Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Entlastung der Jahresrechnung 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nachdem das Ergebnis der Jahresrechnung durch den Gemeinderat festgestellt worden ist, kann die Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung erfolgen (Art. 102 Abs. 3 GO). Bei der Beratung und der Beschlussfassung zur Entlastung der Jahresrechnung ist der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung nach Art. 49 GO persönlich beteiligt. Die Leitung der Sitzung übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt sein Stellvertreter.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15.02.2022 das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis festgestellt, sodass hierfür die Entlastung erteilt werden kann.

Beschlussvorschlag

Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2019 der Gemeinde Nersingen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Beschluss 1

Die persönliche Beteiligung von Ersten Bürgermeister Erich Winkler wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2019 der Gemeinde Nersingen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2022 14:42 Uhr