Bebauungsplan "Feuerwehrhaus Fahlheim" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt



Gegenstand (2.):        Vorentwurf des Bebauungsplanes "Feuerwehrhaus Fahlheim" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung
  • Einleitungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung "Feuerwehrhaus Fahlheim"
  • Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 
"Feuerwehrhaus Fahlheim"
  • Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

I.        Ausgangslage, Anlass der Planung

Anlass der Planung ist der notwendige Neubau eines neuen und zeitgemäßen Feuerwehrgerätehauses sowie den dazugehörigen Hof- und Parkplatzflächen für die Freiwillige Feuerwehr Fahlheim. 

Die Freiwillige Feuerwehr Fahlheim ist derzeit auf 2 Standorte verteilt im Gerätehaus Veilchenweg (Unterfahlheim) sowie im Gerätehaus Straßer Weg (Oberfahlheim) untergebracht. Beide Standorte sind flächenmäßig begrenzt und die Räumlichkeiten entsprechen nicht mehr den Anforderungen an diese Einrichtung. 

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat von Nersingen den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses an einem zentralen Standort auf den Grundstücken Flur Nr. 271 und 271/2 südlich von Oberfahlheim beschlossen. Die derzeitigen Standorte sollen aufgelöst werden.
Um das neue Feuerwehrgerätehaus planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler Flächennutzungsplanänderung erforderlich.


Il.        Angaben zum Bestand

Das Plangebiet befindet sich südlich der St 2509 zwischen den beiden Ortsteilen Oberfahlheim und Unterfahlheim. Die Fläche wird derzeit als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt. 
Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Trasse der St 2509 begrenzt. Im Süden und Osten schließen intensiv genutzte Acker und Wiesenflächen an. Südlich befindet sich in tieferer Lage die bestehende Wohnbebauung des Bebauungsplans "Südlich der B10".
Im weiteren Umfeld kommt im Norden und Westen die Wohnbebauung von Oberfahlheim zum Liegen. Südlich und östlich grenzen weitere, landwirtschaftlich genutzte Acker- und Wiesenflächen an. 

Das Gelände innerhalb des Geltungsbereichs weist keine nennenswerten Höhenunterschiede auf. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Nr. 271 und 271/2 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 309/1 (Feldweg Richtung Süden) sowie Nr. 267 (Feldweg Richtung Osten) und weist eine Flächengröße von ca. 10.880 m² auf.


Ill.        Geplante Bebauung

Zur Neugestaltung des Plangebietes wurde vom Ingenieurbüro Müller, Weißenhorn, ein Grobkonzept erstellt. Die Planung sieht dabei einen Flachdachbaukörper mit bis zu 2 Vollgeschossen vor. Im Erdgeschoss des Hauptbaukörpers sind dabei die Umkleideräume, eine Werkstatt sowie die Schlauchpflegeanlage untergebracht. Im Obergeschoss sind Schulungsräume mit den dazugehörigen Nebenräumen vorgesehen. Westlich an den Hauptbaukörper angrenzend ist eine Fahrzeughalle für 3 Einsatzfahrzeuge vorgesehen.

Die Gebäudehöhen sind im Bereich des 2-geschossigen Gebäudeteils mit ca. 6,70 m über dem derzeit anstehenden Gelände vorgesehen. Der 1-geschossige Gebäudeteil ist mit einer Höhe von ca. 3,60 m sowie die Fahrzeughalle mit einer Höhe von ca. 5,60 m geplant. 

Die Zu- und Abfahrt der Einsatzfahrzeuge sowie der PKW´s erfolgt von der St 2509 aus über eine neu geplante Zufahrtsstraße auf das Grundstück des Feuerwehrhauses. Des Weiteren ist für eine sicherere Fußläufige Querung der St 2509 etwas östlich des Plangebiets eine Querungshilfe vorgesehen.


IV.        Art der Verfahrensbetreuung

Die Planung wird als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB mit zwei Beteiligungsschritten gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt.


V.        Vorgesehene Festsetzungen im Bebauungsplan / Verfahrensbearbeitung

Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen vorgesehen:

Art der baulichen Nutzung:                Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung                                                 Feuerwehrhaus

Maß der baulichen Nutzung:                Grundflächenzahl (GRZ): 0,6
                                       Maximal zulässige Gebäudehöhe (OK): 10,0 m
       
                                       
Überbaubare Grundstücksfläche:        durch Baugrenzen bestimmt

Bauweise:                                abweichende Bauweise, 
                                               abweichend von der offenen Bauweise sind Gebäude 
                                               mit einer Länge von über 50 m zulässig 

Dachform:                         Satteldächer und Zeltdächer mit einer Neigung von 15-40° sowie Pultdächer, versetzte Pultdächer und Flachdächer

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss, beschließt die Einleitung der Flächennutzungsplanänderung "Feuerwehrhaus Fahlheim" gem. § 8 Abs.3 BauGB sowie die Aufstellung des Bebauungsplans "Feuerwehrhaus Fahlheim" gemäß § 2 Abs.1 BauGB.

Weiterhin wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der aufgeführten Sachdarstellung beschlossen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Einleitung der Flächennutzungsplanänderung "Feuerwehrhaus Fahlheim" gem. § 8 Abs.3 BauGB sowie die Aufstellung des Bebauungsplans "Feuerwehrhaus Fahlheim" gemäß § 2 Abs.1 BauGB.

Weiterhin wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der aufgeführten Sachdarstellung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2023 13:22 Uhr