Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet „Söltlstraße-West“ in Neunburg vorm Wald.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den FlNr. 663 und die Teilflächen aus den Grundstücken mit den FlNrn. 659, 652 und 652/3 der Gemarkung Neunburg vorm Wald und führt die Bezeichnung „Söltlstraße-West“.
Folgende vorrangige Planungsziele werden verfolgt:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Schaffung von Einzelbaugrundstücken
- Schaffung der Voraussetzungen zur Sicherung der notwendigen Erschließung
- Möglichst großzügige Festsetzungen, allerdings unter Berücksichtigung der topographischen Situation und der städtebaulichen Wirkungen
- Förderung bzw. Unterstützung regenerativer Energienutzung
- Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes
Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan erfolgt im sog. „beschleunigten Verfahren“ gem. § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 1 Satz 2 und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).
Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
Auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs des Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, vom 28.07.2022 ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 a BauGB sowie die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB durchzuführen.