Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens durch die Stadt Neunburg vorm Wald für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung; hier: Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 25.05.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten, ein Kommunaldarlehen in Höhe von 560.000,00 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen aufzunehmen und die erforderlichen Kreditverträge abzuschließen. Die Darlehenslaufzeiten und Zinsbindungen können unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte flexibel gestaltet werden.

Die Summe liegt im Rahmen des von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Gesamtbetrages für Kreditaufnahmen für das Haushaltsjahr 2022. Von dem dafür gebildeten Darlehenshaushaltseinnahmerest aus dem Jahr 2022 in Höhe von 560.000,00 Euro steht noch die gesamte Summe zur Verfügung. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2023 11:44 Uhr