Datum: 27.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:04 Uhr bis 21:54 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Vorstellung der Arbeit der gemeindlichen Bücherei durch Frau Erlbeck
3 Bauantrag: Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, Garage und Stellplätzen - Fl.-Nr. 135, 160/3 und 145/1 jeweils der Gemarkung Nandlstadt, Zeilerbergstraße 3
4 Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Windkraft ; Erläuterung der Planung - Auslegungs- und Billigungsbeschluss
5 Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 28 „Kronwinkl“
5.1 Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
5.1.1 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg, mit Schreiben vom 09.03.2023
5.1.2 Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, mit Schreiben vom 22.02.2023
5.1.3 Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Pfaffenhofen, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, mit Schreiben vom 14.02.2023
5.1.4 Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Siemensstraße 20, 84030 Landshut, mit Schreiben vom 07.03.2023
5.1.5 Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, mit Schreiben vom 30.01.2023
5.1.6 Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, mit Schreiben vom 10.03.2023
5.1.7 Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG, Neue Industriestraße 1, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 08.03.2023
5.1.8 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, mit Schreiben vom 06.02.2023
5.1.9 Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 01.02.2023
5.1.10 Landratsamt Freising, Altlasten und Bodenschutz, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 13.03.2023
5.1.11 Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, mit Schreiben vom 20.01.2023
5.1.12 Landratsamt Freising, Immissionsschutzbehörde, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 07.03.2023
5.1.13 Landratsamt Freising, Wasserrecht, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 01.02.2023
5.1.14 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 19.01.2023
5.1.15 Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 01.02.2023
5.1.16 Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München, mit Schreiben vom 20.01.2023
5.1.17 Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Berging 10 –Wasserturm-, 85395 Attenkirchen, mit Schreiben vom 23.01.2023
5.2 Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 28 „Kronwinkl“ - Satzungsbeschluss
6 Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt mit integriertem Landschaftsplan
6.1 Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
6.1.1 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg, mit Schreiben vom 09.03.2023
6.1.2 Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, mit Schreiben vom 22.02.2023
6.1.3 Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Pfaffenhofen, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, mit Schreiben vom 14.02.2023
6.1.4 Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Siemensstraße 20, 84030 Landshut, mit Schreiben vom 07.03.2023
6.1.5 Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, mit Schreiben vom 30.01.2023
6.1.6 Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, mit Schreiben vom 10.03.2023
6.1.7 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, mit Schreiben vom 06.02.2023
6.1.8 Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 01.02.2023
6.1.9 Landratsamt Freising, Altlasten und Bodenschutz, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 13.03.2023
6.1.10 Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, mit Schreiben vom 20.01.2023
6.1.11 Landratsamt Freising, Immissionsschutzbehörde, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 07.03.2023
6.1.12 Landratsamt Freising, Wasserrecht, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 01.02.2023
6.1.13 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 19.01.2023
6.1.14 Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 01.02.2023
6.1.15 Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München, mit Schreiben vom 20.01.2023
6.1.16 Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Berging 10 –Wasserturm-, 85395 Attenkirchen, mit Schreiben vom 23.01.2023
6.2 Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt mit integriertem Landschaftsplan - Feststellungsbeschluss
7 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Ortsteil Reith" mit integriertem Grünordnungsplan - Satzungsbeschluss
8 Aufstellung eines Bebauungsplanes "Hausmehring" auf den Fl.-Nr. 735/1, 734/4, 644, 644/3, 646 und 647/1 jew. Gem. Airischwand und auf Tfl. der Fl.-Nr. 734, 716, 647/2, 647, 775, 710, 718 jew. Gem. Airischwand - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
8.1 Aufstellung des Bebauungsplanes "Hausmehring" auf den Fl.-Nr. 735/1, 734/4, 644, 644/3, 646, 647/1 und 647/2 jew Gem. Airischwand und auf Tfl. der Fl.-Nr. 734, 716, 647, 710, 718, 639, 642 jew. Gem. Airischwand - Aufstellungsbeschluss
9 Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 1 "Baumgarten Nord-West" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
10 Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage für Damen und Herren mit Putzraum für das Waldbad im Rahmen der Städtebauförderung
11 Errichtung einer behindertengerechten WC-Anlage mit Abstellraum und eines Technikraumes für die Pumpenanlage für das Waldbad im Rahmen der Städtebauförderung
12 Schöffenwahl 2023 - Bestätigung der Vorschlagsliste
13 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 1

Diskussionsverlauf

Marktrat Stöckeler beanstandet die kurzgefasste Diskussionswiedergabe zu TOP 5 der letzten Sitzungsniederschrift. Das Protokoll spiegle nicht den tatsächlichen Diskussionsverlauf wider.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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2. Vorstellung der Arbeit der gemeindlichen Bücherei durch Frau Erlbeck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Frau Erlbeck stellt die Arbeit der gemeindlichen Bücherei in einem kurzen Vortrag vor.

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3. Bauantrag: Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, Garage und Stellplätzen - Fl.-Nr. 135, 160/3 und 145/1 jeweils der Gemarkung Nandlstadt, Zeilerbergstraße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn liegt vor; genehmigungsfähig gemäß § 34 Abs. 1 BauGB.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, Garage und Stellplätzen, auf den Fl.-Nr. 135, 160/3 und 145/1 jeweils der Gemarkung Nandlstadt, Zeilerbergstraße 3, wird erteilt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, Garage und Stellplätzen, auf den Fl.-Nr. 135, 160/3 und 145/1 jeweils der Gemarkung Nandlstadt, Zeilerbergstraße 3, wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Zeilerbergstraße 3.pdf

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4. Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Windkraft ; Erläuterung der Planung - Auslegungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Aufgrund des Beschlusses zur Wiederaufnahme des Verfahrens vom 26.01.2023 wurde durch das Planungsbüro LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN ein Vorentwurf zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Windkraft ausgearbeitet.

Beschlussempfehlung

Der vorliegende Vorentwurf zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Windkraft, in der Fassung vom 27.04.2023, wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. 

Diskussionsverlauf

Herr Vorkelius stellt den Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Windkraft vor. Durch die Markträte werden im Gespräch mit Herrn Vorkelius die einzelnen ausgewiesenen Teilflächen eingehend besprochen. Als Ergebnis dieses Austausches stellt Marktrat Schönegge den Antrag, die bereits im Vorverfahren erkundete nordwestlich ausgewiesene Fläche von 2,1ha mit in die möglichen Zonen aufzunehmen.

Beschluss 1

Der Marktrat beschließt die bereits im Vorverfahren erkundete nordwestliche Fläche von 2,1ha mit in den Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Windkraft aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der vorliegende Vorentwurf zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Windkraft, in der Fassung vom 27.04.2023, ergänzt um die nordwestliche gelegene Fläche mit 2,1ha, wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Dokumente
Download M1.pdf

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 28 „Kronwinkl“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Vollzug der Baugesetze; 
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 28 „Kronwinkl“; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB; - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

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5.1. Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 16.01.2023 eine Frist von 26.01.2023 bis einschließlich 10.03.2023 gewährt. Insgesamt wurden 49 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 


Im Rahmen des Verfahrens wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben: 

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising, Domberg 20, 85354 Freising
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, Infanteriestraße 1, 80797 München
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat BQ, Hofgraben 4, 80539 München
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Freising, 85354 Freising
  • Kreishandwerkerschaft Freising, Clemensänger-Ring 25, 85356 Freising-Lerchenfeld
  • Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Freising, 85354 Freising
  • Landratsamt Freising, Abgrabungsrecht, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
  • Landratsamt Freising, Bauleitplanung, SG 43, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
  • Landratsamt Freising, Kreisarchäologie, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
  • Landratsamt Freising, Ortsplanung, SG 43, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
  • Landratsamt Freising, Untere Naturschutzbehörde, SG 42, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
  • MVV Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Thierschstraße 39, 80538 München
  • Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern (SG 315), Maximilianstraße 39, 80538 München


Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen eingegangen: 

