Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens durch die Stadt Neunburg vorm Wald für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung hier: Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschließend 13

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten, ein Kommunaldarlehen in Höhe von bis zu 2.000.000,00 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen aufzunehmen und die erforderlichen Kreditverträge abzuschließen. Die Darlehensaufnahme kann aus wirtschaftlichen Gründen auch auf mehrere Darlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten aufgeteilt werden, auch im Hinblick auf den geplanten Schuldenabbau ab 2024. Die Darlehenslaufzeiten und Zinsbindungen können daher unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte flexibel gestaltet werden.

Die Summe liegt im Rahmen des von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Gesamtbetrages für Kreditaufnahmen für das Haushaltsjahr 2021. Von dem dafür gebildeten Darlehenshaushaltseinnahmerest aus dem Jahr 2021 in Höhe von 2.000.000,00 Euro steht noch die gesamte Summe zur Verfügung. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2022 11:04 Uhr