Tekturantrag - Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit 32 Wohneinheiten, Fl.Nr. 79, 79/1 und 79/2 Gem. Nersingen, Waldstraße, 89278 Nersingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde bereits in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschuss vom 17.05.2022 und 18.04.2023 vorgestellt. Dem ersten und ursprünglichem Antrag wurde unter Einbezug der notwendigen Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

       Befreiungen:
  • Überschreitung des max. Kniestocks
  • Überschreitung der Baugrenze

Die rechtliche Prüfung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ergab aber eine fehlerhafte Abstandsflächenberechnung und das die erforderlichen Doppelparker-Tiefgaragenstellplätze technisch und wirtschaftlich nicht umsetzbar waren. Weiterhin wurde festgestellt das die eingereichte Planung eine weitere Befreiung erforderlich machen würde, da die max. Länge der Dachflächenfenster überschritten wurde. 
Der Bauherr entschied sich daher für eine Umplanung des Projekts und Wechsel des Planungsbüros. Die Wohnanlage wurde von ehemals 36 Wohnungen auf 32 Wohneinheiten reduziert. Die Tiefgarage wurde ebenfalls massiv verkleinert und es sollten acht oberirdische Stellplätz errichtet werden. Für die fehlenden neun Stellplätze wurde eine zusätzliche Befreiung beantragt. Insgesamt wären somit vier Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig gewesen. Diesem Tekturantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

       Befreiungen:
  • Überschreitung des max. Kniestocks
  • Überschreitung der Baugrenze
  • Abweichende Stellplatzanzahl bezgl. neun fehlender Stellplätze
  • Überschreitung der max. Länge der Dachflächenfenster

Die erneute Umplanung des Gebäudekomplexes sieht nun ein abgeändertes Satteldach ohne unterschiedliche Dachneigungen und eine Tiefgarage vor. Die notwendigen Stellplätze werden teilweise oberirdisch auf dem Grundstück errichtet. Die Gebäudeklasse ändert sich von Klasse 3 auf Klasse 4. Die Dachflächenfenster wurden reduziert, dieser Punkt entspricht nun den Anforderungen des Bebauungsplans. Sämtliche Unterlagen zum Baugesuch, liegen dem Landratsamt Neu-Ulm seit 28.08.2023 vor.

Befreiungen:
  • Überschreitung des max. Kniestocks
  • Überschreitung der Baugrenze




Auch bei diesem Antrag handelt es sich um einen sog. Tekturantrag, d.h. der Ursprungsantrag wurde nie zurückgezogen, sondern nur angepasst und abgeändert. Die beide nötigen Befreiungen wurden bereits beim ersten Antrag in der Sitzung vom 17.05.22 genehmigt. Das gemeindliche Einvernehmen kann in diesem Fall nur rechtswirksam verweigert werden, wenn dem Rat neue Erkenntnisse bekannt geworden wären oder die Umplanung neue Befreiungen bzw. Abweichungen erforderlich machen würde. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten. 

Datenstand vom 05.09.2023 10:34 Uhr