Datum: 14.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:58 Uhr bis 22:18 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Vorstellung des neuen Jugendpflegers Philipp Barthelme
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2 |
Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 19.09.2024 und 17.10.2024
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3 |
Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
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4 |
Antrag auf isolierte Befreiung zur Erstellung eines Gartenzaunes
- Flur-Nr. 932/98 der Gemarkung Baumgarten, Weiß-Ferdl-Str. 8
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5 |
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 31 „Hausmehring"
|
5.1 |
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
|
5.1.1 |
Stellungnahmen ohne Einwendung
|
5.1.1.1 |
Bayerischer BauernVerband Geschäftsstelle Erding - Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, vom 27.08.2024
|
5.1.2 |
Stellungnahmen mit Einwendungen oder sonstigen fachlichen Hinweisen
|
5.1.2.1 |
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Hofgraben 4, 80539 München, vom 18.07.2024
|
5.1.2.2 |
Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Abteilung Landes- und Regionalplanung, Maximilian Straße 39, 80538 München, vom 28.08.2024
|
5.1.2.3 |
Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen, vom 08.08.2024
|
5.1.2.4 |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 23.08.2024
|
5.1.2.5 |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 23.08.2024
|
5.1.2.6 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 41 Altlasten, vom 21.08.2024
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5.1.2.7 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, Tiefbauamt, vom 23.08.2024
|
5.1.2.8 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 41 Wasserrecht, vom 30.08.2024
|
5.1.2.9 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 41 Immissionsschutz, vom 28.08.2024
|
5.1.2.10 |
Wasserwirtschaftsamt München, Heßstraße 128, 80797 München vom 08.08.2024
|
5.1.2.11 |
Deutsche Telekom Technik GmbH, Siemensstr. 20, 84030 Landshut vom 26.08.2024
|
5.1.2.12 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 42 Naturschutzbehörde, vom 13.08.2024
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5.1.2.13 |
Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG, Neue Industriestr. 1, 85368 Moosburg, vom 22.08.2024
|
5.2 |
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
|
6 |
Errichtung einer weiteren Containeranlage am ehemaligen Kloster zur Erweiterung der Mittagsbetreuung (mit Abriss einer bestehenden Garage)
- Grundsatzbeschluss
|
7 |
Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Markt Nandlstadt
- Beschlussfassung
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8 |
4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung)
- Satzungsbeschluss
|
9 |
Satzung über die Aufwandsentschädigung für Gerätewarte der freiwilligen Feuerwehren des Markt Nandlstadt
- Satzungsbeschluss
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10 |
Katastrophenschutz - Beschaffung von zwei Notstromaggregaten sowie einem Dieseltank für den Fall eines Versorgungszusammenbruchs (großflächiger Stromausfall)
|
11 |
Bekanntgaben und Anfragen
|
zum Seitenanfang
1. Vorstellung des neuen Jugendpflegers Philipp Barthelme
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
informativ
|
1 |
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 19.09.2024 und 17.10.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 19.09.2024 und 17.10.2024 werden genehmigt.
Beschluss
Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 19.09.2024 und 17.10.2024 werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
informativ
|
3 |
zum Seitenanfang
4. Antrag auf isolierte Befreiung zur Erstellung eines Gartenzaunes
- Flur-Nr. 932/98 der Gemarkung Baumgarten, Weiß-Ferdl-Str. 8
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
informativ
|
4 |
Sachverhalt
Bauvorhaben:
Geländeangleichung mit L-Betonwinkelsteinen, Errichtung eines Zaunes über den Betonfertigteilen bis zu einer Gesamthöhe von 1,96 – 2,00 m ab OK-Gelände Nachbargrundstück:
Weiß-Ferdl-Str. 8, Fl.-Nr. 932/98, Gemarkung Baumgarten, 85405 Nandlstadt
Antrag für eine Isolierte Befreiung Fam. Heun, Weiß-Ferdl-Str. 8, 85405 Nandlstadt
Behandlung in der Sitzung des Marktgemeinderates am 14.11.24 zur Erteilung einer Befreiung gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kollerhölzl.
Antragsteller:
Ingolf Heun und
Porras Rodriguez de Heun
Weiß-Ferdl- Str. 8
85405 Nandlstadt
Mit Antrag vom 15.10.2024 beantragen die Antragsteller die Erstellung eines Gartenzaunes auf der zur Angleichung des Geländehöhenunterschiedes erstellten L-Winkelstützwand. Ab Oberkante Gelände Nachbargrundstück haben die Betonfertigteile eine Bauhöhe von 0,80 m, mit der Montage des Holzlattenzaunes wird eine Gesamthöhe von 1,96 m. erreicht. Entsprechend Art. 57 Abs. 7 a, BayBO ist die Erstellung eines Gartenzaunes incl. Fundament bis zu einer Höhe von 2,00 m verfahrensfrei. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Kollerhölzl ist lediglich ein Holzlattenzaun mit einer Gesamthöhe einschl. Fundament ab Gelände von 1,00 m festgesetzt. Wenn aus der umliegenden Nachbarschaft dem Antrag zur Abweichung zugestimmt wird, kann die Genehmigung als Angelegenheit der Verwaltung ohne Beschluss per Bescheid und Gebühr erteilt werden. Ist ein Einwand von Seiten eines Nachbarn vorliegend, wie in unseren konkreten Fall, ist die Abweichung bzw. Befreiung beschlussmäßig zu behandeln. Da es sich hier um eine gemeindliche Satzung ( B-Plan Kollerhölzl) handelt, ist eine Beschluss für diese Abweichung bzw. Befreiung gegenüber den Festsetzungen Nr. 1.81 des Bebauungsplanes Kollerhölzl nach Art. 63 Abs. 3 BayBO zwingend erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt der Abweichung zuzustimmen, da in der angrenzenden Nachbarschaft bereits vor drei Jahren eine Sichtschutzwand genehmigt und erstellt wurde. Die nachbarliche Genehmigung wurde zwar verweigert, dies jedoch ohne jegliche sachliche Begründung, insbesondere ohne Hinweise auf öffentlich-rechtliche Belange der Nachbarn.
Beschlussempfehlung
Die isolierte Befreiung für die Errichtung eines Zaunes über den bestehenden Betonfertigteilen auf der Flur-Nr. 932/98 der Gemarkung Nandlstadt, Weiß-Ferdl-Str. 8, wird mit einer Befreiung gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kollerhölzl“ erteilt.
Diskussionsverlauf
Marktrat Stöckeler ist generell gegen hohe Zäune, sieht aber in diesem Fall eine unbedingt erforderliche Absturzsicherung.
Marktrat Schranner merkt an, dass es gut gewesen wäre, wenn man vor der Errichtung des Zauns miteinander spricht. Marktrat Nocker (ausführende Firma der Baumaßnahme) erklärt die Hintergründe nochmals etwas genauer.
