Erlass einer Geschäftsordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Anhang erhalten Sie den Entwurf der Geschäftsordnung für die kommende Legislaturperiode. Maßgebliche Änderungen zu der bisherigen Geschäftsordnung sind wie folgt:
- Aufnahme einer Regelung zum Umgang mit elektronischen Dokumenten und Medien (§ 4)
- Anpassung der Anzahl der Gemeindetafeln (§ 37 Abs. 3)
Zudem wurde der Verfügungsbetrag des Ersten Bürgermeisters in § 13 Abs. 2 Nr. 2 a dritter Spiegelstrich angepasst. Dieser betrug bisher 25.000 Euro. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt einen Betrag zwischen 4 und 5 Euro pro Einwohner. Bei derzeit ca. 9.900 Einwohner ergäbe dies einen Betrag in Höhe von ca. 45.000 Euro. Die nachfolgenden Beträge orientieren sich ebenfalls an dieser Empfehlung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Geschäftsordnung. Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Erster Bürgermeister Winkler verweist auf folgende Änderung in der Geschäftsordnung:
- § 37 Art der Bekanntmachung, Punkt 5 (Seite 23)
Hier soll bei Unterfahlheim der Aushang in der Siedlung gestrichen werden
- § 17 Weitere Bürgermeister, weitere Stellvertreter, Aufgaben (Seite 13)
Die Nummerierung der Absätze muss korrigiert werden. Absatz 3 und 4 werden zu Absatz 2 und 3.
- § 32 Aufgaben (Seite 21)
Hier muss das Wort „mündlich“ im dritten Satz eingefügt werden.
„Ist das nicht möglich, so werden sie in der nächsten Sitzung mündlich oder schriftlich beantwortet.“
Gemeinderatsmitglied Kaimer beantragt § 32 Satz 4 zu streichen.
Beschluss 1
§ 32 Satz 4 der Geschäftsordnung soll gestrichen werden
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 19
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Geschäftsordnung mit den erwähnten Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.08.2020 14:13 Uhr