Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt, der Spitalstiftung, des Eigenbetriebes Gesundheitszentrum Ostoberpfalz und des Eigenbetriebes Stadtwerke Neunburg vorm Wald; Behandlung des Berichts des Rechnungsprüfungsausschusses, sowie Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Neunburg vorm Wald mit Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschließend 11

Beschluss 1

Beschluss RPA 1 „Personalverwaltung“:

Der Stadtrat beschließt den Sachbereich 10.1 (Personalwesen) mit einer weiteren Kraft neben Herrn Mösbauer zumindest stundenweise auszustatten. Diese Kraft soll in das Themenfeld der Lohnabrechnung so eingebunden werden, dass diese bei einem Ausfall von Herrn Mösbauer die Lohnabrechnung weiterführen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss RPA 2 „Stadt- und Pfarrbücherei“:

Der Stadtrat beschließt, dass in Absprache mit dem Kuratorium der Bücherei, mit Frau Lang und Frau Käsbauer die Ausstattung der Bücherei sinnvoll ergänzt wird.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Standort für die Bücherei im Pfarrheim zukünftig beibehalten werden kann. Sollte dies der Fall sein, muss der Eingangsbereich umgeplant und neu gestaltet werden. Hierfür sind zeitnah die notwendigen Planungen in Absprache mit der Pfarrei vorzunehmen, die dann vom Stadtrat endgültig zu billigen sind. Entsprechende Haushaltsmittel sind hierfür einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss RPA 3 „Belegarchivierung“:

Der Stadtrat beschließt, dass weiterhin alle Rechnungen in Papierform bis zum Prüfungsjahr 2023 gesammelt werden sollen. Parallel dazu soll gemeinsam mit der Verwaltung eine praktikable Prüfungsmöglichkeit für den RPA erarbeitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

Feststellung der Jahresrechnungen:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen und der Jahresabschlüsse (vgl. Art. 103 GO), sowie der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten, bzw. wenn keine Einwendungen mehr bestehen, stellt der Stadtrat gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnungen fest.
Die Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2020 werden gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den beiliegenden Ergebnissen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 5

Entlastung:
Wenn keine Einwendungen gegen die Jahresrechnungen bestehen, beschließt der Stadtrat die Entlastung. Zu den Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2020 wird mit dem im vorstehenden Beschluss festgestellten Ergebnissen Entlastung erteilt.

(Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung ohne den Ersten Bürgermeister gem. Art. 102 Abs. 3 GO und Art. 49 GO). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2022 11:04 Uhr