Beschluss
Die isolierte Befreiung für die Errichtung eines Zaunes über den bestehenden Betonfertigteilen auf der Flur-Nr. 932/98 der Gemarkung Nandlstadt, Weiß-Ferdl-Str. 8, wird antragsgemäß erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 31 „Hausmehring"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
- Keine Äußerung
- Gemeinde Attenkirchen, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, vom 31.07.2024
- Gemeinde Zolling, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, vom 31.07.2024
- Landratsamt Freising, SG 43, Bauleitplanung, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, vom 16.07.2024
- Landratsamt Erzbischöfliches Ordinariat München, R1, FB Pastoralraumanalyse, 80063 München vom 24.07.2024
- Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, vom 19.08.2024
- Landratsamt Freising, SG 43, Brandschutzdienststelle, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, vom 08.08.2024
Dokumente
Download Zusammenstellung der Stellungnahmen ohne Einwände.pdf
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5.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1 |
zum Seitenanfang
5.1.1. Stellungnahmen ohne Einwendung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.1 |
zum Seitenanfang
5.1.1.1. Bayerischer BauernVerband Geschäftsstelle Erding - Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, vom 27.08.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.1.1 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Erding – Freising vom 27.08.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Erding – Freising keine Einwendungen bestehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Erding – Freising vom 27.08.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Erding – Freising keine Einwendungen bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5.1.2. Stellungnahmen mit Einwendungen oder sonstigen fachlichen Hinweisen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.2 |
zum Seitenanfang
5.1.2.1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Hofgraben 4, 80539 München, vom 18.07.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.2.1 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege keine Einwendungen gegen die Planung entgegensteht, da derzeit im Bereich des Vorhabens keine Bodendenkmäler bekannt sind.
Zukünftig wird der Markt Nandlstadt bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch das Sachgebiet (B Q) und das Aktenzeichen angeben.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Auffindung bislang unentdeckter ortsfester und beweglicher Bodendenkmäler (Funde) jedoch jederzeit zu rechnen ist. Für diesen Fall nimmt der Marktgemeinderat die fachlichen Hinweise bezüglich der Meldepflicht und Anzeigepflicht auf.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege keine Einwendungen gegen die Planung entgegensteht, da derzeit im Bereich des Vorhabens keine Bodendenkmäler bekannt sind.
Zukünftig wird der Markt Nandlstadt bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch das Sachgebiet (B Q) und das Aktenzeichen angeben.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Auffindung bislang unentdeckter ortsfester und beweglicher Bodendenkmäler (Funde) jedoch jederzeit zu rechnen ist. Für diesen Fall nimmt der Marktgemeinderat die fachlichen Hinweise bezüglich der Meldepflicht und Anzeigepflicht auf.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5.1.2.2. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Abteilung Landes- und Regionalplanung, Maximilian Straße 39, 80538 München, vom 28.08.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.2.2 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Regierung von Oberbayern die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.
Die Hinweise werden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen und er teilt mit, dass sobald der Flächennutzungsplan bezüglich der verfahrensgegenständlichen Änderung angepasst/berichtigt wird der Marktgemeinderat die Regierung von Oberbayern informiert.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Regierung von Oberbayern die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.
Die Hinweise werden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen und er teilt mit, dass sobald der Flächennutzungsplan bezüglich der verfahrensgegenständlichen Änderung angepasst/berichtigt wird der Marktgemeinderat die Regierung von Oberbayern informiert.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5.1.2.3. Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen, vom 08.08.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.2.3 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen zur vorliegenden Planung bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass sich in dem überplanten Bereich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse auf. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und, dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden dürfen.
Die weiteren Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden vom Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis genommen.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in die Begründung ergänzt wird.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Hinweis, dass für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden, bereits in der Begründung unter Punkt 8.4 aufgeführt ist.
Zudem teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ und “Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ beachtet werden.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen zur vorliegenden Planung bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass sich in dem überplanten Bereich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse auf. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und, dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden dürfen.
Die weiteren Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden vom Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis genommen.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in die Begründung ergänzt wird.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Hinweis, dass für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden, bereits in der Begründung unter Punkt 8.4 aufgeführt ist.
Zudem teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ und “Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ beachtet werden.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Stellungnahme Bayerwerk Netzcenter Pfaffenhofen.pdf
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5.1.2.4. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 23.08.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.2.4 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hausmehring“ entschieden.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass auf den angrenzenden Flächen für Landwirtschaft des Geltungsbereiches die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Folgende Hinweise zum Schutz der Landwirte werden redaktionell in die Begründung oder in den Bebauungsplan mit aufgenommen:
- Unvermeidbare Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.
Auf eine ausreichende Abstandsfläche zur angrenzenden Acker- und Grünlandfläche ist zu achten, da diese von Landwirten mit modernen Arbeitsmaschinen und Geräten befahren werden und dabei nicht beeinträchtigt werden sollen.
Bei geplanten Grenzbepflanzungen, welche an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen, wird empfohlen ab einer Bewuchshöhe von 2 Metern Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück einzuhalten, um zukünftige Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen dürfen von den Maßnahmen der Ausgleichsflächen nicht beeinflusst werden.
Der Marktgemeinderat unterstützt die Empfehlung den qualitativ hochwertigen Boden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen und fügt diesen Punkt als Hinweis redaktionell in die Begründung mit ein.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hausmehring“ entschieden.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass auf den angrenzenden Flächen für Landwirtschaft des Geltungsbereiches die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Folgende Hinweise zum Schutz der Landwirte werden redaktionell in die Begründung oder in den Bebauungsplan mit aufgenommen:
- Unvermeidbare Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.
Auf eine ausreichende Abstandsfläche zur angrenzenden Acker- und Grünlandfläche ist zu achten, da diese von Landwirten mit modernen Arbeitsmaschinen und Geräten befahren werden und dabei nicht beeinträchtigt werden sollen.
Bei geplanten Grenzbepflanzungen, welche an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen, wird empfohlen ab einer Bewuchshöhe von 2 Metern Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück einzuhalten, um zukünftige Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen dürfen von den Maßnahmen der Ausgleichsflächen nicht beeinflusst werden.
Der Marktgemeinderat unterstützt die Empfehlung den qualitativ hochwertigen Boden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen und fügt diesen Punkt als Hinweis redaktionell in die Begründung mit ein.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Stellungnahme AELF.pdf
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5.1.2.5. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 23.08.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.2.5 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten und nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen sind und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.
Die Ausgleichsflächen auf den Fl.Nr. 662 und 663, Gemarkung Airischwand grenzen an Wald i.S.d. Gesetzes an. Dadurch ist mit Einwirkungen durch den vorhandenen Waldbestand wie Schatten-, Laub-, Astabwurf oder ähnlichem zu rechnen. Als Ausgleichsmaßnahme sehen wir auf der Fl.Nr. 663, Gemarkung Airischwand, aufgrund der Waldnähe, einen gestuften, strukturierten Waldrand in
Absprache mit dem AELF Ebersberg-Erding als besser geeignet.
Auf Flurnummer 663, Gemarkung Airschwand wird die Ausgleichsfläche dementsprechend angepasst und in einen gestuften, strukturierten Waldrand umgeplant. Der Ausgleichsflächenplan wird dahingehend redaktionell geändert.
Auf dem Blatt 2 „Ausgleichsflächenplanung“ wurde zunächst bei den Ausgleichsflächen „Gemarkung Nandlstadt“ angegeben. Dies wurde nun durch „Gemarkung Airischwand“ ersetzt.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten und nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen sind und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.
Die Ausgleichsflächen auf den Fl.Nr. 662 und 663, Gemarkung Airischwand grenzen an Wald i.S.d. Gesetzes an. Dadurch ist mit Einwirkungen durch den vorhandenen Waldbestand wie Schatten-, Laub-, Astabwurf oder ähnlichem zu rechnen. Als Ausgleichsmaßnahme sehen wir auf der Fl.Nr. 663, Gemarkung Airischwand, aufgrund der Waldnähe, einen gestuften, strukturierten Waldrand in
Absprache mit dem AELF Ebersberg-Erding als besser geeignet.