  • bayernets GmbH, Poccistraße 7, 80336 München, mit Schreiben vom 19.01.2023
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I3, Postfach 29 63, 53019 Bonn, mit Schreiben vom 17.01.2023
  • Erzbischöfliches Ordinariat München, R1, FB Pastoralraumanalyse, Kapellenstraße 4, 80333 München, mit Schreiben vom 23.02.2023
  • Flughafen München GmbH, Postfach 23 17 55, 85326 München, mit Schreiben vom 28.02.2023
  • Gemeinde Rudelzhausen, Kirchplatz 10, 84104 Rudelzhausen, mit Schreiben vom 19.01.2023
  • Landratsamt Freising Straßenverkehrsbehörde (SG 33), Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 23.01.2023
  • Landratsamt Freising Tiefbau (SG 61), Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 20.01.2023
  • Markt Au i. d. Hallertau, Untere Hauptstraße 2, 84072 Au i. d. Hallertau, mit Schreiben vom 25.01.2023
  • Polizeiinspektion Moosburg a. d. Isar, Poststraße 6, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 10.02.2023
  • Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt, Heßstraße 130, 80797 München, mit Schreiben vom 26.01.2023
  • Regierung von Oberbayern Bergamt Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 09.03.2023
  • Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 80335 München, mit Schreiben vom 27.02.2023
  • TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, mit Schreiben vom 17.01.2023
  • Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Hörgertshausen, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, mit Schreiben vom 23.01.2023
  • Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Mauern, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, mit Schreiben vom 23.01.2023
  • Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Wang, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, mit Schreiben vom 23.01.2023 
  • Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Attenkirchen, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, mit Schreiben vom 01.02.2023
  • Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, mit Schreiben vom 15.02.2023
  • Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 – Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, mit Schreiben vom 01.03.2023


Folgende Behörden/Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen mit Anregungen vorgebracht: 

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg, mit Schreiben vom 09.03.2023
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, mit Schreiben vom 22.02.2023
  • Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Pfaffenhofen, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, mit Schreiben vom 14.02.2023
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Siemensstraße 20, 84030 Landshut, mit Schreiben vom 07.03.2023
  • Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, mit Schreiben vom 30.01.2023
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, mit Schreiben vom 10.03.2023
  • Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG, Neue Industriestraße 1, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 08.03.2023
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, mit Schreiben vom 06.02.2023
  • Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 01.02.2023
  • Landratsamt Freising, Altlasten und Bodenschutz, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 13.03.2023
  • Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, mit Schreiben vom 20.01.2023
  • Landratsamt Freising, Immissionsschutzbehörde, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 07.03.2023
  • Landratsamt Freising, Wasserrecht, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 01.02.2023
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 19.01.2023
  • Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 01.02.2023
  • Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München, mit Schreiben vom 20.01.2023
  • Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Berging 10 –Wasserturm-, 85395 Attenkirchen, mit Schreiben vom 23.01.2023

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5.1.1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg, mit Schreiben vom 09.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Für die nochmalige Beteiligung an o.g. Planungsvorhaben bedanken wir uns. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg-Erding gibt eine gemeinsame Stellungnahme der Bereiche Landwirtschaft und Forsten ab.
Die Sachverhalte, welche in unserer Stellungnahme vom 28.06.2022 festgehalten wurden, haben weiterhin Gültigkeit.
Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände.

Aus forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht ist anzumerken, dass der Einwertung im Hinblick der Baumfallzone im Bebauungsplan Nr.28 "Kronwinkl" auf S. 16 mit entsprechenden Auflagen zur Gebäudestabilität unter Punkt 13 (windwurfgefährdeter Bereich) begegnet wird. Somit bestehen keine weiteren Einwände zu den Planungen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 09.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen der Stellungnahme vom 28.6.2022 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen und in den Entwurf eingearbeitet. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 09.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen der Stellungnahme vom 28.6.2022 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen und in den Entwurf eingearbeitet. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.2. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, mit Schreiben vom 22.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme: 
In unmittelbarer Nähe der Planungsgebiete befinden sich landwirtschaftliche Flächen. Wir weisen darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen, Lärm- Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Während der Ernte und in Stoßzeiten muss teilweise auch an Sonn- und Feiertagen sowie in Ausnahmefällen auch in der Nacht gearbeitet werden. Zukünftige Anwohner müssen unbedingt darauf hingewiesen werden. Die Landwirte dürfen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Beschränkungen erfahren.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten ist. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten problemlos die Straßen befahren können. Zudem dürfen die Verkehrswege nicht als zusätzliche Parkmöglichkeit gebraucht werden.
Der Verlust an landwirtschaftlicher Fläche nimmt immer weiter zu. Deshalb sollten die Möglichkeiten der Nachverdichtung und die Wiedernutzbarmachung von Flächen in Betracht gezogen werden, um die Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der Randbepflanzung, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand (4m) eingehalten werden, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden.  Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes werden Ausgleichsflächen ausgewiesen. Es ist zu begrüßen, dass der Ausgleich mittels Ökopunkte oder an Gewässern stattfindet und somit keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Flächen dafür verbraucht werden. Es ist zudem sicherzustellen, dass Ausgleichsflächen immer dergestalt gepflegt werden, dass hiervon keine negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung im Umgriff ausgeht (z.B. Unkrautsamenflug).

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 22.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen entsprechen der Stellungnahme vom 27.6.2022. Diese wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 22.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen entsprechen der Stellungnahme vom 27.6.2022. Diese wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.3. Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Pfaffenhofen, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, mit Schreiben vom 14.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Mit dem Schreiben vom 23.05.2022, haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine weiterhin gültige Stellungnahme zum Verfahren abgegeben.
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 14.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen der Stellungnahme vom 23.05.22 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Die Verwaltung wird gebeten, die Bayernwerk Netz GmbH bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 14.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen der Stellungnahme vom 23.05.22 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Die Verwaltung wird gebeten, die Bayernwerk Netz GmbH bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.4. Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Siemensstraße 20, 84030 Landshut, mit Schreiben vom 07.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Unsere Stellungnahme vom 19.07.2022 gilt unverändert weiter.
Können Sie uns bereits Termine/Daten zu o. g. Vorhaben nennen?
Um unsere Termine und Systeme zu pflegen und eine Planung und Berechnung der Wirtschaftlichkeit für Ihr Neubaugebiet und folglich auch die richtige Produktauswahl für unsere Kunden sicherzustellen, bitte wir Sie bitte beigefügte Anlage "Eckdaten zum Neubaugebiet", auch wenn noch nicht alle Daten bekannt sind, baldmöglichst an uns zurück zu senden.
Gerne können Sie für künftigen Schriftwechsel bzgl. Bauleitplanungen unser E-Mail-Postfach ti-nl-sued-pti-21- bauleitplanung@telekom.de verwenden.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 07.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme vom 19.07.2022 (bzw. 18.07 2022) wurde in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 behandelt. Die Verwaltung wird gebeten, Termine/Daten zum Vorhaben Änderungsbereich seitl. der Moosburger Straße an der Nandl weiterzugeben. Die Verwaltung wird gebeten, das Formblatt "Eckdaten zum Neubaugebiet", möglichst bald mit den Daten des Baugebiets „Kronwinkl“ an die Deutsche Telekom Technik GmbH zurückzusenden, auch wenn noch nicht alle Daten bekannt sind. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 07.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme vom 19.07.2022 (bzw. 18.07 2022) wurde in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 behandelt. Die Verwaltung wird gebeten, Termine/Daten zum Vorhaben Änderungsbereich seitl. der Moosburger Straße an der Nandl weiterzugeben. Die Verwaltung wird gebeten, das Formblatt "Eckdaten zum Neubaugebiet", möglichst bald mit den Daten des Baugebiets „Kronwinkl“ an die Deutsche Telekom Technik GmbH zurückzusenden, auch wenn noch nicht alle Daten bekannt sind. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Abfrage_Eckdaten_Bauleitplanung, NBG1006355, Bpl Nr. 28 Kronwinkl, Markt Nandlstadt.pdf

