Bauantrag - Errichtung eines Doppelhauses, Feldstr. 11, 89278 Nersingen, Fl.Nr. 875/7 Gem. Straß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.09.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich in der Feldstraße 11, GT Straß im Geltungsbereich des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Weißenhorner Sträßle“ – Straß. 

Der Bebauungsplan sieht im Bereich der Fl.Nr. 875/7, Gemarkung Straß ein Allgemeines Wohngebiet mit max. zweigeschossiger Bebauung vor. Im Plangebiet sind für Hauptgebäude nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 27 - 38 Grad zulässig. Die Grundflächenzahl wurde auf 0,3 (30% der Grundstücksfläche überbaubar) und die Geschossflächenzahl auf 0,6 (60% der Grundstücksfläche ist als Wohnfläche auf allen Stockwerken zulässig) festgelegt. Im gesamten Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans sind die Firstrichtungen vorgegeben.

Die Bauherren beabsichtigen auf dem Grundstück Fl.Nr. 875/7, Gemarkung Straß ein Doppelhaus zu errichten. In diesem Bereich des Bebauungsplans sind Einzelhäuser sowie Doppelhäuser ausdrücklich zulässig, jedoch wurden die überbaubaren Flächen (Baufenster) relativ eng gefasst. Um eine plangemäße Bebauung mit einem Doppelhaus realisieren zu können, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des BPlans notwendig. Die Baugrenze wird im südlichen Teil des Bauplatzes um ca. 7,00 Meter überschritten die restlichen ca. 6,80 Meter befinden sich innerhalb des Baufensters. Im Plangebiet wurden bereits Befreiungen für geringfügigere Überschreitungen der Baugrenze erteilt. Im gesamten Gemeindegebiet wurden jedoch mehrfach Bauvorhaben genehmigt die komplett außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen realisiert wurden.
Um das Vorhaben in dieser Form genehmigen zu können, ist auch eine Abweichung bzw. Abstandsflächenübernahme nötig, dies wurde vom Planer bereits berücksichtigt und auch vom benachbarten Grundstückeigentümer bereits unterzeichnet. Die Abstandflächen des Gebäudes erstrecken sich auf die benachbarten Erweiterungsflächen des Friedhofs Straß. Die Übernahme der Abstandsflächen hat keinerlei negative Auswirkungen auf eine evtl. Erweiterung des Friedhofs. 
Unter der Prämisse eine gewisse Nachverdichtung innerhalb der bestehenden Ortsteile zu fördern und der Tatsache, dass durch diese Befreiung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, nachbarschaftsrechtliche Belange nicht ersichtlich sind und das Vorhaben städtebaulich nicht relevant ist, kann die nötige Befreiung aus Sicht der Verwaltung erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.01.2022 11:00 Uhr