Auf Flurnummer 663, Gemarkung Airschwand wird die Ausgleichsfläche dementsprechend angepasst und in einen gestuften, strukturierten Waldrand umgeplant. Der Ausgleichsflächenplan wird dahingehend redaktionell geändert.
Auf dem Blatt 2 „Ausgleichsflächenplanung“ wurde zunächst bei den Ausgleichsflächen „Gemarkung Nandlstadt“ angegeben. Dies wurde nun durch „Gemarkung Airischwand“ ersetzt.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Stellungnahme AELF.pdf
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5.1.2.6. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 41 Altlasten, vom 21.08.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.2.6 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 21.08.2024.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen vorliegen.
Sollten wider Erwarten Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen im Zuge der Bauarbeiten festgestellt werden, klärt der Markt Nandlstadt mit der Bodenschutzbehörde des Landratsamts Freising das weitere Vorgehen ab.
Den Hinweis bezüglich der Aushubboden nimmt der Marktgemeinderat ebenfalls zur Kenntnis.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 21.08.2024.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen vorliegen.
Sollten wider Erwarten Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen im Zuge der Bauarbeiten festgestellt werden, klärt der Markt Nandlstadt mit der Bodenschutzbehörde des Landratsamts Freising das weitere Vorgehen ab.
Den Hinweis bezüglich der Aushubboden nimmt der Marktgemeinderat ebenfalls zur Kenntnis.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5.1.2.7. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, Tiefbauamt, vom 23.08.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.2.7 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt vom 23.08.2024.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass keine Verbreiterung der Kreisstraße auf 6,0m geplant ist. Da die Darstellung im Lageplan missverständlich ist, wird die Fläche der Straße redaktionell auf die vorhandene Straßenbreite angepasst.
Ein Gehweg auf der südlichen Seite befindet sich in Planung. Der Marktgemeinderat wird diesbezüglich auf das Tiefbauamt zukommen.
Der Marktgemeinderat wird darauf achten, dass die Sichtfelder in allen Einmündungsbereichen zu den Kreisstraßen über eine Höhe von 80cm einzuhalten sind.
Der Marktgemeinderat informiert darüber, dass die Erschließung zu dem Flurstück 644, Gemarkung Airischwand nicht über die FS 25 geplant ist, sondern über die FS41. Eine Erschließung über die FS 25 ist bereits durch die Planzeichen (s. Planzeichen 4.4) ausgeschlossen.
Ebenso ist eine gemeinsame Zufahrt der Parzellen 5 und 6 geplant. Dies wird redaktionell im Lageplan dargestellt.
Der Marktgemeinderat lässt wissen, dass die Grundstücke so zu gestalten sind, dass anfallendes
Niederschlagswasser nicht auf den öffentlichen Grund oder auf angrenzende Privatgrundstücke gelangen kann. Dieser Punkt ist textlich im Lageplan unter 7.1.4 aufgeführt.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass Versorgungsleitungen, Zufahrten/Straßenanschlüsse vor Baubeginn, Versetzungen von Ortsschildern mit den entsprechenden Behörden abzustimmen sind.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt vom 23.08.2024.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass keine Verbreiterung der Kreisstraße auf 6,0m geplant ist. Da die Darstellung im Lageplan missverständlich ist, wird die Fläche der Straße redaktionell auf die vorhandene Straßenbreite angepasst.
Ein Gehweg auf der südlichen Seite befindet sich in Planung. Der Marktgemeinderat wird diesbezüglich auf das Tiefbauamt zukommen.
Der Marktgemeinderat wird darauf achten, dass die Sichtfelder in allen Einmündungsbereichen zu den Kreisstraßen über eine Höhe von 80cm einzuhalten sind.
Der Marktgemeinderat informiert darüber, dass die Erschließung zu dem Flurstück 644, Gemarkung Airischwand nicht über die FS 25 geplant ist, sondern über die FS41. Eine Erschließung über die FS 25 ist bereits durch die Planzeichen (s. Planzeichen 4.4) ausgeschlossen.
Ebenso ist eine gemeinsame Zufahrt der Parzellen 5 und 6 geplant. Dies wird redaktionell im Lageplan dargestellt.
Der Marktgemeinderat lässt wissen, dass die Grundstücke so zu gestalten sind, dass anfallendes
Niederschlagswasser nicht auf den öffentlichen Grund oder auf angrenzende Privatgrundstücke gelangen kann. Dieser Punkt ist textlich im Lageplan unter 7.1.4 aufgeführt.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass Versorgungsleitungen, Zufahrten/Straßenanschlüsse vor Baubeginn, Versetzungen von Ortsschildern mit den entsprechenden Behörden abzustimmen sind.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Stellungnahme Tiefbau LRA FS Tiefbau (003).pdf
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5.1.2.8. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 41 Wasserrecht, vom 30.08.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.2.8 |
Beschlussempfehlung
Der Markt Nandlstadt teilt bezüglich der Abwasserentsorgung des Baugebietes Nr. 31, „Hausmehring“ folgendes mit:
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Konzept zur Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Regenwasser) erstellt. Dabei soll das Niederschlagswasser gesammelt, dezentral rückgehalten und in ein angrenzendes Oberflächengewässer (Albaner Bach) eingeleitet werden. Die Einschätzung des Landratsamtes Freising, SG 43, wonach die Genehmigungsfähigkeit der Niederschlagsentwässerung in einem späteren Wasserrechtsverfahren nicht gegeben ist, teilen wir nicht. Der sachgerechte Umgang mit Abwässern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 e, auf welchen sich das Landratsamt bezieht, ist nach unserer Ansicht gegeben. Wir verweisen hier auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München vom 08.08.2024, wonach mit dem Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung Einverständnis besteht. In diesem Konzept wurde die Entwässerung des gesamten Baugebietes betrachtet. Lediglich die Kreisstraße FS 41 verfügt über eine gesonderte Oberflächenentwässerung, welche dem Kreis obliegt. Jedoch wurden alle, vom Kreis zur Verfügung gestellten, Informationen zur Entwässerung der FS 41 aufgenommen und berücksichtigt. Wir empfehlen aber, diesbezüglich (Entwässerung der FS 41) interne Abstimmungen im Landratsamt Freising.
Das anfallende Schmutzwasser der jeweiligen Grundstücke soll mittels Kleinkläranlagen entsorgt werden. Dies geschieht bereits auf den bestehenden Grundstücken. Bei den Kleinkläranlagen handelt es sich um Indirekteinleiter und keine der Kleinkläranlagen (Neu oder Bestand) hat mehr als 50 EW. Auch die geplante Kleinkläranlage der freiwilligen Feuerwehr hat weniger als 50 EW. Trotzdem wird, abweichend vom ursprünglichen Konzept, eine separate Einleitestelle für die FFW in den Albaner Bach vorgesehen. In die Kleinkläranlage der freiwilligen Feuerwehr (und natürlich auch die der anderen Grundstücke) darf nur häusliches Abwasser eingeleitet werden.
Zum Schluss weist der Markt Nandlstadt noch darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer vor dem Einreichen der Baugenehmigung die Sickerfähigkeit des Untergrundes überprüfen muss. Sollte der Untergrund sickerfähig sein, so muss das anfallende Oberflächenwasser und das Überwasser der Kleinkläranlage zwingend auf dem Grundstück versickert werden.
