1 und 2 Satz 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Dokumente
Download Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens - Windrad Nandlstadt.pdf
Download Planungsgebiet Übersicht.pdf
Download Stellungnahme_zu_§_36_BauGB.pdf
Download Technisches Datenblatt zum Windrad.pdf
Download Technisches Datenblatt zum Windrad Teil 2.pdf
Download WEA 2.pdf
Download WG: Korrektur der Frist zum gemeindlichen Einvernehmen.pdf
Download Windrad Plan.pdf

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19. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö informativ 19

Diskussionsverlauf

Folgende Punkte werden angesprochen:
  • Bzgl. dem Fußgängerüberweg vom neuen Baugebiet Nord-West II zum REWE soll sich der erste Bürgermeister nicht vom Landratsamt abkanzeln lassen und mit Nachdruck auf eine Lösung drängen.
  • Die PV-Anlage auf dem Dach des Johannes-Kindergartens soll unbedingt weiter verfolgt und im Ausschuss für Umwelt, Energie und Digitalisierung behandelt werden.

Datenstand vom 25.04.2023 14:32 Uhr