Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu Beginn der neuen Gemeinderatsperiode muss die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts neu erlassen werden.
Den Entwurf der Satzung erhalten die Gemeinderäte in der Anlage. Die wesentlichen Änderungen zur bisherigen Satzung sind wie folgt:
- Die Anzahl der Mitglieder im Bau- und Umweltausschuss sowie im Haupt- und Kulturausschuss beträgt jeweils
10 Mitglieder
- Die monatliche Pauschale für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder wird von bisher 25,00 € auf 35,00 € erhöht
- Das Geld für die Teilnahme an Sitzungen wurde von 25,00 € auf 35,00 € erhöht
- Die Entschädigung für Fraktionsvorsitzende wurde von 50,00 € pro Monat auf 75,00 € pro Monat erhöht
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht in der vorliegenden Fassung. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht in der vorliegenden Fassung. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.08.2020 14:13 Uhr