Diskussionsverlauf
Marktrat Stöckeler fragt nach, ob die Unklarheiten mit dem Landratsamt Freising, Abt. SG 41 geklärt wurden und nun eine Genehmigung zu erwarten ist.
Bürgermeister Betz erklärt, dass nochmals ein gemeinsamer Termin stattgefunden hat und nun die Genehmigung in Aussicht gestellt wurde.
Beschluss
Der Markt Nandlstadt teilt bezüglich der Abwasserentsorgung des Baugebietes Nr. 31, „Hausmehring“ folgendes mit:
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Konzept zur Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Regenwasser) erstellt. Dabei soll das Niederschlagswasser gesammelt, dezentral rückgehalten und in ein angrenzendes Oberflächengewässer (Albaner Bach) eingeleitet werden. Die Einschätzung des Landratsamtes Freising, SG 43, wonach die Genehmigungsfähigkeit der Niederschlagsentwässerung in einem späteren Wasserrechtsverfahren nicht gegeben ist, teilen wir nicht. Der sachgerechte Umgang mit Abwässern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 e, auf welchen sich das Landratsamt bezieht, ist nach unserer Ansicht gegeben. Wir verweisen hier auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München vom 08.08.2024, wonach mit dem Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung Einverständnis besteht. In diesem Konzept wurde die Entwässerung des gesamten Baugebietes betrachtet. Lediglich die Kreisstraße FS 41 verfügt über eine gesonderte Oberflächenentwässerung, welche dem Kreis obliegt. Jedoch wurden alle, vom Kreis zur Verfügung gestellten, Informationen zur Entwässerung der FS 41 aufgenommen und berücksichtigt. Wir empfehlen aber, diesbezüglich (Entwässerung der FS 41) interne Abstimmungen im Landratsamt Freising.
Das anfallende Schmutzwasser der jeweiligen Grundstücke soll mittels Kleinkläranlagen entsorgt werden. Dies geschieht bereits auf den bestehenden Grundstücken. Bei den Kleinkläranlagen handelt es sich um Indirekteinleiter und keine der Kleinkläranlagen (Neu oder Bestand) hat mehr als 50 EW. Auch die geplante Kleinkläranlage der freiwilligen Feuerwehr hat weniger als 50 EW. Trotzdem wird, abweichend vom ursprünglichen Konzept, eine separate Einleitestelle für die FFW in den Albaner Bach vorgesehen. In die Kleinkläranlage der freiwilligen Feuerwehr (und natürlich auch die der anderen Grundstücke) darf nur häusliches Abwasser eingeleitet werden.
Zum Schluss weist der Markt Nandlstadt noch darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer vor dem Einreichen der Baugenehmigung die Sickerfähigkeit des Untergrundes überprüfen muss. Sollte der Untergrund sickerfähig sein, so muss das anfallende Oberflächenwasser und das Überwasser der Kleinkläranlage zwingend auf dem Grundstück versickert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Stellungnahme Wasserrecht LRA Freising Stand 30.08.2024.pdf
Download Stn 41 Wasserrecht - Ergänzung Planungsvorlage als Anlage zur Stellungnahme.pdf
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5.1.2.9. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 41 Immissionsschutz, vom 28.08.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.2.9 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des SG41 Immissionsschutz und nimmt die fachlichen Hinweise zur Kenntnis.
Der Marktgemeinderat informiert darüber, dass die Festlegung eines Dorfgebietes beinhaltet, dass die Nutzungen in diesem Gebiet durchmischt ist. Der Marktgemeinderat will sich im Geltungsbereich eine Flexibilität in der Nutzung vorbehalten und strebt daher keine explizite Nutzungsfestlegung für bestimmte Flurnummern an. Die Gebietsfestlegung mit entsprechender Nutzung unterliegt der Marktgemeinde als Planungshoheit.
Der Marktgemeinderat nimmt die Empfehlungen zu den Themen Lärm durch Feuerwehrhaus, Gasthaus Huber und Straßenverkehrslärm zur Kenntnis.
Geräuscheinwirkungen durch den Betrieb des Feuerwehrhauses sind sicher vorhanden, ihre Beurteilung fällt jedoch nicht in den Regelungsbereich der TA Lärm, denn das Feuerwehrhaus ist eine "Anlage für soziale Zwecke", deshalb ist aus Sicht der Marktgemeinde keine genauere Ermittlung notwendig.
Die Empfehlungen zur Festlegung von Maßnahmen (z.B. schalltechnisch optimierte Grundrissgestaltung, Lüftung von schutzbedürftigen Räumen über eine zur Straße abgewandte Seite, nutzungsabhängige Schalldämmmaße R´w,res der DIN 4109: 2018-01, Lüftungseinrichtungen) gegen die Straßenverkehrsbelastungen werden angenommen und auf dem Plan redaktionell ergänzt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des SG41 Immissionsschutz und nimmt die fachlichen Hinweise zur Kenntnis.
Der Marktgemeinderat informiert darüber, dass die Festlegung eines Dorfgebietes beinhaltet, dass die Nutzungen in diesem Gebiet durchmischt ist. Der Marktgemeinderat will sich im Geltungsbereich eine Flexibilität in der Nutzung vorbehalten und strebt daher keine explizite Nutzungsfestlegung für bestimmte Flurnummern an. Die Gebietsfestlegung mit entsprechender Nutzung unterliegt der Marktgemeinde als Planungshoheit.
Der Marktgemeinderat nimmt die Empfehlungen zu den Themen Lärm durch Feuerwehrhaus, Gasthaus Huber und Straßenverkehrslärm zur Kenntnis.
Geräuscheinwirkungen durch den Betrieb des Feuerwehrhauses sind sicher vorhanden, ihre Beurteilung fällt jedoch nicht in den Regelungsbereich der TA Lärm, denn das Feuerwehrhaus ist eine "Anlage für soziale Zwecke", deshalb ist aus Sicht der Marktgemeinde keine genauere Ermittlung notwendig.
Die Empfehlungen zur Festlegung von Maßnahmen (z.B. schalltechnisch optimierte Grundrissgestaltung, Lüftung von schutzbedürftigen Räumen über eine zur Straße abgewandte Seite, nutzungsabhängige Schalldämmmaße R´w,res der DIN 4109: 2018-01, Lüftungseinrichtungen) gegen die Straßenverkehrsbelastungen werden angenommen und auf dem Plan redaktionell ergänzt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Stellungnahme LRA Freising Immissionsschutz.pdf
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5.1.2.10. Wasserwirtschaftsamt München, Heßstraße 128, 80797 München vom 08.08.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.2.10 |
Beschlussempfehlung
Der Markt Nandlstadt teilt bezüglich der Abwasserentsorgung des Baugebietes Nr. 31, „Hausmehring“ folgendes mit:
Dem Konzept der Niederschlagsentwässerung wird von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes München zugestimmt.
Bezüglich der Entwässerung des gereinigten Schmutzwassers wird in der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München von einer gemeinsamen Einleitung des Kleinkläranlagen in den Albaner Bach gesprochen. Auf Grund der einzelnen Kleinkläranlagen der jeweiligen Grundstücke gehen wir hier allerdings von Indirekteinleitern aus, welche vollumfänglich dem anerkannten Stand der Technik entsprechen und nach Art. 60 BayWG genehmigt werden und später entsprechend gewartet werden.