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5.1.5. Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, mit Schreiben vom 30.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Nach Prüfung Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass unseren Anlagen von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sind. Soweit sich Änderungen an Ihrer Planung ergeben, fragen Sie uns bitte erneut an. Rein vorsorglich legen wir unsere "Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch Dritte" bei, die in jedem Falle zu beachten sind.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH vom 30.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, die "Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch Dritte" zu beachten. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH vom 30.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, die "Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch Dritte" zu beachten. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download TAL_Richtlinien.pdf

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5.1.6. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, mit Schreiben vom 10.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Im Zuge des vorausgegangenen Beteiligungsverfahrens hat der Markt Nandlstadt nun reagierend auf die Stellungnahme des Landratsamts Freising, Immissionsschutzbehörde beschlossen, das ursprünglich im Bebauungsplan als Mischgebiet gedachte Areal als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO auszuweisen und damit die zuvor beabsichtigte Fassung mit der Ausweisung als Mischgebietsfläche und Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich wieder rückgängig zu machen.
Eine der wesentlichen Änderungen, die im Zuge des vorausgegangenen Beteiligungsverfahrens in den neuen Planentwurf aufgenommen wurden, ist die Ergänzung der Festsetzungen zum Lärmschutz auf Basis der in Auftrag gegebenen Erstellung der Schalltechnischen Untersuchung der BL-Consult Piening GmbH vom 21. Oktober 2022.
Diese und die übrigen aus der Planfassung von November 2022 ersichtlichen Änderungen und Ergänzungen am Planentwurf nehmen wir zur Kenntnis. Auf unsere Äußerungen im Rahmen der vorausgegangenen Beteiligungsverfahren, denen keine darüber hinaus gehenden Anmerkungen hinzuzufügen sind, sei prinzipiell verwiesen.
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Gelegenheit zur Äußerung zu o.a. Bauleitplanverfahren des Marktes Nandlstadt.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 10.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 10.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.7. Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG, Neue Industriestraße 1, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 08.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.7

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Die aktuelle Planung mit einer befestigten Wendefläche für Müllsammelfahrzeuge ermöglicht nun die direkte Anfahrt der Parzellen 1,3,4 und 5.
Die von uns mitgeteilte Bereitstellung, in der Stellungname vom 10.06.2022, der Abfallgefäße an der Baumgartner Straße ist durch diese Änderung nicht mehr erforderlich.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG vom 08.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG vom 08.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.8. Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, mit Schreiben vom 06.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.8

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Zur vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Kronwinkl“ sind aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft i. S. d § 4 BauNVO (WA) keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Mit der Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf für soziale Zwecke der Kinder- und Jugendbetreuung dienende Gebäude und Einrichtungen besteht ebenfalls Einverständnis. 
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass Sie uns die Verfahrensunterlagen zur Beteiligung bei der Aufstellung von Bauleitplänen wieder ausschließlich digital an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@muenchen.ihk.de zukommen lassen können, eine Beteiligung auf dem Postweg ist nicht mehr notwendig.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 06.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, den Hinweis für die Zustellung von Verfahrensunterlagen künftig zu beachten. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 06.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, den Hinweis für die Zustellung von Verfahrensunterlagen künftig zu beachten. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.9. Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 01.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.9

Sachverhalt

Stellungnahme:
Flächen für die Feuerwehr:
Die Zufahrt und die Verkehrsflächen für die Feuerwehr sind nach der Technische Regel: RASt 06 ("Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen") so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr verwiesen. Bei Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr aus Art. 5 BayBO ist die Technische Regel
A 2.2.1.1BayTB ist zu beachten. Die Details (Bewegungsflächen, Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken, usw.) sind mit der Feuerwehr und im Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion festzulegen. Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu verfügen.
Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. "Wendehammer" auch für Feuerwehrfahrzeuge benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mindestens 18 m. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbote) zu verfügen
Löschwasserversorgung
Der vorzuhaltende notwendige Löschwasserbedarf richtet sich nach der Art der durch die Gemeinde Markt zugelassenen baulichen Nutzung (Bebauungsplan). Als Planungsgröße kann hierzu das DVGW-Arbeitsblatt W 405:2008-02 herangezogen werden. Zur Sicherstellung der Erstmaßnahmen bei der Brandbekämpfung ist in einer Entfernung von maximal 75 m zum Objekt eine Wasserentnahmesteile einzuplanen.
Rettungshöhen:
Aus Aufenthaltsräumen von nicht ebenerdig liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen gewährleistet sein. Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Fensterbrüstungshöhe von max. 8 m, kann der 2. Rettungsweg auch über tragbare Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sein (Art. 31 BayBO).

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Kreisbrandrates des Landkreises Freising vom 01.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, die Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Kreisbrandrates des Landkreises Freising vom 01.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, die Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.10. Landratsamt Freising, Altlasten und Bodenschutz, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 13.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.10

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Beachtung und Umsetzung der Hinweise aus der Stellungnahme vom 04.07.2022 wird ausdrücklich begrüßt.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Altlasten und Bodenschutz, SG 41, vom 13.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Altlasten und Bodenschutz, SG 41, vom 13.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.11. Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, mit Schreiben vom 20.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.11

Sachverhalt

Stellungnahme:
Siehe Stellungnahme (FNP und BP) vom 23.05.2022

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Gesundheitsamt, vom 20.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen der Stellungnahme vom 23.05.2022 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Gesundheitsamt, vom 20.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen der Stellungnahme vom 23.05.2022 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.12. Landratsamt Freising, Immissionsschutzbehörde, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 07.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.12

Sachverhalt

Stellungnahme: 
zu Festsetzung Nr. 14
Unseren Kenntnissen nach kann die vorgeschlagene Festsetzung zu den haustechnischen Anlagen (Wärmepumpen) nur als Hinweis aufgenommen werden, da Festsetzungen zu Grenzwerten nicht auf Grundlage des§ 9 Nr. 24 BauGB erfolgen können.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei der vorgesehenen sozialen Einrichtung ggf. auch ein schalltechnischer Nachweis erforderlich ist. Geräuscheinwirkungen von Kindertageseinrichtungen etc., die durch Kinder hervorgerufen werden, sind seit 20 11 mit der Änderung des § 22 BlmSchG in der Regel nicht als schädliche Umwelteinwirkung zu bewerten. Emissionen wie z.B. Fahrverkehr, Lieferverkehr, stationäre technische Anlagen sind jedoch nach TA Lärm zu beurteilen.
Rechtsgrundlage: § 50 BImSchG, TA Lärm
Möglichkeiten der Überwindung: s.o.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Immissionsschutzbehörde, SG 41, vom 07.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
Der Immissionsrichtwert dient der Bestimmung von Eigenschaften der genannten Anlagen, d.h. die Festsetzung zu dem Grenzwert dient der Konkretisierung von baulichen und technischen Vorkehrungen. Damit ist diese Festsetzung im Sinne von § 9 Abs 1 Nr. 24 BauGB laut BVerwG, Beschluss vom 30.01.2006 - Aktenzeichen 4 BN 55.05 möglich. An der Festsetzung Nr. 14 wird in dieser Form festgehalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, den möglichen Bedarf eines schalltechnischen Nachweises im weiteren Verfahren (Bauantrag) zu beachten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Immissionsschutzbehörde, SG 41, vom 07.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
Der Immissionsrichtwert dient der Bestimmung von Eigenschaften der genannten Anlagen, d.h. die Festsetzung zu dem Grenzwert dient der Konkretisierung von baulichen und technischen Vorkehrungen. Damit ist diese Festsetzung im Sinne von § 9 Abs 1 Nr. 24 BauGB laut BVerwG, Beschluss vom 30.01.2006 - Aktenzeichen 4 BN 55.05 möglich. An der Festsetzung Nr. 14 wird in dieser Form festgehalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, den möglichen Bedarf eines schalltechnischen Nachweises im weiteren Verfahren (Bauantrag) zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.13. Landratsamt Freising, Wasserrecht, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 01.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.13

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Der Fachbereich Gewässerausbau teilt mit: Im Planungsgebiet ist kein Gewässer betroffen. Das Niederschlagswasser soll auf den Baugrundstücken versickert werden. Dies ist zu begrüßen. Für die Niederschlagswasserversickerung auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist ein Regenwasserwasserrückhaltebecken geplant, für das ein Antrag auf wasserrechtliche Gestattung eingereicht wird. Auf den Parzellen 1-4 soll das Niederschlagswasser vor der Versickerung eventuell in Zisternen gespeichert werden. Wir weisen darauf hin, dass sofern Anlagen im Grundwasser errichtet werden, eine wasserrechtliche Gestattung zu beantragen ist. Da kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung besteht, sollte dies bereits im Bebauungsplanverfahren geklärt werden. Die Stellungnahme vom 19.05.2022 bleibt daher insoweit aufrechterhalten.

