Vor- und Nachkalkulation der Herstellungsbeiträge und Einleitungsgebühren für die öffentliche Entwässerungsanlage sowie Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 26.11.2015 ö beschließend 3

Beschluss

Das Ergebnis der Nach- und Vorauskalkulation der Entwässerungsgebühren (2016 - 2019) sowie das Ergebnis der Beitragskalkulation für die öffentliche Entwässerungs­anlage (2016 - 2019) wird zur Kenntnis genommen.

Der Herstellungsbeitrag für die Grundstücksfläche von bisher 2,16 € wird auf 2,17 € angehoben.

Der Beitrag für die Geschossfläche wird von 12,27 €/m² auf 11,49 €/m² reduziert.
Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser von bisher 1,74 €/cbm kann beibehalten werden.
Die Gebühr für Niederschlagswasser wird von bisher 0,42 €/m² auf 0,39 €/m² gesenkt.

Als Kalkulationszeitraum wird 2016 bis 2019 festgelegt.

Die im Entwurf vorliegende 2. Änderungssatzung vom 27.11.2015 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Neunburg vorm Wald (BGS-EWS) vom 01.01.2004 wird inhaltlich gebilligt. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Satzung ist auszufertigen und zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2016 15:23 Uhr