(Siehe auch „Informationen zu Kleinkläranlagen“ 4.1.3 Bayr. Landesamt für Umwelt Stand 08/2020 )
Abweichend vom ursprünglichen Konzept, wird das Abwasser aus der Kleinkläranlage der freiwilligen Feuerwehr über eine separate Einleitestelle in den Vorfluter Albaner Bach geführt.
Beim Ansatz der einzelnen Kläranlagengrößen wird von 6-8 EW ausgegangen (2 WOE oder 1 WOE plus Einliegerwohnung). Eine Überschreitung der 8 m³/d (entspricht 53 EW) ist hier also auch nicht gegeben.
Des Weiteren wird vom Wasserwirtschaftsamt erklärt, dass nur haushaltsähnliches Schmutzwasser der freiwilligen Feuerwehr entsorgt werden darf. Andere Abwässer, wie Wasser aus Ölabscheidern, Löschwasser oder Wasser aus Übungen müssen gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Dem stimmen wir vollumfänglich zu.
Da von der Abteilung Wasserrecht im LRA Freising immer wieder eine Mengenberechnung der Einleitemengen aus den Kleinkläranlagen gefordert wird, haben wir eine Aufstellung zu den anfallenden Abflussmengen erstellt.
Nach DIN EN 12556-1, bzw. DIN 4261, Teil 1 fallen bei 53 EW 0,22 l/s an.
Diskussionsverlauf
Marktrat Schranner möchte den Begriff des Schmutzwassers der Feuerwehr nochmals genauer erläutert haben. Laut der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts müsste auch das Spritzwasser, das z. B. bei Übungen verbraucht wird, gesondert entsorgt werden.
Marktrat Klier rät dazu, im Beschluß das Wort „kontaminiert“ zu ergänzen – dies wird auch so umgesetzt.
Beschluss
Der Markt Nandlstadt teilt bezüglich der Abwasserentsorgung des Baugebietes Nr. 31, „Hausmehring“ folgendes mit:
Dem Konzept der Niederschlagsentwässerung wird von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes München zugestimmt.
Bezüglich der Entwässerung des gereinigten Schmutzwassers wird in der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München von einer gemeinsamen Einleitung des Kleinkläranlagen in den Albaner Bach gesprochen. Auf Grund der einzelnen Kleinkläranlagen der jeweiligen Grundstücke gehen wir hier allerdings von Indirekteinleitern aus, welche vollumfänglich dem anerkannten Stand der Technik entsprechen und nach Art. 60 BayWG genehmigt werden und später entsprechend gewartet werden.
(Siehe auch „Informationen zu Kleinkläranlagen“ 4.1.3 Bayr. Landesamt für Umwelt Stand 08/2020 )
Abweichend vom ursprünglichen Konzept, wird das Abwasser aus der Kleinkläranlage der freiwilligen Feuerwehr über eine separate Einleitestelle in den Vorfluter Albaner Bach geführt.
Beim Ansatz der einzelnen Kläranlagengrößen wird von 6-8 EW ausgegangen (2 WOE oder 1 WOE plus Einliegerwohnung). Eine Überschreitung der 8 m³/d (entspricht 53 EW) ist hier also auch nicht gegeben.
Des Weiteren wird vom Wasserwirtschaftsamt erklärt, dass nur haushaltsähnliches Schmutzwasser der freiwilligen Feuerwehr entsorgt werden darf. Andere Abwässer, wie Wasser aus Ölabscheidern, Löschwasser oder kontaminiertes Wasser aus Übungen müssen gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Dem stimmen wir vollumfänglich zu.
Da von der Abteilung Wasserrecht im LRA Freising immer wieder eine Mengenberechnung der Einleitemengen aus den Kleinkläranlagen gefordert wird, haben wir eine Aufstellung zu den anfallenden Abflussmengen erstellt.
Nach DIN EN 12556-1, bzw. DIN 4261, Teil 1 fallen bei 53 EW 0,22 l/s an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Stellungnahme WWA München.pdf
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5.1.2.11. Deutsche Telekom Technik GmbH, Siemensstr. 20, 84030 Landshut vom 26.08.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.2.11 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 26.08.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass die Telekom derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüft und je nach Ausgang dieser Prüfung die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen wird.
Ebenso nimmt der Marktgemeinderat den Hinweis auf, dass im Geltungsbereich sich Telekommunikationslinien der Telekom befinden und darauf zu achten ist, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Voraussetzungen, die für eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom notwendig sind, zur Kenntnis.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in die Begründung ergänzt wird.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 26.08.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass die Telekom derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüft und je nach Ausgang dieser Prüfung die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen wird.
Ebenso nimmt der Marktgemeinderat den Hinweis auf, dass im Geltungsbereich sich Telekommunikationslinien der Telekom befinden und darauf zu achten ist, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Voraussetzungen, die für eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom notwendig sind, zur Kenntnis.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in die Begründung ergänzt wird.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Stellungnahme der Telekom zum B-Plan Hausmehring_Nandlstadt.pdf
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5.1.2.12. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 42 Naturschutzbehörde, vom 13.08.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.2.12 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.
Die Ausgleichsflächen werden unverzüglich nach Inkrafttreten der Satzung an das Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde gemeldet. Die Flächen, die nicht der Marktgemeinde gehören, müssen dinglich gesichert werden. Dies geschieht durch Eintragung von Unterlassungs- und Handlungspflichten des Grundstückseigentümers in das Grundbuch. Die dingliche Sicherung wird als beschränkt persönliche Dienstbarkeit gemäß § 1090 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zusätzlich wird der Ausgleich je nach Zweck als Reallast gemäß § 1105 BGB ausgestaltet.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.
Die Ausgleichsflächen werden unverzüglich nach Inkrafttreten der Satzung an das Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde gemeldet. Die Flächen, die nicht der Marktgemeinde gehören, müssen dinglich gesichert werden. Dies geschieht durch Eintragung von Unterlassungs- und Handlungspflichten des Grundstückseigentümers in das Grundbuch. Die dingliche Sicherung wird als beschränkt persönliche Dienstbarkeit gemäß § 1090 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zusätzlich wird der Ausgleich je nach Zweck als Reallast gemäß § 1105 BGB ausgestaltet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5.1.2.13. Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG, Neue Industriestr. 1, 85368 Moosburg, vom 22.08.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.2.13 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Heinz Entsorgung GmbH vom 22.08.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass zur genannten Planung keine Einwände bestehen.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Abfallgefäße bisher zur Abholung/Entleerung regulär an der Straße durch die Anschlussteilnehmer bereitgestellt worden sind und nach der Leerung wieder zurückgeholt worden und dies auch zukünftig für Parzelle 1 gewährleitstet werden muss.
Da sich sonst aus der Planung heraus keine wesentliche Änderung an den öffentlichen Straßen ergibt, sind auch die Abfallgefäße der Neuanschlüsse dementsprechend an den o.g. Straßen bereitzustellen. Dies nimmt der Marktgemeinderat für die weitere Planung auf.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Heinz Entsorgung GmbH vom 22.08.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass zur genannten Planung keine Einwände bestehen.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Abfallgefäße bisher zur Abholung/Entleerung regulär an der Straße durch die Anschlussteilnehmer bereitgestellt worden sind und nach der Leerung wieder zurückgeholt worden und dies auch zukünftig für Parzelle 1 gewährleitstet werden muss.