Der Fachbereich Hochwasserschutz teilt mit: Das von der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 Kronwinkt betroffene Gebiet (Fl.Nrn. 972/2 (T), 972/3, 972/6, 973/11 Gde. Nandlstadt Gmk. Baumgarten) befindet sich weder in einem festgesetzten noch einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet Auch faktische Überschwemmungsgebiete sind dort nicht bekannt und das Gebiet liegt nicht innerhalb eines wassersensiblen Bereichs.
Anzumerken ist aber, dass die FI.Nr. 936 Gde. Nandlstadt Gmk. Baumgarten nicht existiert. Stattdessen gibt es die FI.Nr. 936 Gmk. Nandlstadt. Es wird davon ausgegangen, dass anstelle der Fl.Nr. 936 die Fl.Nr. 263 Gde. Nandlstadt Gmk. Baumgarten gemeint ist?
Einwendungen bestehen daher grds. nicht gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28.

Das von der 2.Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Gebiet (Fl.Nrn. 398 und 399 Gde. und Gmk. Nandlstadt) befindet sich weder in einem vorläufig gesicherten noch in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet Ein ermitteltes Überschwemmungsgebiet HQ100 oder HQextrem liegt dort unserem Kenntnisstand nach nicht vor. Die Flächen liegen jedoch im wassersensiblen Bereich. Darauf wurde bereits mit Stellungnahme vom 19.05.2022 hingewiesen. Außerdem wurde darüber informiert, dass wassersensible Bereiche ein erster Hinweis auf ein faktisches Überschwemmungsgebiet sein können, eine hinreichend konkrete Aussage oder Abgrenzung eines faktischen Überschwemmungsgebiets aber nicht daraus ableitbar ist. Es wurde damals darauf hingewiesen, dass -sofern der Gemeinde insbesondere durch fachliche Einwendungen Erkenntnisse über eine mögliche Betroffenheit HQ100-relevante Rückhalteflächen zugehen- der BayVGH (Urteil v. 16.12.2016, 15 N 15.120 I) von den Gemeinden vor Schlussabwägung und Satzungsbeschluss weitere Ermittlungen und Bewertungen verlangt. Dies soll sicherstellen, dass der für die Abwägung zugrunde zu legende Sachverhalt (keine Betroffenheit von 1-HQ100-relevanten Rückhalteflächen durch die Planung) richtig ist, um die abstimmenden Gemeinderatsmitglieder hierüber in einen entsprechenden Kenntnisstand zu versetzen. In den Unterlagen wird hierzu festgehalten, dass die betroffenen Grundstücke in einem wassersensiblen Bereich liegen, HQ100-relevante Rückhalteflächen aber nicht betroffen sind.
Einwendungen gegen das geplante Vorhaben zur 2. Änderung des FNP bestehen daher grds. ebenfalls nicht.
Rechtsgrundlage: WHG, BayWG
Möglichkeiten der Überwindung: vgl. oben

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Wasserrecht, vom 01.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme vom 19.05.2022 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt.
Das Planungsbüro wird beauftragt, die Flurnummer und Gemarkung zu prüfen und gegebenenfalls redaktionell zu ändern.
Die Abschnitte, die die 2. Änderung des Flächennutzungsplans betreffen, werden in der Abwägung des genannten Verfahrens behandelt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Wasserrecht, vom 01.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme vom 19.05.2022 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt.
Das Planungsbüro wird beauftragt, die Flurnummer und Gemarkung zu prüfen und gegebenenfalls redaktionell zu ändern.
Die Abschnitte, die die 2. Änderung des Flächennutzungsplans betreffen, werden in der Abwägung des genannten Verfahrens behandelt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.14. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 19.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.14

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine arrondierende Wohnbebauung sowie für eine Einrichtung für soziale Zwecke am östlichen Ortsrand schaffen.
Die o.g. Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 19.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 19.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.15. Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 01.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.15

Sachverhalt

Stellungnahme: 
bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen sind für den durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz - Art. 1 des Bayer. Feuerwehrgesetzes - grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung wirksamer Löscharbeiten und Rettung von Personen) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen:

1. Das Hydrantennetz ist nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)- Arbeitsblätter W 331 und W 405 - auszubauen. Gegebenenfalls ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehern. Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist vom Kreisbrandrat gegenzuzeichnen.
2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ verwiesen.
Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Ab­
stand von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind.
3. Aus Aufenthaltsräumen von nicht zu ebener Erde liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängige Rettungswege gewährleistet sein. Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Bauhöhe unterhalb der Hochhausgrenze kann der zweite Rettungsweg auch über die Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden, wenn die Feuerwehr über das erforderliche Rettungsgerät (z.B. Drehleiter DL(K) 23-12 o.ä.) verfügt. Sofern innerhalb der Hilfstrist von 10 Minuten der zweite Rettungsweg über entsprechend ausreichende Leitern der Feuerwehr nicht sichergestellt werden kann, sind zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege (notwendige Treppen) erforderlich.
4. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg).

Im Übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung“, Fassung 2020/2021, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 35 -Brandschutz-.
Wir haben uns nur aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und diese Äußerung innerhalb der Regierung nicht abgestimmt.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, vom 01.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, die Hinweise zu beachten. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, vom 01.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, die Hinweise zu beachten. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.16. Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München, mit Schreiben vom 20.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.16

Sachverhalt

Stellungnahme: 
das Staatliche Bauamt Freising hat gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungs- und Flächennutzungsplans keine weiteren Einwände, sofern unsere Stellungnahme vom 01.06.2022 weiterhin ihre Gültigkeit besitzt. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising vom 20.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise der Stellungnahme vom 01.06.2022 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising vom 20.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise der Stellungnahme vom 01.06.2022 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.17. Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Berging 10 –Wasserturm-, 85395 Attenkirchen, mit Schreiben vom 23.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.1.17

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Wir verweisen auf den Beschluss TOP 4.2.2.17 des Marktes Nandlstadt vom 22.09.22.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Baumgartner Gruppe vom 23.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Baumgartner Gruppe vom 23.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.2. Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 28 „Kronwinkl“ - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Im Anschluss an die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen kann nun der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 28 „Kronwinkl“ gefasst werden. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat genehmigt den vorliegenden Entwurf und beschließt den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 28 „Kronwinkl“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 27.04.2023 als Satzung. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt den vorliegenden Entwurf und beschließt den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 28 „Kronwinkl“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 27.04.2023 als Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download BPlan Kronwinkl Fassung 2023 04 27.pdf
Download BPlan Kronwinkl Texte und Titelblatt Fassung 2023-04-27.pdf

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6. Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt mit integriertem Landschaftsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Vollzug der Baugesetze; 
Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt mit integriertem Landschaftsplan; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB; - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

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6.1. Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 16.01.2023 eine Frist von 26.01.2023 bis einschließlich 10.03.2023 gewährt. Insgesamt wurden 49 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 


Im Rahmen des Verfahrens wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben: 

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising, Domberg 20, 85354 Freising
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, Infanteriestraße 1, 80797 München
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat BQ, Hofgraben 4, 80539 München
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Freising, 85354 Freising
  • Flughafen München GmbH, Postfach 23 17 55, 85326 München
  • Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG, Neue Industriestraße 1, 85368 Moosburg a. d. Isar
  • Kreishandwerkerschaft Freising, Clemensänger-Ring 25, 85356 Freising-Lerchenfeld
  • Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Freising, 85354 Freising
  • Landratsamt Freising, Abgrabungsrecht, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
  • Landratsamt Freising, Bauleitplanung, SG 43, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
  • Landratsamt Freising, Kreisarchäologie, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
  • Landratsamt Freising, Ortsplanung, SG 43, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
  • Landratsamt Freising, Untere Naturschutzbehörde, SG 42, Landshuter Straße 31, 85356 Freising
  • MVV Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Thierschstraße 39, 80538 München
  • Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern (SG 315), Maximilianstraße 39, 80538 München


Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen eingegangen: 

  • bayernets GmbH, Poccistraße 7, 80336 München, mit Schreiben vom 19.01.2023
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I3, Postfach 29 63, 53019 Bonn, mit Schreiben vom 17.01.2023
  • Erzbischöfliches Ordinariat München, R1, FB Pastoralraumanalyse, Kapellenstraße 4, 80333 München, mit Schreiben vom 23.02.2023
  • Gemeinde Rudelzhausen, Kirchplatz 10, 84104 Rudelzhausen, mit Schreiben vom 19.01.2023
  • Landratsamt Freising Straßenverkehrsbehörde (SG 33), Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 23.01.2023
  • Landratsamt Freising Tiefbau (SG 61), Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 20.01.2023
  • Markt Au i. d. Hallertau, Untere Hauptstraße 2, 84072 Au i. d. Hallertau, mit Schreiben vom 25.01.2023
  • Polizeiinspektion Moosburg a. d. Isar, Poststraße 6, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 10.02.2023
  • Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt, Heßstraße 130, 80797 München, mit Schreiben vom 26.01.2023
  • Regierung von Oberbayern Bergamt Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 09.03.2023
  • Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 80335 München, mit Schreiben vom 27.02.2023
  • TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, mit Schreiben vom 17.01.2023
  • Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Hörgertshausen, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, mit Schreiben vom 23.01.2023
  • Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Mauern, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, mit Schreiben vom 23.01.2023
  • Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Wang, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, mit Schreiben vom 23.01.2023 
  • Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Attenkirchen, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, mit Schreiben vom 01.02.2023
  • Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, mit Schreiben vom 15.02.2023
  • Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 – Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, mit Schreiben vom 01.03.2023


Folgende Behörden/Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen mit Anregungen vorgebracht: 

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg, mit Schreiben vom 09.03.2023
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, mit Schreiben vom 22.02.2023
  • Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Pfaffenhofen, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, mit Schreiben vom 14.02.2023
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Siemensstraße 20, 84030 Landshut, mit Schreiben vom 07.03.2023
  • Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, mit Schreiben vom 30.01.2023
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, mit Schreiben vom 10.03.2023
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, mit Schreiben vom 06.02.2023
  • Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 01.02.2023
  • Landratsamt Freising, Altlasten und Bodenschutz, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 13.03.2023
  • Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, mit Schreiben vom 20.01.2023
  • Landratsamt Freising, Immissionsschutzbehörde, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 07.03.2023
  • Landratsamt Freising, Wasserrecht, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 01.02.2023
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 19.01.2023
  • Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 01.02.2023
  • Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München, mit Schreiben vom 20.01.2023
  • Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Berging 10 –Wasserturm-, 85395 Attenkirchen, mit Schreiben vom 23.01.2023

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6.1.1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg, mit Schreiben vom 09.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:
Für die nochmalige Beteiligung an o.g. Planungsvorhaben bedanken wir uns. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg-Erding gibt eine gemeinsame Stellungnahme der Bereiche Landwirtschaft und Forsten ab.
Die Sachverhalte, welche in unserer Stellungnahme vom 28.06.2022 festgehalten wurden, haben weiterhin Gültigkeit.
Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände.

Aus forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht ist anzumerken, dass der Einwertung im Hinblick der Baumfallzone im Bebauungsplan Nr.28 "Kronwinkl" auf S. 16 mit entsprechenden Auflagen zur Gebäudestabilität unter Punkt 13 (windwurfgefährdeter Bereich) begegnet wird. Somit bestehen keine weiteren Einwände zu den Planungen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 09.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen der Stellungnahme vom 28.6.2022 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 
Der Punkt für den Bebauungsplan „Kronwinkl“ wird in der Abwägung des Bebauungsplans „Kronwinkl“ behandelt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 09.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen der Stellungnahme vom 28.6.2022 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 
Der Punkt für den Bebauungsplan „Kronwinkl“ wird in der Abwägung des Bebauungsplans „Kronwinkl“ behandelt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.1.2. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, mit Schreiben vom 22.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
In unmittelbarer Nähe der Planungsgebiete befinden sich landwirtschaftliche Flächen. Wir weisen darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen, Lärm- Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Während der Ernte und in Stoßzeiten muss teilweise auch an Sonn- und Feiertagen sowie in Ausnahmefällen auch in der Nacht gearbeitet werden. Zukünftige Anwohner müssen unbedingt darauf hingewiesen werden. Die Landwirte dürfen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Beschränkungen erfahren.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten ist. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten problemlos die Straßen befahren können. Zudem dürfen die Verkehrswege nicht als zusätzliche Parkmöglichkeit gebraucht werden.
Der Verlust an landwirtschaftlicher Fläche nimmt immer weiter zu. Deshalb sollten die Möglichkeiten der Nachverdichtung und die Wiedernutzbarmachung von Flächen in Betracht gezogen werden, um die Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der Randbepflanzung, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand (4m) eingehalten werden, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden.  Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes werden Ausgleichsflächen ausgewiesen.   Es ist zu begrüßen, dass der Ausgleich mittels Ökopunkte oder an Gewässern stattfindet und somit keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Flächen dafür verbraucht werden. Es ist zudem sicherzustellen, dass Ausgleichsflächen immer dergestalt gepflegt werden, dass hiervon keine negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung im Umgriff ausgeht (z.B. Unkrautsamenflug).

