Bauvoranfrage zum Neubau eines Milchviehstalles, Fahrsilos und Güllegrube auf dem Grundstück FlNr. 659 der Gemarkung Kemnath b. Fuhrn durch Richard Eichinger, Wundsheim 1, 92431 Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Milchviehstalles mit Güllegrube und Fahrsilo auf dem Grundstück Fl.Nr. 659 der Gemarkung Kemnath bei Fuhrn wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Um die für die Bauvoranfrage erforderliche gesicherte Erschließung bestätigen zu können, muss der Antragsteller mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald noch eine Sondervereinbarung zum Anschluss an die Wasserversorgungsanlage abschließen. Straßenbautechnische Maßnahmen, wie z. B. Asphaltierung des Weges wären vom Grundstückseigentümer selbst, auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Räum-  und Streupflicht des Weges obliegen dem jeweiligen Eigentümer des Baugrundstücks.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2019 15:39 Uhr