Da sich sonst aus der Planung heraus keine wesentliche Änderung an den öffentlichen Straßen ergibt, sind auch die Abfallgefäße der Neuanschlüsse dementsprechend an den o.g. Straßen bereitzustellen. Dies nimmt der Marktgemeinderat für die weitere Planung auf.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5.2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
|
5.2 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) anhand des vorliegenden Entwurfs mit den beschlossenen Abwägungen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 31 „Hausmehring“ und beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) anhand des vorliegenden Entwurfs mit den beschlossenen Abwägungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2024_11_11 Hausmehring-12090 BBP GR korr.pdf
Download 241114_01_Nandlstadt_Hausmehring_Titelblatt_VZ.pdf
Download 241114_02_Nandlstadt_Hausmehring_Begründung.pdf
Download 241114_03_Nandlstadt_Hausmehring_Lageplan.pdf
Download 241114_04_Nandlstadt_Hausmehring_Bestands-und-Bewertungsplan.pdf
Download 241114_05_Nandlstadt_Hausmehring_Ausgleichsflächenplan.pdf
Download 241114_06_Nandlstadt_Hausmehring_Bodengutachten.pdf
Download 241114_08_Nandlstadt_Hausmehring_saP.pdf
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6. Errichtung einer weiteren Containeranlage am ehemaligen Kloster zur Erweiterung der Mittagsbetreuung (mit Abriss einer bestehenden Garage)
- Grundsatzbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Bereits in diesem Jahr konnte die Mittagsbetreuung für die Kinder der 1. bis 3. Klasse nur mit Müh und Not sichergestellt werden, den Schülerinnen und Schülern der 4. Klassen musste eine Absage für das gesamte Schuljahr erteilt werden. Dass die 3. Klasse überhaupt aufgenommen werden konnte, liegt ausschließlich daran, dass ein Teil der Drittklässler in die offene Ganztagsschule ausgelagert wurde. Da auch in diesem Bereich die Anmeldezahlen steigen und das Raumangebot in der Schule ebenso knapp wird, wird auch die Auslagerund im kommenden Schuljahr nicht mehr möglich sein.
Im Rahmen der Erweiterung der Grund- und Mittelschule sind zwar Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung sowie die offene Ganztagsschule eingeplant, allerdings ist mit einem Beginn der Baumaßnahmen frühestens im Frühjahr 2026 zu rechnen, mit einer Fertigstellung nicht vor Beginn des Schuljahres 2027/2028.
Damit die Betreuung der Schülerinnen und Schüler ordnungsgemäß und rechtswahrend sichergestellt werden kann, empfiehlt die Verwaltung dringend und ausdrücklich die Errichtung einer weiteren Containeranlage parallel und baugleich zum bereits bestehenden Containeranbau.
Um ausreichend Platz hierfür zu schaffen, müsste zudem die bestehende Garage abgerissen werden.
Für die Gesamtmaßnahme (Abriss, Containeranlage, Fundamente, Leitungen, Bodenbeläge, Installationen etc.) rechnet die Verwaltung mit Kosten von 200.000,00 € bis 250.000,00 €.
Die Beschaffung der Containeranlage könnte wieder im Rahmen eines Mietkaufs erfolgen, sodass der Markt Nandlstadt am Ende der Vertragslaufzeit die Wahl zwischen einem Kauf (mit Anrechnung der bis dahin geleisteten Zahlung) oder der Rückgabe der Container hätte.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat genehmigt die Errichtung einer weiteren baugleichen Containeranlage am ehemaligen Kloster mit Abriss der bestehenden Garage zur Erweiterung der Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende (Vergleichs-)Angebote einzuholen und eine genehmigungsfähige Planung auszuarbeiten.
Diskussionsverlauf
Marktrat Stöckeler hat Bedenken zum Abriss der Garage, hier liegt jedoch keine Abklärung mit dem Denkmalschutz vor.
Marktrat Klier hat ebenfalls Bedenken in Sachen Denkmalschutz, zudem wird eine Unterbringung von weiteren Kindern dort die Parkplatzsituation noch mehr verschärfen.
Markträtin Rauscher erklärt, dass ihr die Kosten für eine vorübergehende Lösung viel zu hoch sind und bittet darum, dass nochmals geprüft wird, ob die Mittagsbetreuung nicht doch in eine bereits vorhandene Liegenschaft der Marktgemeinde umziehen kann.
Herr Reithmeier erklärt, dass die Zahlen der zu betreuenden Kinder noch steigen werden und die Marktgemeinde im Moment sehr viele Anforderungen stellt, die die beantragenden Eltern erfüllen müssen, um überhaupt einen Betreuungsplatz zu bekommen.
Markträtin Thiermann-Mayrhofer merkt an, dass wir viel mehr Kinder als Plätze haben und das „Provisorium“ vielleicht auch länger steht als jetzt angedacht.
Marktrat Kühner hat auch große Bedenken wegen der hohen Kosten und geht davon aus, dass mit den vorhandenen Liegenschaften sicher eine Lösung gefunden werden könnte.
Marktrat Mayer fragt nach, wie viele Plätze so geschaffen werden können und merkt auch an, dass ihm ein Gesamtkonzept für das Kloster-Gebäude fehlt.
Marktrat Stöckeler informiert, dass nun die Verkehrsanbindung mit den Bussen neu getaktet wurde und es jetzt arbeitnehmerfreundlichere Busverbindungen gibt. Es ist zu erwarten, dass vielleicht einige Mütter, die mangels Möglichkeiten bisher zu Hause waren, nun wieder ins Arbeitsleben einsteigen und deshalb evtl. sogar noch mehr Plätze in der Mittagsbetreuung benötigt werden.
Markträtin Thiermann-Mayrhofer erklärt, dass ihr ein langfristiges Gesamtkonzept fehlt.
Marktrat Klier erklärt die Problematik für eine dringliche Lösung und lobt Bauamtsleiter Pichlmaier, der sich sehr engagiert hat und dass es im Moment wohl keine andere Lösung gibt.
Markträtin Schillinger missfallen auch die hohen Kosten für relativ wenig geschaffene Plätze. Sie bittet auch darum, dass Schulräume mit genutzt werden sollen.
Marktrat Urbanek fragt nach dem Wiederverkaufswert, um evtl. wieder etwas von den Kosten zurückzubekommen, wenn die Container-Anlage nicht mehr benötigt wird.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Errichtung einer weiteren baugleichen Containeranlage am ehemaligen Kloster mit Abriss der bestehenden Garage zur Erweiterung der Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende (Vergleichs-)Angebote einzuholen und eine genehmigungsfähige Planung auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Kühner beantragt namentliche Erwähnung seiner Gegenstimme.
Dokumente
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7. Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Markt Nandlstadt
- Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat genehmigt den Entwurf der Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Markt Nandlstadt und beschließt diese als verbindliche Richtlinien.
Diskussionsverlauf
Marktrat Klier hat Bedenken wegen der Rechtssicherheit dieser Leitlinie – kann eine übergeordnete Instanz diese „aushebeln“?
Marktrat Kühner bemängelt die fehlende Aufteilung der ausgewiesenen Fläche in die Gemeindeteile, außerdem sind seiner Meinung nach die Mindestabstände zu gering.
Marktrat Forster merkt an, das für Airischwand sicher noch mehr Anträge kommen.
Marktrat Stöckeler hat Bedenken, dass die Anschlussmöglichkeiten in manchen Ortsteilen vielleicht nicht so gegeben sind, Hausmehring und Airischwand bieten sich an und sind gut geeignet.