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 22.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen entsprechen der Stellungnahme vom 27.6.2022. Diese wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 22.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen entsprechen der Stellungnahme vom 27.6.2022. Diese wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.1.3. Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Pfaffenhofen, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, mit Schreiben vom 14.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Mit dem Schreiben vom 23.05.2022, haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine weiterhin gültige Stellungnahme zum Verfahren abgegeben.
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 14.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen der Stellungnahme vom 23.05.22 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Die Verwaltung wird gebeten, die Bayernwerk Netz GmbH bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 14.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen der Stellungnahme vom 23.05.22 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Die Verwaltung wird gebeten, die Bayernwerk Netz GmbH bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.1.4. Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Siemensstraße 20, 84030 Landshut, mit Schreiben vom 07.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Unsere Stellungnahme vom 19.07.2022 gilt unverändert weiter.
Können Sie uns bereits Termine/Daten zu o. g. Vorhaben nennen?
Um unsere Termine und Systeme zu pflegen und eine Planung und Berechnung der Wirtschaftlichkeit für Ihr Neubaugebiet und folglich auch die richtige Produktauswahl für unsere Kunden sicherzustellen, bitte wir Sie bitte beigefügte Anlage "Eckdaten zum Neubaugebiet", auch wenn noch nicht alle Daten bekannt sind, baldmöglichst an uns zurück zu senden.
Gerne können Sie für künftigen Schriftwechsel bzgl. Bauleitplanungen unser E-Mail-Postfach ti-nl-sued-pti-21- bauleitplanung@telekom.de verwenden.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 07.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme vom 19.07.2022 (bzw. 18.07 2022) wurde in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 behandelt. Die Verwaltung wird gebeten, Termine/Daten zum Vorhaben Änderungsbereich seitlich der Moosburger Straße an der Nandl weiterzugeben. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 
Die Anlage "Eckdaten zum Neubaugebiet" betrifft den Bebauungsplan „Kronwinkl“ und wird in der Abwägung des Bebauungsplans „Kronwinkl“ behandelt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 07.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme vom 19.07.2022 (bzw. 18.07 2022) wurde in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 behandelt. Die Verwaltung wird gebeten, Termine/Daten zum Vorhaben Änderungsbereich seitlich der Moosburger Straße an der Nandl weiterzugeben. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 
Die Anlage "Eckdaten zum Neubaugebiet" betrifft den Bebauungsplan „Kronwinkl“ und wird in der Abwägung des Bebauungsplans „Kronwinkl“ behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.1.5. Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, mit Schreiben vom 30.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Nach Prüfung Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass unseren Anlagen von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sind. Soweit sich Änderungen an Ihrer Planung ergeben, fragen Sie uns bitte erneut an. Rein vorsorglich legen wir unsere "Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch Dritte" bei, die in jedem Falle zu beachten sind.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH vom 30.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 
Sie betrifft den Bebauungsplan „Kronwinkl“ und wird in der Abwägung des Bebauungsplans „Kronwinkl“ behandelt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH vom 30.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 
Sie betrifft den Bebauungsplan „Kronwinkl“ und wird in der Abwägung des Bebauungsplans „Kronwinkl“ behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
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6.1.6. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, mit Schreiben vom 10.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Im Zuge des vorausgegangenen Beteiligungsverfahrens hat der Markt Nandlstadt nun reagierend auf die Stellungnahme des Landratsamts Freising, Immissionsschutzbehörde beschlossen, das ursprünglich im Bebauungsplan als Mischgebiet gedachte Areal als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO auszuweisen und damit die zuvor beabsichtigte Fassung mit der Ausweisung als Mischgebietsfläche und Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich wieder rückgängig zu machen.
Eine der wesentlichen Änderungen, die im Zuge des vorausgegangenen Beteiligungsverfahrens in den neuen Planentwurf aufgenommen wurden, ist die Ergänzung der Festsetzungen zum Lärmschutz auf Basis der in Auftrag gegebenen Erstellung der Schalltechnischen Untersuchung der BL-Consult Piening GmbH vom 21. Oktober 2022.
Diese und die übrigen aus der Planfassung von November 2022 ersichtlichen Änderungen und Ergänzungen am Planentwurf nehmen wir zur Kenntnis. Auf unsere Äußerungen im Rahmen der vorausgegangenen Beteiligungsverfahren, denen keine darüber hinaus gehenden Anmerkungen hinzuzufügen sind, sei prinzipiell verwiesen.
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Gelegenheit zur Äußerung zu o.a. Bauleitplanverfahren des Marktes Nandlstadt.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 10.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 10.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.1.7. Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, mit Schreiben vom 06.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.7

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Ortsplanerische oder städtebauliche Einwendungen oder Hemmnisse, die gegen die geplante 2. Änderung des Flächennutzungsplans sprächen, sind nicht zu erkennen. Anregungen oder Bedenken sind daher nicht vorzubringen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 06.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 06.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.1.8. Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, 85368 Moosburg a. d. Isar, mit Schreiben vom 01.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.8

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Flächen für die Feuerwehr:
Die Zufahrt und die Verkehrsflächen für die Feuerwehr sind nach der Technische Regel: RASt 06 ("Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen") so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr verwiesen. Bei Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr aus Art. 5 BayBO ist die Technische Regel
A 2.2.1.1BayTB ist zu beachten Die Details (Bewegungsflächen, Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken, usw.) sind mit der Feuerwehr und im Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion festzulegen. Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu verfügen.
Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. "Wendehammer" auch für Feuerwehrfahrzeuge benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mindestens 18 m. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbote) zu verfügen
Löschwasserversorgung
Der vorzuhaltende notwendige Löschwasserbedarf richtet sich nach der Art der durch die Gemeinde Markt zugelassenen baulichen Nutzung (Bebauungsplan). Als Planungsgröße kann hierzu das DVGW-Arbeitsblatt W 405:2008-02 herangezogen werden. Zur Sicherstellung der Erstmaßnahmen bei der Brandbekämpfung ist in einer Entfernung von maximal 75 m zum Objekt eine Wasserentnahmesteile einzuplanen.
Rettungshöhen:
Aus Aufenthaltsräumen von nicht ebenerdig liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen gewährleistet sein. Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Fensterbrüstungshöhe von max. 8 m, kann der 2. Rettungsweg auch über tragbare Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sein (Art. 31 BayBO). 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Kreisbrandrates des Landkreises Freising vom 01.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, die Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Kreisbrandrates des Landkreises Freising vom 01.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, die Hinweise im weiteren Verfahren zu beachten. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.1.9. Landratsamt Freising, Altlasten und Bodenschutz, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 13.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.9

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Die Beachtung und Umsetzung der Hinweise aus der Stellungnahme vom 04.07.2022 wird ausdrücklich begrüßt.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Altlasten und Bodenschutz, SG 41, vom 13.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Altlasten und Bodenschutz, SG 41, vom 13.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.1.10. Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, mit Schreiben vom 20.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.10

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Siehe Stellungnahme (FNP und BP) vom 23.05.2022

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Gesundheitsamt, vom 20.01.2023.Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen der Stellungnahme vom 23.05.2022 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Gesundheitsamt, vom 20.01.2023.Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen der Stellungnahme vom 23.05.2022 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.1.11. Landratsamt Freising, Immissionsschutzbehörde, SG 41, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 07.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.11

Sachverhalt

Stellungnahme:
zu Festsetzung Nr. 14
Unseren Kenntnissen nach kann die vorgeschlagene Festsetzung zu den haustechnischen Anlagen (Wärmepumpen) nur als Hinweis aufgenommen werden, da Festsetzungen zu Grenzwerten nicht auf Grundlage des§ 9 Nr. 24 BauGB erfolgen können.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei der vorgesehenen sozialen Einrichtung ggf. auch ein schalltechnischer Nachweis erforderlich ist. Geräuscheinwirkungen von Kindertageseinrichtungen etc., die durch Kinder hervorgerufen werden, sind seit 20 11 mit der Änderung des § 22 BlmSchG in der Regel nicht als schädliche Umwelteinwirkung zu bewerten. Emissionen wie z.B. Fahrverkehr, Lieferverkehr, stationäre technische Anlagen sind jedoch nach TA Lärm zu beurteilen.
Rechtsgrundlage: § 50 BImSchG, TA Lärm
Möglichkeiten der Überwindung: s.o.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Immissionsschutzbehörde, SG 41, vom 07.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 
Die Einwendungen betreffen den Bebauungsplan „Kronwinkl“. Sie werden in der Abwägung des Bebauungsplans „Kronwinkl“ behandelt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Immissionsschutzbehörde, SG 41, vom 07.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 
Die Einwendungen betreffen den Bebauungsplan „Kronwinkl“. Sie werden in der Abwägung des Bebauungsplans „Kronwinkl“ behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.1.12. Landratsamt Freising, Wasserrecht, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, mit Schreiben vom 01.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.12

Sachverhalt

Stellungnahmen: 
Der Fachbereich Gewässerausbau teilt mit: Im Planungsgebiet ist kein Gewässer betroffen. Das Niederschlagswasser soll auf den Baugrundstücken versickert werden. Dies ist zu begrüßen. Für die Niederschlagswasserversickerung auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist ein Regenwasserwasserrückhaltebecken geplant, für das ein Antrag auf wasserrechtliche Gestattung eingereicht wird. Auf den Parzellen 1-4 soll das Niederschlagswasser vor der Versickerung eventuell in Zisternen gespeichert werden. Wir weisen darauf hin, dass sofern Anlagen im Grundwasser errichtet werden, eine wasserrechtliche Gestattung zu beantragen ist. Da kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung besteht, sollte dies bereits im Bebauungsplanverfahren geklärt werden. Die Stellungnahme vom 19.05.2022 bleibt daher insoweit aufrechterhalten.

Der Fachbereich Hochwasserschutz teilt mit: Das von der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 Kronwinkt betroffene Gebiet (Fl.Nrn. 972/2 (T), 972/3, 972/6, 973/11 Gde. Nandlstadt Gmk. Baumgarten) befindet sich weder in einem festgesetzten noch einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet Auch faktische Überschwemmungsgebiete sind dort nicht bekannt und das Gebiet liegt nicht innerhalb eines wassersensiblen Bereichs.
Anzumerken ist aber, dass die FI.Nr. 936 Gde. Nandlstadt Gmk. Baumgarten nicht existiert. Stattdessen gibt es die FI.Nr. 936 Gmk. Nandlstadt. Es wird davon ausgegangen, dass anstelle der Fl.Nr. 936 die Fl.Nr. 263 Gde. Nandlstadt Gmk. Baumgarten gemeint ist?
Einwendungen bestehen daher grds. nicht gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28.

