Erweiterung der Grundschule; Bedarfsplanung für das Raumprogramm (hinsichtlich der Klassen- und Nebenräume) und weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö 4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Maßnahmen an der Grundschule Neunburg vorm Wald:

Die Grundschule Neunburg vorm Wald wird aufgrund des festgestellten Bedarfs auf dem Schulgrundstück in der Ledererstraße 22 erweitert.

Von den vorgestellten Erweiterungsstudien in der Stadtratssitzung am 05.05.2022 des Architekturbüros Michael Steidl für die Vergrößerung der Grundschule Neunburg vorm Wald wird die Umsetzung der vom Stadtrat favorisierte Variante I in der Fassung vom 4. Mai 2022 lt. Anlage beschlossen. Sie soll, soweit das durch die Regierung der Oberpfalz freigegebene Raumprogramm unterzubringen ist, Grundlage des Vorentwurfs und Entwurfs mit Kostenberechnung sein.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf sowie die Architektenvertragserweiterung mit der Regierung der Oberpfalz abzustimmen. Ebenso abzuklären mit der Regierung ist die Ausschreibungspflicht von Architektenleistungen. Sollte dies der Fall sein, ist die Dienstleistung auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Ebenso ist die schulaufsichtliche Genehmigung einzuholen.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Eingabeplanung zu beauftragen und den Zuwendungsantrag bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen. Ebenso sind die weiteren Fördermöglichkeiten (Holzbauförderung, BAFA, etc.) abzuklären und soweit als möglich in Anspruch zu nehmen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Schritte einzuleiten und die nötigen Anträge im Zusammenhang mit der Grundschulerweiterung zu stellen.

Aufgrund der zu erwartenden Kostenbelastungen für den Stadthaushalt ist der ab 2024 geplante Schuldenabbau hinauszuschieben. Die erforderlichen Ausgabeansätze, die derzeit nur grob geschätzt werden können, sind im Haushalt 2023, bzw. in der neuen Finanzplanung zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2022 11:04 Uhr