Marktrat Mörwald geht davon aus, dass die Empfehlungen nicht umgesetzt werden, da es sich ja „nur“ um eine Leitlinie handelt.
Marktrat Schranner ist der Meinung, dass jeder Antrag einzeln beleuchtet und entschieden werden muss.
Marktrat Schönegge begrüßt die Leitlinie, da Photovoltaik-Anlagen ja auch sinnvoll für die Landwirtschaft sind. Allerdings müssen öffentliche Wege zur Verfügung stehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt den Entwurf der Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Markt Nandlstadt und beschließt diese als verbindliche Richtlinien.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Kühner beantragt namentliche Erwähnung seiner Gegenstimme.
Dokumente
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8. 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung)
- Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
In § 6 Abs. 2 der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung ist die sog. „Geschwisterkinder-Ermäßigung“ geregelt. Systematik sollte sein, dass das älteste Kind die volle Gebühr bezahlt, das zweite und dritte Kind prozentual weniger. Ab dem 4. Kind wir keine Gebühr fällig.
Die bisherige Formulierung hat dies nicht deutlich herausgearbeitet, die neue Formulierung soll dies nun klarstellen.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat genehmigt den Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) und beschließt diesen als Satzung.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt den Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) und beschließt diesen als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download 4. Änderungssatzung zur Kindertageseinrichtungsgebührensatzung.pdf
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9. Satzung über die Aufwandsentschädigung für Gerätewarte der freiwilligen Feuerwehren des Markt Nandlstadt
- Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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14.11.2024
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ö
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informativ
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9 |
Sachverhalt
Für die Gerätewarte der freiwilligen Feuerwehren gibt es bislang keine offizielle Regelung über eine angemessene Entschädigung. Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit Sebastian Kühner nun einen entsprechenden Satzungsentwurf ausgearbeitet, um eine einheitliche Regelung für die gemeindeeigenen Wehren zu erreichen.
Bisher erhält jeder Gerätewart der Feuerwehren des Markt Nandlstadt eine monatliche Aufwandsentschädigung von 12,78 Euro; insgesamt zahlt der Markt Nandlstadt also monatlich 51,12 Euro.
Es werden zwei Varianten vorgestellt. Bei beiden Varianten ist darauf geachtet worden, dass insbesondere die Gerätewarte der kleinen Wehren nicht schlechter gestellt werden.
Variante 1 beinhaltet eine prozentuale Berechnung der Aufwandsentschädigung der Gerätewarte. Diese richtet sich nach der Entschädigung des jeweiligen Kommandanten und beträgt 40 %.
Diese Variante würde den Markt Nandlstadt monatlich 158,48 Euro kosten und jährlich handelt es sich um eine Kostensteigerung von 16,6 %.
Bei der Variante 2 erhalten die Gerätewarte der Feuerwehren Airischwand und Figlsdorf/Aiglsdorf einen monatlichen Mindestbetrag von 13 Euro und die Gerätewarte der anderen beiden Feuerwehren 25 % der Aufwandsentschädigung von den jeweiligen Kommandanten. Hier entstehen monatliche Kosten i. H. v. 108,15 Euro; jährlich ist es eine Kostensteigerung von 6,6 %.
Sofern es Erhöhungen bei der Aufwandsentschädigung für die ersten Kommandanten gibt, können bei der Variante 2 nicht automatisch höhere Mindestbeträge ausbezahlt werden. Hier muss die Satzung ggf. dann angepasst werden.
Diskussionsverlauf
Marktrat Stöckeler hat noch Fragen zur Variante 2, diese wurden beantwortet.
Markträtin Thiermann-Mayrhofer erkennt das Engagement an und plädiert auf alle Fälle für die Erhöhung lt. Variante 1.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt den Entwurf der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Gerätewarte der freiwilligen Feuerwehren des Marktes Nandlstadt und beschließt diese – mit Variante 1 in § 4 – als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Katastrophenschutz - Beschaffung von zwei Notstromaggregaten sowie einem Dieseltank für den Fall eines Versorgungszusammenbruchs (großflächiger Stromausfall)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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14.11.2024
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Der Arbeitskreis „Strom-Blackout“ hat sich in insgesamt fünf Treffen intensiv mit dem Szenario eines möglichen flächendeckenden und länger andauernden Stromausfalles im Gemeindegebiet des Marktes Nandlstadt beschäftigt.
Involviert hierbei waren die drei Bürgermeister des Marktes Nandlstadt, Feuerwehrreferent Sebastian Kühner, die Kommandanten mit Stellvertretern der Freiwilligen Feuerwehren Aiglsdorf/Figlsdorf, Airischwand, Baumgarten und Nandlstadt, KBM Michael Wagensonner, KBI Roman Bittrich sowie GL Michael Reithmeier für die Verwaltung. Vereinzelt wurden auch andere externe Berater wie z. B. die Firma Sedlmeier Umwelttechnik als Betreiber der gemeindlichen Kläranlage hinzugezogen.
Bzgl. der Notfallbesetzung in den Feuergerätehäusern der Standortfeuerwehr Nandlstadt und den Ortsfeuerwehren möchte man grundsätzlich auf das ausgearbeitete „Leuchtturm-Konzept“ des Landkreises Freising zurückgreifen. Von Stefan Bauer (Kommandant FFW Nandlstadt) wurde auf dieser Basis bereits ein Notfallplan für außergewöhnliche Ereignisse für die Feuerwehren des Markes Nandlstadt ausgearbeitet. Hierauf aufbauend wird auch noch die Besetzung anderer Stellen, insbesondere des Rathauses konzeptionell geregelt.
Zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Kommunikations- und Infrastruktur im Gemeindegebiet wurden primär das Feuerwehrgerätehaus Nandlstadt sowie das Rathaus auserkoren.
Das Feuerwehrgerätehaus Nandlstadt bietet sich aufgrund der Lage sowie der Kapazität und Ausstattung als Einsatzzentrale an. Das Rathaus als administrative Zentrale und Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bietet ebenso den geeigneten Rahmen.
Das Feuerwehrgerätehaus als KatS-Leuchtturm erfüllt hierbei insbesondere folgende Aufgaben:
- Notrufmeldestelle für Bürgerinnen und Bürger
Versorgungsstelle für örtliche Feuerwehr und KatS-Hilfskräfte
Kraftstoffversorgung für örtliche Feuerwehreinsatzkräfte
Führungsstelle der Einsatzkräfte
Vorübergehende Kühlung lebenswichtiger Medikamente
Notfallmäßige Ladung von lebenswichtigen Geräten
Dem Rathaus wiederrum kommt insbesondere als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger (bei Nicht-Notfällen) eine gewichtige Rolle zu. Auch die Koordination von Spontanhelfern bzw. Helferkreisen, ggf. die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern, die Kommunikation mit anderen Behörden und Organisationen sowie die Kanalisierung und Verteilung von Informationen u.v.a. wird hier zentral geschehen. Hierfür sind auch die Aufrechterhaltung der IT sowie der Heizzentrale von essentieller Bedeutung.