Das von der 2.Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Gebiet (Fl.Nrn. 398 und 399 Gde. und Gmk. Nandlstadt) befindet sich weder in einem vorläufig gesicherten noch in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet Ein ermitteltes Überschwemmungsgebiet HQ100 oder HQextrem liegt dort unserem Kenntnisstand nach nicht vor. Die Flächen liegen jedoch im wassersensiblen Bereich. Darauf wurde bereits mit Stellungnahme vom 19.05.2022 hingewiesen. Außerdem wurde darüber informiert, dass wassersensible Bereiche ein erster Hinweis auf ein faktisches Überschwemmungsgebiet sein können, eine hinreichend konkrete Aussage oder Abgrenzung eines faktischen Überschwemmungsgebiets aber nicht daraus ableitbar ist. Es wurde damals darauf hingewiesen, dass -sofern der Gemeinde insbesondere durch fachliche Einwendungen Erkenntnisse über eine mögliche Betroffenheit HQ100-relevante Rückhalteflächen zugehen- der BayVGH (Urteil v. 16.12.2016, 15 N 15.120 I) von den Gemeinden vor Schlussabwägung und Satzungsbeschluss weitere Ermittlungen und Bewertungen verlangt. Dies soll sicherstellen, dass der für die Abwägung zugrunde zu legende Sachverhalt (keine Betroffenheit von 1-HQ100-relevanten Rückhalteflächen durch die Planung) richtig ist, um die abstimmenden Gemeinderatsmitglieder hierüber in einen entsprechenden Kenntnisstand zu versetzen. In den Unterlagen wird hierzu festgehalten, dass die betroffenen Grundstücke in einem wassersensiblen Bereich liegen, HQ100-relevante Rückhalteflächen aber nicht betroffen sind.
Einwendungen gegen das geplante Vorhaben zur 2. Änderung des FNP bestehen daher grds. ebenfalls nicht.
Rechtsgrundlage: WHG, BayWG
Möglichkeiten der Überwindung: vgl. oben

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Wasserrecht, vom 01.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 
Die Abschnitte, die den Bebauungsplan „Kronwinkl“ betreffen, werden in der Abwägung des Bebauungsplans „Kronwinkl“ behandelt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Wasserrecht, vom 01.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 
Die Abschnitte, die den Bebauungsplan „Kronwinkl“ betreffen, werden in der Abwägung des Bebauungsplans „Kronwinkl“ behandelt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.1.13. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 19.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.13

Sachverhalt

Stellungnahme:
Inhalt der Flächennutzungsplanänderung im vorliegenden Verfahrensschritt ist die Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf (ca. 0,45 ha) mit der Zweckbestimmung Multifunktionsplatz südlich der Moosburger Straße.
Die o.g. Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 19.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 19.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.1.14. Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 01.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.14

Sachverhalt

Stellungnahme:
bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen sind für den durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz - Art. 1 des Bayer. Feuerwehrgesetzes - grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung wirksamer Löscharbeiten und Rettung von Personen) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen:

1. Das Hydrantennetz ist nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)- Arbeitsblätter W 331 und W 405 - auszubauen. Gegebenenfalls ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehern. Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist vom Kreisbrandrat gegenzuzeichnen.
2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ verwiesen.
Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Ab­
stand von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind.
3. Aus Aufenthaltsräumen von nicht zu ebener Erde liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängige Rettungswege gewährleistet sein. Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Bauhöhe unterhalb der Hochhausgrenze kann der zweite Rettungsweg auch über die Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden, wenn die Feuerwehr über das erforderliche Rettungsgerät (z.B. Drehleiter DL(K) 23-12 o.ä.) verfügt. Sofern innerhalb der Hilfstrist von 10 Minuten der zweite Rettungsweg über entsprechend ausreichende Leitern der Feuerwehr nicht sichergestellt werden kann, sind zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege (notwendige Treppen) erforderlich.
4. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg).

Im Übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung“, Fassung 2020/2021, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 35 -Brandschutz-.
Wir haben uns nur aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und diese Äußerung innerhalb der Regierung nicht abgestimmt.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, vom 01.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, die Hinweise zu beachten. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, vom 01.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, die Hinweise zu beachten. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.1.15. Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München, mit Schreiben vom 20.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.15

Sachverhalt

Stellungnahme: 
das Staatliche Bauamt Freising hat gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungs- und Flächennutzungsplans keine weiteren Einwände, sofern unsere Stellungnahme vom 01.06.2022 weiterhin ihre Gültigkeit besitzt. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising vom 20.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise der Stellungnahme vom 01.06.2022 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising vom 20.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise der Stellungnahme vom 01.06.2022 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.1.16. Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Berging 10 –Wasserturm-, 85395 Attenkirchen, mit Schreiben vom 23.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.16

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Wir verweisen auf den Beschluss TOP 4.2.2.17 des Marktes Nandlstadt vom 22.09.22

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Baumgartner Gruppe vom 23.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Baumgartner Gruppe vom 23.01.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.2. Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt mit integriertem Landschaftsplan - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Im Anschluss an die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen kann nun der Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt mit integriertem Landschaftsplan gefasst werden. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat genehmigt den vorliegenden Entwurf und beschließt die Feststellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 27.04.2023. 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, dem Landratsamt Freising die entsprechenden Unterlagen zur Genehmigung gemäß § 6 BauGB vorzulegen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt den vorliegenden Entwurf und beschließt die Feststellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nandlstadt mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 27.04.2023. 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, dem Landratsamt Freising die entsprechenden Unterlagen zur Genehmigung gemäß § 6 BauGB vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download FNPÄ Nandlstadt Kronwinkl 27-04-2023.pdf
Download FNPÄ Nandlstadt Kronwinkl Texte und Titelblatt 27-04-2023.pdf

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7. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Ortsteil Reith" mit integriertem Grünordnungsplan - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen ist abgeschlossen. Die Abwägungsergebnisse wurden entsprechend in den Planentwurf eingearbeitet. Nachdem die Mitteilung der Abwägungsergebnisse an die entsprechenden Behörden und Bürger durchgeführt wurde, kann nun der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 27 „Ortsteil Reith“ mit integriertem Grünordnungsplan gefasst werden. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat genehmigt den vorliegenden Entwurf und beschließt den Bebauungsplan Nr. 27 „Ortsteil Reith“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23.02.2023 als Satzung. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt den vorliegenden Entwurf und beschließt den Bebauungsplan Nr. 27 „Ortsteil Reith“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23.02.2023 als Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 21182489 Neubau mehrerer EFH, Gmkg. Baumgarten, Reith, Nandlstadt.pdf
Download 230329_NA_Reith_BBP_SZ.pdf
Download 230329_NA_Reith_BGR_SZ.pdf
Download Ergebnisse-Sickervesuche_1-3.pdf
Download Lageplan-Schürfgruben_1-3.pdf

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8. Aufstellung eines Bebauungsplanes "Hausmehring" auf den Fl.-Nr. 735/1, 734/4, 644, 644/3, 646 und 647/1 jew. Gem. Airischwand und auf Tfl. der Fl.-Nr. 734, 716, 647/2, 647, 775, 710, 718 jew. Gem. Airischwand - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat sich im Vergleich zum ursprünglich beschlossenen Geltungsbereich geändert. Zusätzlich sollen nun Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nr. 639 und 642 jeweils der Gemarkung Airischwand im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen. Diese Änderungen wurden mit den betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmt. Um diese Änderungen umsetzen zu können, ist zunächst der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom 24.11.2022 aufzuheben. Danach ist ein neuer Aufstellungsbeschluss mit dem neuen Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu fassen. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Hausmehring" auf den Fl.-Nr. 735/1, 734/4, 644, 644/3, 646 und 647/1 jeweils Gemarkung Airischwand und auf Teilflächen der Fl.-Nr. 734, 716, 647/2, 647, 775, 710, 718 jeweils Gemarkung Airischwand vom 24.11.2022, TOP 7 der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Hausmehring" auf den Fl.-Nr. 735/1, 734/4, 644, 644/3, 646 und 647/1 jeweils Gemarkung Airischwand und auf Teilflächen der Fl.-Nr. 734, 716, 647/2, 647, 775, 710, 718 jeweils Gemarkung Airischwand vom 24.11.2022, TOP 7 der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Alter Geltungsbereich Bebauungsplan Hausmehring.pdf
Download Neuer Geltungsbereich Bebauungsplan Hausmehring.pdf