Der Arbeitskreis empfiehlt für beide Gebäude jeweils die Anschaffung eines mobilen Notstromaggregates mit einer maximalen Leistung von 65 kVA sowie benötigtem zusätzlichem Anbau (CCE-Steckdosen 400V, 230V-Schukosteckdosen, Einspeisevorrichtung etc.). Grundsätzlich wurden auch Geräte mit geringerer Leistung diskutiert, der Preisunterschied zu einem 44kVA-Gerät ist jedoch marginal (rund 2.500,00 Euro netto). Auch muss berücksichtigt werden, dass zum Feuerwehrgerätehaus zusätzlich der Bauhof mitversorgt werden muss. Die Kosten für die Anschaffung betragen ca. 39.000,00 Euro (Stand 01/2024).
Zusätzlich soll zur Sicherstellung der Kraftstoffversorgung der örtlichen Einsatzkräfte ein neuer Dieseltank mit einem Fassungsvermögen von ca. 9.000 Litern und Zapfsäule beschafft werden, welcher auf dem Gelände des Bauhofs installiert wird. Hierfür würden geschätzte Kosten in Höhe von 10.000,00 Euro entstehen.
Im Haushalt für das Jahr 2024 wurden insgesamt 50.000,00 Euro für den Katastrophenschutz veranschlagt. Die vom Arbeitskreis vorgeschlagenen Beschaffungen bewegen sich innerhalb dieses Rahmens.
Für eine evtl. über die vorstehend geschilderten Maßnahmen hinausgehende Stromversorgung im Gemeindegebiet wird der Arbeitskreis zu gegebener Zeit ein ausführliches Konzept erstellen. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wäre der Markt Nandlstadt jedoch zumindest schon einmal für den Notfall gerüstet und handlungsfähig.
Die Verwaltung unterstützt die Vorschläge des Arbeitskreises ausdrücklich und bittet den Marktgemeinderat um Zustimmung zur Beschaffung der beiden Notstromaggregate sowie des Dieseltanks.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat genehmigt die Anschaffung von zwei Notstromaggregaten samt Zubehör sowie eines neuen Dieseltanks wie vorgestellt und ermächtigt die Verwaltung, die Beschaffung vorzunehmen.
Diskussionsverlauf
Marktrat Kühner erläutert nochmal die Herangehensweise an die Problematik und erklärt die Notwendigkeit der Maßnahmen.
Marktrat Mayer erklärt, dass es keine ernsthafte Anfrage bei der Tankstelle wegen Betankungen im Notfall gab. Außerdem hat er Bedenken wegen der laufenden Kosten (Prüfungen, TÜV usw.).
Marktrat Nocker fragt nach, ob denn die Stromversorgung in den beiden Notfallstationen dann auch für die Bürger bei Notfällen zur Verfügung steht.
Marktrat Stöckeler merkt an, dass man darauf achten sollte, dass die Aggregate nicht nur mit Diesel, sondern auch mit zukünftigen Kraftstoffen (z. B. e-fuel) betankt werden können. Außerdem sollte auch die Versorgung der Kläranlage gewährleistet sein.
Marktrat Mörwald hat noch Fragen zum „Leuchtturm-Konzept“. Außerdem wirft er die Frage nach kleineren Aggregaten wegen Kostenersparnis in den Raum. Ebenso müssen diese Aggregate gewartet werden.
Marktrat Klier merkt an, dass ja dann auch weitere Planungen anstehen und schlägt eine Image-Kampagne zur Information für die Bürger vor. Außerdem bedankt er sich ausdrücklich bei Marktrat Kühner für das große Engagement.
Marktrat Forster ist der Meinung, dass das Tankvolumen zu groß berechnet ist, auch die Leistung der Aggregate scheint ihm zu groß zu sein. Lieber sollten mehrere kleine Aggregate angeschafft werden, um mehrere Liegenschaften zu versorgen.
Auch Marktrat Krojer ist der Meinung, dass mehrere kleine Aggregate sinnvoller wären und will auch die Frage geklärt haben, warum es keine Anfrage bei der Tankstelle gab.
Marktrat Buchberger dankt dem Arbeitskreis für ihre Arbeit und gibt zu bedenken, dass ein kleinerer Tank möglicherweise auch weniger Folgekosten (Wartung usw.) nach sich zieht. Außerdem würden mehrere kleine Geräte auch mehr Flexibilität in der Versorgung bedeuten. Und es muss auch geklärt werden, wie die großen Geräte transportiert werden könnten.
Marktrat Schranner gibt zu, dass alles vielleicht etwas überdimensioniert berechnet ist, aber im Notfall müssen das Rathaus und die Feuerwehr einfach „laufen“.
Marktrat Löffler sieht die Notwendigkeit dieser Maßnahmen gar nicht, ein Ernstfall ist ihm zu unwahrscheinlich.
Marktrat Nocker ist der Meinung, dass alle Feuerwehren Aggregate haben sollten – deshalb lieber etwas kleinere anschaffen, dafür aber mehr Geräte.
Marktrat Mayer befürwortet das Konzept, erkennt die Arbeit des Arbeitskreises an und bedankt sich für das Engagement. Außerdem betont er, dass dies wahrscheinlich nur der Einstieg in die ganze Thematik ist.
Marktrat Stöckeler gibt nochmal Erklärung zu seiner ersten Wortmeldung wegen der Kraftstoffversorgung ab.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Anschaffung von zwei Notstromaggregaten samt Zubehör sowie eines neuen Dieseltanks wie vorgestellt und ermächtigt die Verwaltung, die Beschaffung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9
zum Seitenanfang
11. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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14.11.2024
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ö
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informativ
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11 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet über den Sachstand bezüglich der Errichtung neuer Urnenerdgräber am Friedhof Nandlstadt. Nach Fertigstellung des Leistungsverzeichnisses wurde an zehn Firmen (auch außerhalb des Landkreises) eine Angebotsanfrage geschickt. Submission ist am 21.11.2024
Außerdem gibt der Vorsitzende noch folgendes bekannt:
- Termin für die Bürgerversammlung wurde auf 17.12.2024 um 19.00 Uhr in der alten Schulturnhalle festgelegt.
- Das Hallenbad ist seit 04.11.2024 wieder geöffnet.
- Am Pausenhof der Schule steht aktuell noch ein Bauzaun um die frisch angesäten Grünflächen zu schützen.
- Glasfaserausbau geht gut voran, bis 06.12.2024 wird dieses Jahr noch gearbeitet (dann Winterpause). Abgeschlossen werden die Arbeiten im Frühjahr 2025.
- Stand Verbesserungsbescheide:
Bisher wurden ca. 1.000 Bescheide verschickt und mit Stand vom 14.11.2024
€ 1.400.516,02 bezahlt. Es gingen 94 Widersprüche ein (60 % berechtigt, 40 % unberechtigt).
Marktrat Forster fragt nach, ob die Förderung für das Hochwasserschutzkonzept erhalten wurde.
Marktrat Kühner bittet um einen Vorab-Termin mit den Feuerwehrkommandanten, der Geschäftsführung und dem Bürgermeister vor den Haushaltsverhandlungen für 2025. Außerdem bittet er um Information bezüglich des Sachstandes Fachmarktzentrum.
Marktrat Klier informiert zum Christkindl-Markt 2024 vom 06.12.2024 bis 08.12.2024.
Marktrat Mayer fragt nach, ob die Reparatur der Lampe vor dem Rathaus beauftragt ist.
Außerdem bittet er darum, dass das Parkplatzproblem bei der Schule (Freisinger Straße) genauer beobachtet und dann auch gelöst wird, bevor ein Unfall passiert.
Marktrat Urbanek fragt nach, ob Förderungen für die Bäder beantragt wurden.
Datenstand vom 05.12.2024 13:40 Uhr