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8.1. Aufstellung des Bebauungsplanes "Hausmehring" auf den Fl.-Nr. 735/1, 734/4, 644, 644/3, 646, 647/1 und 647/2 jew Gem. Airischwand und auf Tfl. der Fl.-Nr. 734, 716, 647, 710, 718, 639, 642 jew. Gem. Airischwand - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat sich im Vergleich zum ursprünglich beschlossenen Geltungsbereich geändert. Zusätzlich sollen nun Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nr. 639 und 642 jeweils der Gemarkung Airischwand im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen. Diese Änderungen wurden mit den betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmt. Um diese Änderungen umsetzen zu können, ist zunächst der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom 24.11.2022 aufzuheben. Danach ist ein neuer Aufstellungsbeschluss mit dem neuen Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu fassen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hausmehring“ auf den Fl.-Nr. 735/1, 734/4, 644, 644/3, 646, 647/1 und 647/2 jeweils Gemarkung Airischwand und auf Teilflächen der Fl.-Nr. 734, 716, 647, 710, 718, 639 und 642 jeweils Gemarkung Airischwand im Regelverfahren. Der beiliegende Lageplan der Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co. KG vom 27.04.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hausmehring“ auf den Fl.-Nr. 735/1, 734/4, 644, 644/3, 646, 647/1 und 647/2 jeweils Gemarkung Airischwand und auf Teilflächen der Fl.-Nr. 734, 716, 647, 710, 718, 639 und 642 jeweils Gemarkung Airischwand im Regelverfahren. Der beiliegende Lageplan der Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co. KG vom 27.04.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Neuer Geltungsbereich Bebauungsplan Hausmehring.pdf

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9. Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 1 "Baumgarten Nord-West" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses vom 28.04.2022 wurde durch das Planungsbüro ein Entwurf zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 1 „Baumgarten Nord-West“ ausgearbeitet. 

Beschlussempfehlung

Der vorliegende Entwurf zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 1 „Baumgarten Nord-West“, in der Fassung vom 27.04.2023, wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. 

Beschluss

Der vorliegende Entwurf zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 1 „Baumgarten Nord-West“, in der Fassung vom 27.04.2023, wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2022-225-BPL.pdf
Download BPL Vorentwurf_10356.pdf

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10. Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage für Damen und Herren mit Putzraum für das Waldbad im Rahmen der Städtebauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Bauamtsleiter erläutert Näheres zu dem Bauvorhaben.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage für Damen und Herren mit Putzraum für das Waldbad im Rahmen der Städtebauförderung. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage für Damen und Herren mit Putzraum für das Waldbad im Rahmen der Städtebauförderung. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Errichtung einer behindertengerechten WC-Anlage mit Abstellraum und eines Technikraumes für die Pumpenanlage für das Waldbad im Rahmen der Städtebauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Bauamtsleiter erläutert Näheres zu dem Bauvorhaben.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Errichtung einer behindertengerechten WC-Anlage mit Abstellraum und eines Technikraumes für die Pumpenanlage für das Waldbad im Rahmen der Städtebauförderung. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Errichtung einer behindertengerechten WC-Anlage mit Abstellraum und eines Technikraumes für die Pumpenanlage für das Waldbad im Rahmen der Städtebauförderung. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Schöffenwahl 2023 - Bestätigung der Vorschlagsliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö 12

Sachverhalt

Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter in Strafprozessen. Er oder sie wird von einer Gemeinde für fünf Jahre vorgeschlagen. Juristische Kenntnisse sind für das Schöffenamt nicht erforderlich. Voraussetzung für das Ehrenamt ist, dass man zwischen 25 und 70 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist. Schöffinnen und Schöffen unterstützen die hauptamtlichen Richterinnen und Richter bei ihrer Arbeit. Bei der Beratung darüber, wie hoch die Strafe für einen Täter ausfallen soll, hat ihre Stimme die gleiche Bedeutung wie die Stimme des Richters. Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre und die diesjährige Wahl zielt auf den Zeitraum 2024 – 2028 ab. 

Gemäß Nr. 1.5 der Schöffenbekanntmachung muss der Markt Nandlstadt dem Amtsgericht Freising für die Wahl der Schöffen 3 Personen vorschlagen. Deshalb wird im Rahmen der Marktratssitzung eine Auswahl der Bewerber (siehe beigefügte Tabelle) durchgeführt. Mit den 3 stimmenreichsten Bewerbern wird anschließend eine Vorschlagsliste erstellt und diese öffentlich ausgelegt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Im Anschluss an die Auslegung wird die Vorschlagsliste an das Amtsgericht Freising übersandt. Durch einen unabhängigen Wahlausschuss werden zuletzt aus allen vorgeschlagenen Personen die Schöffen gewählt und über ihre Wahl informiert.
 

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Marktgemeinderates wählten mit Hilfe gesondert vorbereiteter Stimmzettel per geheimer Wahl je 3 Personen aus der Liste mit 14 Bewerbern aus. Im Anschluss erfolgte durch Frau Doris Glück (Verwaltung) und Frau Laura Balas (Verwaltung) eine öffentlich zugängliche Auszählung statt. Dabei wurde festgestellt, welche 3 Bewerber die meisten Stimmen erhalten haben.

Beschluss

Der Markt Nandlstadt beschließt die Aufnahme von Frau Christine Heinzlmair, Herrn Florian Ferdinand und Herrn Michael Völz in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö informativ 13

Diskussionsverlauf

Marktrat Klier weist darauf hin, dass der Kartenvorverkauf für das diesjährige Fest der Sinne startet.

Der Vorsitzende erklärt zudem, dass die Rückmeldefrist für den anstehenden Ehrenamtsempfang heute ausgelaufen sei und bisher nur sehr wenig Rückmeldungen im Rathaus eingegangen sind. Er bittet, falls noch nicht geschehen, daher um nachträgliche Rückmeldung.

Weiterhin teilt der Vorsitzende mit, dass das Becken des Waldbads gereinigt und mit kleinen Reparaturen verbessert wurde. Es folgen noch kleinere Pflasterarbeiten und sollten die Werte des Wassers aus dem Einspeisebrunnen in Ordnung sein, könne nächste Woche mit dem Einlass des Wassers begonnen werden. Dies würde einige Tage in Anspruch nehmen und erst anschließend könne man die neue Filteranlage in Betrieb nehmen und eine behördliche Probeentnahme ist möglich. Sollten alle Werte den Normen entsprechen, kann das Waldbad behördlich freigegeben werden. Der Vorsitzende bittet daher dringend darum, vom vorzeitigen baden abzusehen, da dies unter Umständen die offizielle Freigabe hinauszögern kann.

Im Übrigen weist der Vorsitzende darauf hin, dass am kommenden Sonntag, den 30.04.2023 in der Hopfenhalle ein Flohmarkt stattfindet und bittet um rege Teilnahme.
Marktrat Forster fragt an, wann mit dem Aufbau eines Basketballkorbes auf dem Pausenhof der örtlichen Mittelschule gerechnet werden kann. Der Vorsitzende erklärt, dass dieser bereits bestellt wurde und derzeit noch auf die Lieferung gewartet wird. Die Schulleitung ist um die zeitnahe Aufstellung bemüht.

Datenstand vom 22.05.2023 09:23 Uhr